Lagerung von Müllballen auf der Hausmülldeponie Heßheim/Gerolsheim

Auf dem Gelände der Deponie Heßheim/Gerolsheim werden Ballen gelagert, die Genehmigung wurde vom Land erteilt. Deren Entfernung verlangen nun betroffene Bürger und die Gemeinde.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht das Land aus dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates in Heßheim, die Lagerung der Müllballen auf der Hausmülldeponie Heßheim zu überprüfen und zu schließen?

2. Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen?

3. Für den Fall der Aufhebung der Genehmigung: Wann ist damit zu rechnen?

4. Für den Fall der Aufrechterhaltung der Genehmigung: Welche Gründe sind dafür maßgeblich?

5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung ergreifen und wann ist damit zu rechnen?

6. Welche Gründe sprachen dafür, die Ballenlagerung in der Nähe der Ortsgemeinde als genehmigungsfähig anzusehen?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Seit Bekanntwerden der Geruchsemissionen im Juli 2009 fanden regelmäßig vor Ort Kontrollen des Ballenlagers durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) statt.

Am 22. Juli 2009 hat die SGD mit dem Bürgermeister der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Heßheim eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die SGD hat daraufhin am 29. Juli 2009 einen Annahmestopp für Haushaltsabfälle verfügt. Von einem Widerruf der Genehmigung hat sie zunächst abgesehen.

Bei dem Ballenlager handelt es sich um ein Logistiklager, in dem die Betreiber der Müllheizkraftwerke Mannheim (MVV Umwelt GmbH) und Ludwigshafen (GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH) Abfälle, beispielsweise bei Stillstandszeiten ihrer Anlagen, befristet zwischenlagern dürfen.

Zu Frage 5: Die Geruchsemissionen gehen von Ballen aus, die mit schadhafter Folie verpackt sind. Da diese beschädigen Ballen undifferenziert mit intakten Ballen aufgeschichtet wurden und durch eine Sortierung oder Umlagerung nur noch zusätzliche Beschädigungen und Geruchsemissionen zu erwarten wären, ist eine vollständige Räumung des gesamten Lagers erforderlich. Mit dem Abtransport der Ballen wurde bereits begonnen. Die SGD drängt gegenüber der Süd-Müll GmbH als Betreiberin der Deponie Heßheim sowie der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH und der MVV Umwelt GmbH auf die vollständige und möglichst zeitnahe Räumung des Ballenlagers.

Zu Frage 6: Die Zwischenlagerung von Hausmüll wurde in einem Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt.

Der Genehmigung lag eine Geruchsimmissionsprognose zugrunde, nach der durch die Anlage keine relevante Zusatzbelastung an den maßgeblichen Flächen (nächste Wohnbebauung) zu erwarten sei.

Diese Prognose erfolgte unter der Prämisse, dass die Abfälle ordnungsgemäß verpackt sein sollten. Dies war ­ wie oben dargestellt ­ zeitweilig nicht der Fall.