Schweiz

Der Untersuchungsausschuss stellt fest, dass ein Teil der angerissenen Probleme - ob es die vielfältigen Fahrten des Verbandsvorstehers Prof. Dr. Peter Bähr in die Schweiz, ob es sich um vertragliche Geflechte im Zusammenhang mit den Müllverbrennungsanlagen, ob es sich um Weiterungen beispielsweise im Bereich der womöglich unwirtschaftlichen Einhausung von Biomüll handelt - nicht hat bearbeitet werden können.

30. Der Untersuchungsausschuss sieht sich zu einer Stellungnahme im Hinblick auf die Tätigkeit der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken veranlasst. Im Rahmen der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses wurden zahlreiche Vorgänge und Verträge zum Nachteil des KABV/EVS festgestellt, die nach Auffassung der wissenschaftlichen Berater des Untersuchungsausschusses den Anfangsverdacht hinsichtlich von Straftaten zum Nachteil des KABV/EVS, seiner Tochter- oder Beteiligungsunternehmen bzw. der GKE begründet wurden.

So wurden, wie oben bereits dargelegt wurde, zahlreiche mündliche bzw. schriftliche Verträge eruiert, die zum Nachteil des KABV/EVS ohne die hierfür erforderliche Beteiligung der entsprechenden Mitbestimmungsgremien und ohne Ausschreibung bzw. unter Täuschung der Mitbestimmungsgremien beschlossen wurden.

Der Untersuchungsausschuss hat sich regelmäßig über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken berichten lassen und Akteneinsicht gehalten. Während in der Abteilung für Korruptionsbekämpfung insgesamt 15 Verfahren eingeleitet worden sind, war die fehlende Ermittlungstätigkeit der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auffällig. Die Einvernahme des betreffenden Oberstaatsanwaltes vor dem Untersuchungsausschuss verlief überraschend unbefriedigend. Trotz mehrmaliger Fragen war nicht festzustellen, welche Ermittlungsarbeit/welchen Ermittlungseinsatz die Wirtschaftsabteilung verfolge. Die Aussagen des betreffenden Oberstaatsanwaltes, seit Eingang zweier Strafanzeigen Anfang und Mitte des Jahres 2001 gehe er von einer "Kampagne" aus, mag eine Ursache dafür gewesen, dass die Wirtschaftsabteilung des Staatsanwaltschaft Saarbrücken weder Zeugeneinvernahmen durchgeführt, noch auf die Akten des Untersuchungsausschusses zurückgegriffen hat. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat von daher unter dem 09.09.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Wirtschaftsabteilung der StA Saarbrücken erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass zahlreiche Vorgänge durch den Untersuchungsausschuss aufgedeckt (und in der Presse publiziert) wurden, die Anlass für ein Tätigwerden der Wirtschaftsabteilung hätten sein müssen, was offenkundig unterblieben ist.

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So wurden zahlreiche Verträge zum Nachteil des KABV ohne die hierfür erforderliche Beteiligung der entsprechenden Mitbestimmungsgremien und ohne Ausschreibung geschlossen.

Es sind dies beispielsweise

1. ein Containertransportvertrag im Volumen von 1,2 Mio. DM (abgerechnet über 1,5 Mio. DM) im Oktober 1997 (ausgeführt 1998)

2. Der Abschluss von Mietverträgen im Gesamtvolumen von zwischen 250 TDM und knapp 500 TDM pro Jahr zu marktunüblichen Konditionen (z. B. Lagerung von Grauen Tonnen auf Braschen für DM 7,00/m2).

3. Der vollständige Verzicht auf Papiererlöse (1992 bis 1994).

Die Verschleierung der tatsächlichen Papiererlöse und die Verrechnung von Beträgen für angebliches Wagnis und Transport/Nicht-Durchführung der Papiervermarktung (1995 bis 2002)

4. Die Übernahme von Transportkosten für gesammeltes gewerbliches Papier, obwohl der KABV/EVS hierfür nicht aufkommen muss (Nutznießer ASS GmbH) (1995 bis 2003)

5. Die Vergabe (ohne Ausschreibung) des Austauschens von 240-ltr.Müllgefäßen zu einem Vielfachen des erforderlichen Preises.

