Verträge und öffentliche Zuschüsse zu Rennbahn und Trainingsrennbahn

Wir fragen den Senat:

1. In welchen vertraglichen Verhältnissen stehen der Bremer Rennverein, die Bremer Rennbahn und die Hanseatische Veranstaltungs-Gesellschaft HVG zueinander?

2. Gibt es im Kontext der Bremer Rennbahn und der Trainingsrennbahn Verträge der unter 1. Genannten mit der Freien Hansestadt Bremen (FHB), deren Gesellschaften und/oder Dritten und was beinhalten diese gegebenenfalls?

3. Welche Aufgaben entfallen auf Basis der unter 1. und 2. angesprochenen Verträge auf die Vertragspartner?

4. Welcher der unter 1. und 2. genannten Vertragspartner erhält öffentliche Zuschüsse oder andere öffentliche Zuwendungen, gegebenenfalls in welcher Höhe, wie lange und wofür?

5. Wer trägt des wirtschaftliche Risiko?

6. Welchen Stand haben die Verhandlungen der FHB und gegebenenfalls deren Gesellschaften mit dem Bremer Rennverein erreicht, die auf eine Anpassung des bestehenden Rennbahnvertrages an die durch die Investitionsprojekte Rennbahn und Trainingsrennbahn veränderten Rahmenbedingungen zielen?

Wann ist mit dem Abschluss des angestrebten neuen Rennbahnvertrages zu rechnen und welche Eckpunkte wird dieser haben?

Max Liess, Dr. Joachim Schuster, Jens Böhrnsen und Fraktion der SPD Dazu Antwort des Senats vom 30. November 2004

Nach einem Vorlauf von neun Entscheidungen in Bürgerschaft, Senat, Deputation und Wirtschaftsförderungsausschüssen von Februar 1999 bis Mai 2000 haben die Wirtschaftsförderungsausschüsse der Deputation für Wirtschaft und Häfen in ihrer Sitzung am 30. März 2000 die Umsetzung der Perspektivplanung zugunsten der Bremer Rennbahn befürwortet (Vorlage Nr. 008/00 ­ L/S), jedoch Kürzungen der öffentlichen Investitionen gefordert. Schließlich wurde am 25. Mai 2000 (Vorlage Nr. 030/00 ­ L/S) bei einer Gesamtinvestition in Höhe von 19,74 Mio. ein öffentlicher Mitteleinsatz von 7,87 Mio. beschlossen.

Die Gesamtinvestition beinhaltet sowohl Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der Galopprennbahn in der Vahr als auch die Errichtung einer neuen Trainingszentrale in Arbergen/Mahndorf. Das Gesamtprojekt wird als Public-Private-Partnership ausgestaltet, wobei die Maßnahmen auf der Galopprennbahn in der Vahr unter privatwirtschaftlicher Führerschaft umgesetzt werden, während die öffentlichen und privaten Maßnahmen in Arbergen/Mahndorf in der jeweiligen Zuständigkeit eigenverantwortlich und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden.

Neben den Investitionen für bauliche Maßnahmen wurden auch organisatorische Veränderungen für den Rennbetrieb in Bremen durch die Deputation für Wirtschaft und Häfen (17. Februar 1999) sowie die Wirtschaftsförderungsausschüsse (6. Mai 1999) beschlossen.

Infolge dessen wurden Betrieb und Verwaltung der Rennbahn durch die neu gegründete Bremer Rennbahn (BRG) übernommen, an der der Bremer Rennverein 1857 e. V. (BRV) mit 40 % und die Hanseatische (HVG) mit 60 % beteiligt sind.

Dabei wurde berücksichtigt, dass das Recht, Rennen (Leistungsprüfungen) durchzuführen und das Wettgeschäft (Totalisator) zu betreiben, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes (Leistungsprüfungen) und des Rennwettund Lotteriegesetzes (Totalisator) ausschließlich auf die gemeinnützigen Rennvereine beschränkt ist.

