Ausbildung und schulische Abschlüsse in den Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes Bremen

Neben speziellen und generalpräventiven Zwecken dient der Strafvollzug insbesondere dadurch der Sicherheit der Bevölkerung, dass er die Resozialisierung und die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft fördert.

Bildungsangebote sind eine unabdingbare Voraussetzung, um Strafgefangene auf ein straffreies Leben in der Zeit nach ihrer Inhaftierung vorzubereiten.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Bereichen Arbeit und Ausbildung zu, da ohne schulische und berufliche Qualifizierung nach der Haftentlassung kaum eine Chance auf Eingliederung in unsere Gesellschaft besteht.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Strafgefangene ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sitzen derzeit in den JVA (absolut und prozentual an Gesamtanzahl) ein?

2. Wie viele schulische und berufliche Abschlüsse wurden von den Gefangenen in den letzten vier Jahren in den JVA des Landes Bremen erreicht?

3. In welchen Berufen wurden diese Abschlüsse erlangt?

4. Wie viele Häftlinge befinden sich zurzeit in Bremen in einer Berufsausbildung bzw. schulischen Maßnahmen?

Vorbemerkung zur generellen Problematik:

Die berufliche Bildung samt allen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sind im Vollzug der normalen Arbeitszuweisung gleichgestellt (§ 37 Abs. 3 (§ 37 Abs. 4 Eine genaue Definition und klare Abgrenzung der Begriffe Aus- und Weiterbildung sowie andere weiterbildende Maßnahmen gibt es bislang nicht. Unter Ausbildung sind Grundausbildungen mit offiziellen Abschlussprüfungen (Lehre, Umschulung, Schulabschluss) zu verstehen. Weiterbildung und weiterbildende Maßnahmen umfassen Fortbildungen und kürzere Lehrgänge mit Zertifikat, aber auch ein Universitätsstudium. Das Strafvollzugsgesetz enthält somit in § 37 Abs. 3 in Anlehnung an § 1 Berufsbildungsgesetz (BBG) verschiedene Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, kurzfristige berufliche Förderungsmaßnahmen, andere ausbildende oder weiterbildende Maßnahmen wie der schulischen Bildung).

Das Ausbildungsangebot unterliegt dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Selbstverantwortlichkeit der Gefangenen. Es besteht ein Zustimmungserfordernis mit Widerrufsmöglichkeit (§ 41 Abs. 2 Ein Problem ist die Rekrutierung von geeigneten Gefangenen mit hinreichender Motivation. Die Justizvollzugsanstalt Bremen legt viel Wert darauf, im Rahmen der Vollzugsplanung die Lebenssituation der Gefangenen ausführlich zu erforschen und sie möglichst in Maßnahmen zu bringen, die die biografischen Defizite ausgleichen. Der Senator für Justiz und Verfassung, der Senator für Bildung und Wissenschaft, der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie die bisherige Agentur für Arbeit (jetzt BAGIS) unterstützen die Justizvollzugsanstalt in ihrem Vorhaben und arbeiten eng mit ihr zusammen. Auch die Europäische Union hat umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Gefangenen in Europa aufgelegt, an denen die JVA Bremen sich beteiligt.

1. Wie viele Strafgefangene ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sitzen derzeit in den JVA (absolut und prozentual an Gesamtanzahl) ein?

1. Erwachsene:

Eine Auswertung sämtlicher Einzelakten ist aus Zeitgründen nicht möglich. Aus der Zugangsstatistik der letzten zwei Jahre, die 303 untersuchte Gefangene des erwachsenen Männervollzuges (ohne U-Haft) umfasst, ergeben sich folgende Zahlen:

· Gefangene ohne Schulabschluss 33 %,

· Gefangene ohne Berufsausbildung 29 %. Rechnet man die Zahlen auf die derzeitige Belegung um, ergibt dies für den erwachsenen Männervollzug, dass etwa ein Drittel der Gefangenen in Strafhaft ­ etwa 190 Gefangene ­ ohne Schul- bzw. Berufsabschluss ist.

2. Jugendliche:

Eine Auswertung der Akten zum Stand 9. Dezember 2004 ergibt, dass 32 von 41 verurteilten Insassen ohne Schul- oder Berufsabschluss sind, dies entspricht einer Quote von 78 %.

2. Wie viele schulische und berufliche Abschlüsse wurden von den Gefangenen in den letzten vier Jahren in den JVA des Landes Bremen erreicht?

In den letzten vier Jahren wurden neun klassische Berufsabschlüsse und 74 qualifizierte Hauptschulabschlüsse (20 erwachsene Männer, neun Frauen und 45 Jugendliche) erreicht. sowie fehlendem Schul- und/oder Berufsabschluss handelt, viele der Gefangenen vor der Inhaftierung nie oder selten einer geregelten Arbeit nachgegangen sind und zudem die Strafzeit für eine klassische Ausbildung häufig zu kurz ist, wurden darüber hinaus im genannten Zeitraum insgesamt 1.105 Maßnahmen im Rahmen der Anqualifizierung sowie der Berufseignungsfeststellung und -förderung angeboten.

3. In welchen Berufen wurden diese Abschlüsse erlangt?

Die klassischen Abschlüsse wurden in den Berufen Hochbaufacharbeiter (sechs Maurer), Ausrichtungstechnik (Metall, zwei) und Tischler (einer) erlangt.

Sechs Insassen haben die Zwischenprüfung zum Hochbaufacharbeiter abgelegt, wurden aber noch während der Ausbildung entlassen.

Weitere 465 Maßnahmen wurden im Bereich der beruflichen Anqualifizierung durchgeführt. Es sind dies: Flurförderschein (Gabelstabler) 31, EDV-Grundqualifizierung 85, Anqualifizierung Tischler 20, Anqualifizierung Schlosserhelfer 26, Anqualifizierung Koch 19, Anqualifizierung Bäcker 14, Computerrecycling und -refurbishment 116, EDV-Kurs Frauen 41, EDV-Labor (Bremerhaven) 113.

Des Weiteren wurden 100 Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Eignungsfeststellung angeboten sowie 540 Maßnahmen im Rahmen der Einübung in den Berufsalltag (TIP 1 und 2, BBE 1 und 2, Ergotherapie 1 und 2, Fit for Life).

4. Wie viele Häftlinge befinden sich zurzeit in Bremen in einer Berufsausbildung bzw. schulischen Maßnahme?

Zurzeit befinden sich zwei Insassen in einer klassischen Berufsausbildung zum Tischler und 32 Insassen in schulischen Maßnahmen.

Neben der klassischen Schulausbildung wurden insgesamt folgende Beschulungsmaßnahmen in den letzten vier Jahren durchgeführt: Deutsch für Ausländer Erwachsene 59, Alphabetisierungskurs Erwachsene 51, Deutsch für Ausländer (Jugendvollzug) 52.