Globale Minderausgaben

Wie beurteilt die Landesregierung das Instrument der globalen Minderausgabe, um im Landeshaushalt Einsparungen vorzunehmen?

Zu Frage 1: Das Instrument der globalen Minderausgabe eröffnet dem Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit, Einsparungen vorzugeben, die erst im Laufe des Haushaltsvollzugs umzusetzen sind. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn bei der Aufstellung des Haushalts eine genaue Prognose der Entwicklung der betroffenen Haushaltsstellen nicht möglich ist.

Plant die Landesregierung ein Gesetz, um das Instrument der globalen Minderausgabe gesetzlich zu normieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 2: Der für die Wahrung der Einheitlichkeit des Haushaltsrechts bei Bund und Ländern zuständige Bund-/Länderarbeitsausschuss sieht bislang keinen Anlass, sich mit einer gesetzlichen Regelung etwa zur betragsmäßigen Begrenzung von globalen Minderausgaben zu beschäftigen. Die Landesregierung ist der Meinung, dass die bisherigen globalen Minderausgaben die Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Legislative und Exekutive nicht in Frage gestellt haben. Deshalb besteht kein Bedarf für gesetzliche Regelungen.

Wie oft wurde seit dem Jahr 1999 eine globale Minderausgabe in den Haushalt eingestellt?

Zu Frage 3: Ab dem Rechnungsjahr 2000 wurden in jedem Haushaltsjahr globale Minderausgaben ausgebracht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den allgemeinen globalen Minderausgaben, den globalen Minderausgaben im Personalbereich und den im Rahmen der Haushaltsflexibilisierung nach §§ 13 bzw. 14 Haushaltsgesetz zur Erwirtschaftung der Effizienzrendite ressortbezogen ausgebrachten globalen Minderausgaben.

(Beträge aufgeschlüsselt nach Jahren, Einzelplänen und Titeln)

Zu Frage 5: Rechnungsjahr 2000:

Der für das Jahr 2000 veranschlagte Betrag konnte in voller Höhe durch entsprechend geringere Ausgaben bei Haushaltsstellen der HGr. 4 (Personalausgaben) - verteilt über den gesamten Landeshaushalt - erbracht werden.

Rechnungsjahr 2001: Erwirtschaftet wurde die globale Minderausgabe im Bereich des Einzelplans 09 Ministerium für Umwelt -. Bei der Bildung der Ausgabereste für dieses Ressorts wurden bei den betreffenden Haushaltsstellen entsprechende Beträge in Abgang gestellt. Als Anlage 1 ist ein Auszug aus der Nachweisung über die aus dem Rechnungsjahr 2001 in das Rechnungsjahr 2002 übertragenen Ausgabereste beigefügt. Der Gesamtbetrag der nicht mehr benötigten, in Abgang zu stellenden Mittel beinhaltet auch die globale Minderausgabe.

Rechnungsjahr 2002: Allgemeine globale Minderausgabe (siehe Anlage 2)

Hier ist darauf hinzuweisen, dass im Rechnungsjahr 2002 noch eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 LHO ausgesprochen wurde. Im Rahmen dieser Maßnahme war auch die globale Minderausgabe zu erwirtschaften. Insgesamt wurden rund 32 Mio. EUR gesperrt. Aus der Anlage 2 ergibt sich, bei welchen Haushaltsstellen die Sperre erwirtschaftet wurde.

Globale Minderausgabe zur Erwirtschaftung der Effizienzrendite

Die betreffenden Beträge wurden bei der Übertragung der Ausgabereste in Abgang gestellt. Als Anlage 3 ist ein Auszug aus der Nachweisung über die aus dem Rechnungsjahr 2002 in das Rechnungsjahr 2003 übertragenen Ausgabereste beigefügt. Die Gesamtbeträge der nicht mehr benötigten, in Abgang zu stellenden Mittel bei den jeweiligen Kapiteln beinhalten auch die globalen Minderausgaben.

Rechnungsjahr 2003

Siehe Anlage 4

Rechnungsjahr 2004

Siehe Anlage 5

Rechnungsjahr 2005 (siehe Anlage 6)

Die im Personalbereich veranschlagte globale Minderausgabe konnte nicht erwirtschaftet werden, da die gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Grundlagen für die Kürzungen des Urlaubsgeldes und der Sonderzuwendungen erst im Jahr 2006 in Kraft traten.