Vollzugsbereich Jugendvollzug der Justizvollzugsanstalt Bremen

Fortbildungsveranstaltungen werden namentlich zur Verbesserung der Organisationsabläufe und Konzeptsicherheit durchgeführt.

3. Vollzugsbereich Jugendvollzug der Justizvollzugsanstalt Bremen

Bezeichnung der Organisationseinheit Teilanstalt Jugendvollzug.

Zielgruppe

Nach dem Jugendrecht verurteilte Straftäter im Alter von 14 bis 24 Jahre und Untersuchungsgefangene zwischen 14 und 21 Jahre, die unter das Jugendrecht subsumiert werden.

Aufnahme, Verlegungs-, Ablösungskriterien Örtliche und sachliche Zuständigkeit nach dem Vollstreckungsplan des Landes Bremen.

Verlegung nach Sicherheits- und Betreuungsstatus innerhalb der Teilanstalt und des offenen Vollzuges.

Ausnahme vom Jugendvollzug gemäß § 92 JGG nach festgestellter Nichteignung für den Jugendvollzug durch Beschluss des Vollstreckungsleiters und Verlegung in den Erwachsenenbereich der JVA Bremen.

Bauliche Gegebenheiten, Haftplätze Unterkunftsbereich im Haus IV der JVA Bremen mit insgesamt 94 Einzelhaftplätzen, davon

· 34 Haftplätze in der Jugendvollzugsgruppe 28-1 (U-Haft), mit einer Teeküche und zwei Duschbereichen,

· 45 Haftplätze in der Jugendvollzugsgruppe 28-2 (Aufnahme, Strafhaft) mit einer Teeküche und einem Duschbereich,

· 15 Haftplätze im Bereich C-Flügel (gelockerter Vollzug, Strafhaft) mit einem Duschbereich.

Zwei Freizeiträume (Kirchenraum, Gruppen- und Besprechungsraum)

· Bis zu sechs Haftplätze im offenen Vollzug der JVA Bremen (Vollzugsabteilung 27), Standort Am Fuchsberg.

Personal:

· 1 Vollzugsleiter (höherer Dienst), P. U. stv. Anstaltsleiter für bis zu 95 Insassen,

· 1 stv. Teilanstaltsleiter (gehobener Dienst) für bis zu 95 Insassen in der Funktion eines Vollzugsabteilungsleiters,

· 1 Vollzugsabteilungsgruppenleiter (gehobener Dienst) für bis zu 95 Insassen in der Funktion eines stellv. Vollzugsabtl.-Leiters,

· 2 Gruppenleiter allgemeiner Vollzugsdienst (mittlerer Dienst) für bis zu 34 bzw. Insassen,

· 2 stellv. Gruppenleiter allgemeiner Vollzugsdienst (mittlerer Dienst) für bis zu 34 bzw. 60 Insassen,

· 17 Betreuungsbedienstete (allgemeiner Vollzugsdienst) im Wechselschichtdienst, davon je acht für bis zu 34 bzw. 60 Insassen. In die Personalbedarfsrechnung ging eine Schichtbesetzung von je fünf Mitarbeitern im Früh- bzw. Spät- und Wochenenddienst sowie zwei Bedienstete im Nachtdienst ein,

· 2 Sozialarbeiter/-innen (gehobener Dienst) als Erziehungsgruppenleiterinnen für die Jugendvollzugsgruppen 28-1 (34 Haftplätze) bzw. 28-2 (60 Haftplätze). Insassen des offenen Vollzuges werden durch den Sozialdienst des Jugendvollzuges in Abstimmung mit der Vollzugsabteilung 27 betreut.

· 1 Dipl.-Psych. (Aufnahmeverfahren, Diagnostik, Behandlungsmaßnahmen, Krisenintervention) für bis zu 95 Insassen.