6. Das "Verschenken" von 30.000 MWh Strom pro Jahr seit 1997 Strom, die im Heizkraftwerk Neunkirchen erzeugt werden, entgegen dem abgeschlossenen Vertrag.

7. Abwicklung des Containerkaufvertrages erst 1-1/2 Jahre später (Zinsnachteil für EVS)

Es handelt sich um Sachverhalte zum Nachteil des EVS oder Tochtergesellschaften oder Beteiligungsunternehmen, bei denen Entschädigungsgremien getäuscht wurden.

1. Täuschung der Entscheidungsgremien bei der nachteiligen Vergabe der Glascontainernachrüstung (Schaden 400 TDM), Vergabe ohne Ausschreibung an die GKE, von dort an ASS GmbH, die DM 200,00/Container Gewinn machte. (Hierzu unten noch.)

2. Ausschreibungsbetrug im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Containerwerft 1995/1996, der sich schädigend bis ins Jahr 2002 fortgesetzt hat.

3. Ausschreibungsbetrug im Zusammenhang mit dem Schlackeaufbereitungsvertrag 1997 (siehe Scheper-Gutachten), der sich schädigend bis heute fortsetzt.

4. Täuschung der Entscheidungsgremien über das Gesamtvolumen des sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen KABV und Gesellschaft Kommunaler Entsor 258 gungsbetriebe GKE (Täuschung über wesentliche Vertragsgrundlagen)

5. Verkauf der Wertstoffcontainer wesentlich unter Wert

Es handelt sich um Sachverhalte zum Nachteil des EVS oder Tochtergesellschaften oder Gesellschaften, an denen der EVS beteiligt ist.

1. Abrechnung eines sogenannten Schlackeaufbereitungsvertrages von 1997 bis 2000, ohne dass Schlacke aufbereitet wurde. Die Schlacke wurde einfach deponiert, die "Aufbereitung" wurde aber bezahlt. Die Verantwortlichen wussten, dass es eine Schlackeaufbereitungsanlage gar nicht gibt. (Schaden etwa 800 TEUR pro Jahr)

2. Vergabe von Revisionsaufträgen ohne Ausschreibung an die Fa. von Roll im Zusammenhang mit der BG AVA Velsen zu wesentlich überhöhten Preisen mit dem Ziel der Stützung der Fa. von Roll (im Jahr 2002)

3. Verdacht des Betruges zum Nachteil des EVS im Zusammenhang mit Nachrüstungsverträgen beim Müllheizkraftwerk (MHKW) Neunkirchen

4. Verdacht der Untreue und des Betruges zum Nachteil des KABV bzw. seiner Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Vergabe von Entsorgungsaufträgen in Velsen (Müllheizkraftwerk) und Müllheizkraftwerk in Neunkirchen.

Die vorstehende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Nach der durchgeführten Akteneinsicht beschränkt sich die Tätigkeit der Wirtschaftsabteilung auf ein einziges Verfahren, in dem scheinbar alle die aufgeführten Sachverhalte behandelt werden (sollen). Wörtlich wurden dem Ltd. OStA mitgeteilt, dass es nicht Aufgabe eines Untersuchungsausschusses sein könne, alle derartigen Handlungen rechtlich zu beurteilen. Es hieße auch die Untersuchungsmöglichkeiten des Parlamentes zu sprengen, wenn jedem einzelnen Sachverhalt und Anfangsverdacht detailliert nachgegangen würde. Dies könne und müsse bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein.

Die Befragung von Herrn OStA Rolf Müller habe zur Feststellung geführt, dass die an das Offizialprinzip gebundene Staatsanwaltschaft zumindest im Wirtschaftsdezernat anscheinend nicht in dem gebotenen Umfang - Stimmen in dem Untersuchungsausschuss sind sogar der Auffassung nicht mit der gebotenen Objektivität und Sorgfalt - hinsichtlich der geschilderten Sachverhalte die Ermittlungen geführt oder Ermittlungen eingeleitet hat.