Kosten des RPR1. Rheinland-Pfalz Open Air vor dem Landtag

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten verursacht das RPR1. Rheinland-Pfalz Open Air in diesem Jahr?

2. Welche Nebenkosten für die Sicherheitsmaßnahmen, die Belastung der Grundstücke und Grünanlagen etc. entstehen?

3. Welche Kosten werden von welchen Sponsoren getragen?

4. Welche Kosten oder Nebenkosten müssen vom Land oder der Stadt Mainz getragen werden?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. August 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Das RPR1. Rheinland-Pfalz Open Air fand in diesem Jahr zum siebenten Mal statt. Hauptveranstalter und somit Kostenträger ist der rheinland-pfälzische Privatrundfunksender RPR1. Zu Beginn der Kooperation mit dem Land im Jahre 2005 wurde zwischen RPR1., Staatskanzlei und Landtag Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung abgeschlossen, die das Land (Staatskanzlei und Landtag) als Mitveranstalter ausweist. Sie sieht eine Kostenverteilung vor, auf deren Inhalt in Frage 4 näher eingegangen wird. Programmgestaltung, Werbung sowie Einbindung von Sponsoren und Catering liegen in der Verantwortung des Senders.

Zu 1.: RPR1. hat noch keine Endabrechnung vorgenommen. Eine Kostenausweisungspflicht gegenüber Landesregierung und Landtag besteht nicht. Die Höhe der tatsächlichen Kosten hat keinen Einfluss auf die in der Vereinbarung festgelegten Zuwendungsbeträge von Landesregierung und Landtag.

Zu 2.: Auch diese Kosten werden von RPR1. getragen und sind nicht ausweisungspflichtig. Die (Mehr-)Kosten, die witterungsbedingt durch Reparaturarbeiten an den Grünanlagen anfallen, liegen abschließend noch nicht vor. Sie werden jedoch bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung geltend gemacht.

Zu 3.: Die Sponsoren werden von RPR1. im Benehmen mit Staatskanzlei und Landtag akquiriert. Die darin getroffenen Leistungsvereinbarungen sind alleinige Angelegenheit des Senders.

Zu 4.: Das Land beteiligt sich mit einer Zuwendung in einer Gesamthöhe von 80 000 Euro (Staatskanzlei: 50 000 Euro, Landtag: 30 000 Euro). Hinzu kommen Anteile an der Veranstalterhaftpflichtversicherung in diesem Jahr von je 2 204,67 Euro. Kosten für die Stadt Mainz entstehen nicht. Die Stadt verzichtet auf eine Nutzungsgebühr für das Festgelände auf dem Ernst-Ludwig-Platz. Dies gilt nicht für die Platzreinigung und Wiederherstellung.