Gefangenen-Bediensteten-Verhältnis pro 100 Gefangene (in Klammern: Vergleich geschlossener Männervollzug JVA Bremen):

· Allgemeiner Vollzugsdienst: 23 (19),

· Fachdienste: 4,73 (3,96).

Das Personal-Gefangenen-Verhältnis kann sich unter den Bedingungen der aktuellen Sparvorgaben verändern.

Arbeitsinhalte (Schwerpunkte):

· standardisiertes Zugangsgespräch,

· standardisiertes Erstgespräch,

· Beurteilung des Sicherheitsstatus (für interne und externe Freiheitsgrade einschließlich Lockerungs- und Urlaubsprüfung),

· Beurteilung des Betreuungsstatus (für Zuweisung zu qualifizierten Maßnahmen),

· schulisch-berufliche Anamnese bzw. Leistungsüberprüfung,

· qualifizierte Persönlichkeitserforschung,

· qualifizierter und standardisierter Vollzugsplan,

· Monatsbeurteilung (Sozial- und berufliches Leistungsverhalten),

· Nachweise über vom Insassen absolvierte schulisch-berufliche Maßnahmen,

· Nachweise über vom Insassen absolvierte Behandlungsmaßnahmen,

· qualifizierte Vollzugsplanfortschreibung,

· standardisierte Stellungnahmen zum Vollzugsverlauf und zu Anträgen des Jugendstrafvollzugsgefangenen einschließlich vorzeitiger Entlassung gemäß

§ 88 JGG bzw. Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 10.00-11.00Uhr 10.00-11.00Uhr 14.15-16.00Uhr 13.15Uhr 9.00-10.00Uhr U-Haft U-Haft U-Haft Xenos-Gruppe Entl.-Vorber. U-Haft Sport Sport Sport U-Haft Fr.Essel Sport Kirchenraum Strafh.

Konferenzraum 16.00-17.15Uhr 17.30-18.30Uhr 15.00Uhr 17.00Uhr 14.00-15.00Uhr 10.00-11.00Uhr Strafhaft Strafhaft Drogenberatung Rechtsberatung Mala-Me-Gruppe Strafhaft Sport Sport U-Haft+Strafh. U-Haft+Strafh. U-Haft Sport Konferenzraum Konferenzraum Kirchenraum 18.00-19.15Uhr 18.00-19.00Uhr 16.00-17.15Uhr 9.00-11.00Uhr AA-Gruppe Strafhaft Strafh. U-Haft Sport Strafh.

Alle Anordnungen der Bediensteten sind zu befolgen, auch wenn sie als belastend empfunden werden.

Der zugewiesene Bereich innerhalb und außerhalb der Teilanstalt darf nicht ohne Genehmigung und/oder im Beisein eines Bediensteten verlassen werden. dabei sind bestimmte Regularien wie eventuelle Antragstellung zum Gespräch oder festgesetzte Zeiten zu beachten.

Bedenken Sie bitte, dass die JVA von einem Wohngebiet umgeben ist. Daher sind Ruhestörungen wie Schreien aus dem Fenster oder laute Musik unter allen Umständen zu vermeiden.

Gegenüber Mitinsassen und besonders während der Nachtzeit haben Sie sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten, insbesondere sind die TV- und Radiogeräte auf Zimmerlautstärke zu regeln.

Bei Ertönen des Alarmmelders oder nach mündlicher Anweisung durch die Bediensteten hat jeder Insasse unverzüglich seinen Haftraum aufzusuchen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht, bei Nichtbefolgen wird das Verhalten mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet.

Das Notlicht ist nicht dazu da, um alltägliche Fragen zu beantworten, sondern hat die Funktion, dass Sie sich in außergewöhnlichen Notlagen bemerkbar machen können.

Ein Missbrauch des Notlichtes wird disziplinarisch verfolgt.

2. Tagesablauf

Der Insasse ist an die Tageseinteilung der Anstalt gebunden. Über den Tagesablauf werden Sie durch Aushänge auf den Vollzugsgruppen informiert.