Für die tatsächliche Durchführung der Rennen, Renntage und Rennwetten bedient sich der BRV der BRG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die BRG wurde hierdurch anstelle des Rennvereins neuer Partner der Stadtgemeinde Bremen im Rahmen des Nutzungsvertrages zwischen BRV und Freier Hansestadt Bremen von 1979. Die BRG führte ein professionelles Management für die Rennbahn ein, erweiterte zwischenzeitlich trotz aller Behinderungen durch Baumaßnahmen, schlechte Witterung, Probleme mit dem Geläuf usw. das Veranstaltungsgeschehen auf der Galopprennbahn und erzielte Synergien innerhalb des HVGVerbundes (z. B. bei der baulichen Unterhaltung).

Im Rahmen der Beschlussvorlage für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft am 17. Februar 1999 wurde den Gremien auch eine Prognose bezüglich der notwendigen finanziellen Ausstattung der Gesellschaft vorgelegt (siehe Frage 4).

Vor dem Hintergrund dieser einleitenden Erläuterungen werden die Fragen im Folgenden beantwortet. Dabei geben die Anlagen 1 und 2 zur Vertragssituation Galopprennbahn in der Vahr und Vertragssituation Trainingszentrale Mahndorf einen schematischen Überblick über die von den Fragen 1 bis 4 betroffenen Vertragsbeziehungen.

1. In welchen vertraglichen Verhältnissen stehen der Bremer Rennverein, die Bremer Rennbahn und die Hanseatische Veranstaltungs-Gesellschaft HVG zueinander?

Gesellschaftsvertrag BRG

Die BRG wurde 1999 aufgrund der einleitend genannten Beschlüsse gegründet, um das operative Geschäft auf der Rennbahn zu betreiben. Sie ist auch Empfängerin der Zuschüsse der FHB. Gemäß des am 26. Februar 1999 unterzeichneten Gesellschaftsvertrages sind der BRV Bremer Rennverein 1857 e. V. und die HVG Hanseatische derzeit Gesellschafter der BRG Bremer Rennbahn

Der BRV bzw. sein Rechtsvorgänger, der Bremer Reitclub von 1857, hat 1905 bis 1907 die Galopprennbahn in der Vahr angelegt und sie bis 1999 alleine betrieben. Zum Betrieb sind dabei die Durchführung der Renntage und der Trainingsbetrieb zu zählen. Die Aufwertung der Anlage und die touristische Inwertsetzung ist als wirtschaftsstrukturpolitisches Ziel in allen Programmen seit den 70er Jahren aufgeführt. Im Landestourismusprogramm von 1991 ist bereits die Ergänzung mit einem Hotelbau vorgesehen. Nach dem Tod von Walther J. Jacobs (sen.) im Jahr 1998 wurden diesbezügliche Planungen konkret in Angriff genommen. Der BRV hat rund 130 Mitglieder und stellt nach wie vor ein Spendenaufkommen von rund 100.000 p. a. für den Rennbetrieb zur Verfügung. Nach den Bestimmungen des Dachverbandes des deutschen Galopprennsportes, des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e. V., hat der BRV das Recht, Leistungsprüfungen durchzuführen und einen Totalisator zu betreiben. Diese Rechte sind nicht übertragbar. Der BRV ist ­ wie andere Rennvereine auch ­ anerkannt gemeinnützig.

Die HVG hält einen Gesellschaftsanteil von 60 % (15.000 Stammkapital), der BRV einen Anteil von 40 % (10.000 Stammkapital) an der BRG. Die HVG als 100 % kommunale Gesellschaft erfüllt die Pflichten der FHB insbesondere bezüglich der Bereitstellung der Immobilien und ist Zuwendungsempfänger für die Investitionsmittel.

Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen BRV und BRG

Der BRV hat die BRG im Rahmen eines am 28. und 29. Mai 1999 unterzeichneten Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Durchführung von Pferderennen inkl. aller damit verbundener bzw. notwendiger Tätigkeiten sowie sonstigen mit der Verwaltung der Galopprennbahn in der Vahr zusammenhängenden Aufgaben beauftragt. In diesem Zusammenhang hat sich die FHB verpflichtet, die Kosten der BRG zu decken, falls die Erlöse aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis und die sonstigen Erlöse der Gesellschaft hierzu nicht ausreichen.

Die BRG tritt mit diesem Vertrag in die aus dem Nutzungsvertrag vom 7. Mai 1979 (geschlossen zwischen Stadtgemeinde Bremen und BRV) bestehenden Rechte und Pflichten ein. Sollte die BRG ohne Rechtsnachfolger liquidiert werden, tritt der Rennverein nach derzeitigem Sachstand wieder in alle aus dem Vertrag bestehenden Rechte und Pflichten ein. Diese sind in der Antwort zu Frage 3 näher erläutert. Eine Anpassung des Nutzungsvertrages von 1979 an die neuen Verhältnisse ist aber geplant (siehe auch Antwort zu Frage 6).

2. Gibt es im Kontext der Bremer Rennbahn und der Trainingsrennbahn Verträge der unter 1. Genannten mit der Freien Hansestadt Bremen (FHB), deren Gesellschaften und/oder Dritten und was beinhalten diese ggf.? Nutzungsvertrag Galopprennbahn zwischen BRV und Freier Hansestadt Bremen

Am 7. Mai 1979 haben der BRV und die FHB einen Nutzungsvertrag für das Gelände der Galopprennbahn in der Vahr geschlossen.

Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen die Überlassung des Rennplatzgeländes in der Vahr nebst Gebäuden und Baulichkeiten zur Durchführung von Pferderennen und Trainingsbetrieb von Bremen an den BRV. Der Vertrag läuft unbefristet. Er kann durch die FHB beendet werden, falls der BRV weniger als neun Renntage pro Saison durchführt und der Verein dies zu vertreten hat oder falls ein wichtiger Grund vorliegt. Im ersten Kündigungsfall erhält der BRV keine Entschädigung, im zweiten Fall sind Ersatzanlagen durch Bremen zu errichten.

Der BRV zahlt Bremen ein Nutzungsentgelt von 51.129 p. a., falls in dieser Höhe ein steuerlicher Gewinn erzielt wird. Die FHB sorgt auf ihre Kosten dafür, dass der Rennplatz für Renntage und Trainingsbetrieb betriebsbereit gehalten wird. Der BRV zahlt hierfür eine Summe von 25.565 p. a.. Bauliche Änderungen, Vermietungen, sonstige Nutzungen usw. des Geländes sind i. d. R. durch beide Vertragspartner, jeweils mit Zustimmung des anderen Vertragspartners, erlaubt.

Inzwischen ist durch die Unterschrift eines Pacht- und eines Erbbaupachtvertrages für die Trainingszentrale die privatwirtschaftliche Organisation des Trainingsbetriebs auf der neuen Anlage in Mahndorf abgesichert worden.

Zusammen mit den im folgenden dargestellten Verträgen, die die Galopprennbahn in der Vahr betreffen, ist nunmehr die Basis für eine Neuverhandlung des Nutzungsvertrages von 1979 geschaffen. Auf Basis eines Eckpunktepapiers aus dem Jahre 2000 wird nunmehr in Kürze die Anpassung des Nutzungsvertrages mit dem BRV verhandelt. Das Ergebnis wird vor Abschluss des Vertrages der Deputation für Wirtschaft und Häfen zur Entscheidung vorgelegt.

Neues Vertragswerk Galopprennbahn in der Vahr

Für die Errichtung des Hotels auf der Galopprennbahn und die bereits erfolgte Sanierung und Erweiterung der alten Sitztribüne ist am 19. September 2003 ein umfangreiches Vertragswerk zwischen BRG, dem privaten Investor und der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Bremer (BGG), geschlossen worden. Das Vertragswerk umfasst drei Einzelverträge, deren Inhalte nachfolgend erläutert werden: