Hallenbad bei der Bereitschaftspolizei Wittlich/Wengerohr

Die Bereitschaftspolizei in Wittlich/Wengerohr verfügt über ein eigenes Hallenbad. Diese Einrichtung ist nach meiner Kenntnis derzeit geschlossen.

Das Schwimmbad wurde bisher nicht nur von der Polizei, sondern auch von örtlichen Vereinen und von Schulen genutzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde das Hallenbad geschlossen?

2. Sind Sanierungsmaßnahmen an dem Hallenbad erforderlich?

3. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten?

4. Ist beabsichtigt, das Hallenbad wieder für Polizei, Vereine und Schulen zu öffnen?

5. Wann ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Februar 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Das Hallenbad innerhalb der Liegenschaft der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) am Standort Wittlich-Wengerohr wurde auf Weisung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) am 4. Oktober 2001 nach rund 30-jährigem ununterbrochenem Betrieb geschlossen. An der gesamten Gebäudesubstanz hatten sich bis dahin erhebliche Baumängel eingestellt, und es bestand konkret die Gefahr des Herabstürzens von Deckenteilen oberhalb des Schwimmbeckens auf Grund korrodierter Abhängungen.

Vor dem Hintergrund der überalterten Wasseraufbereitungsanlage, die nicht mehr die an die Wasserqualität und -hygiene gestellten Anforderungen erfüllte, hatte zuvor bereits das zuständige Gesundheitsamt die weitere Betriebserlaubnis in Frage gestellt und den Betrieb des Bades lediglich noch bis zum 31. März 2002 geduldet.

Zu 3.:

Der LBB hat Kosten in Höhe von über 2,1 Mio. für eine bedarfsgerechte Sanierung ermittelt.

Zu 4. und 5.:

Eine Sanierung und Wiederinbetriebnahme des polizeieigenen Hallenbades am Standort Wittlich-Wengerohr ist weder funktional geboten noch haushaltsrechtlich vertretbar.

Dessen Nutzung ist zu polizeilichen Ausbildungszwecken nicht mehr erforderlich. Die Ausbildung im Bereich „Schwimmen und Retten" ist heute Teil des 15-wöchigen Einweisungspraktikums. Die ersten elf Wochen dieses Praktikums werden in der Liegenschaft der 1. BPA am Standort Enkenbach-Alsenborn durchgeführt, wo ein funktionsfähiges Hallenbad zur Verfügung steht.

Auch für Fortbildungsmaßnahmen im Bereich „Schwimmen und Retten" bedarf es nicht der Vorhaltung eines polizeieigenen Schwimmbades in Wittlich-Wengerohr. Für diese Zwecke hat es sich als ausreichend erwiesen, im erforderlichen zeitlichen Umfang öffentliche Schwimmbäder im Bereich von Polizeidienststellen anzumieten. Die hierfür anfallenden Kosten liegen weit unter den Betriebskosten eines polizeieigenen Schwimmbades.

Nachdem der Baukörper grundsätzlich eine Nutzung als Schieß- und Trainingszentrum zulässt, wurde der LBB mit entsprechenden Planungen beauftragt.