PDV 389

Gemäß der PDV 389 gelten Minderjährige in jedem Fall als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. Bei ihnen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden, solange Erkenntnisse oder Ermittlungen nichts anderes ergeben.

Wie viele Kinder wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland vermisst (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren)? Wie viele der Kinder befanden sich im Ausland? zu Frage 1:

Unter Hinweis auf die Tabelle 1 wurden im Saarland von 1997 bis 2006 (Zahlen aus 2005 nicht mit eingerechnet, s. Fußnote 3) 735 Kinder als vermisst gemeldet.

1 Minderjährige: Kinder (unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 2 Datenquelle: LKA Saarland

Hierbei handelt es sich um Vermisste mit dem Hintergrund einer „Kindesentziehung" gemäß § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger).

Ein Informationsaustausch der Bundesländer im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.

Die zur Verfügung stehenden Gesamtzahlen auf Bundesebene sind in der Anlage Tabelle 2 dargestellt.

3 Im Jahr 2005 fand ein Wechsel im Bundesdatensystem statt. Vor diesem Hintergrund liegen für das Jahr 2005 keine validen Vergleichszahlen vor.

In wie vielen Fällen und nach welchem Zeitablauf sind die vermissten Kinder wieder aufgetaucht?

Zu Frage 2: In ca. 80 % der Fälle sind die Kinder nach kurzer Zeit (innerhalb einer Woche) wieder aufgetaucht.

Zur Dauer des Vermisstseins der Kinder (Saarland) wird auf Tabelle 3 hingewiesen, die das Landeskriminalamt als Sonderauswertung für die Jahre 2003/2004 erstellt hat.

Was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für das Verschwinden von Kindern?

Zu Frage 3: Für das Verschwinden von Kindern gibt es unterschiedlichste Gründe: Sie reichen von Schwierigkeiten mit Eltern, in Schulen und Heimen bis zu Abenteuerlust, Unglücksfällen und Kindesentziehung.

Wie gestalten sich die Fahndungsmaßnahmen in den Fällen vermisster Kinder, auch im Hinblick auf die bundesweite, grenzüberschreitende und internationale Zusammenarbeit?

Zu Frage 4: Die PDV 389 regelt die Sachbearbeitung und den Informationsaustausch zur Ermittlung Vermisster sowie zur Identifizierung unbekannter Toter und unbekannter hilfloser Personen. Der Landesteil zur PDV 389 beinhaltet ergänzende landesspezifische Regelungen für die Sachbearbeitung und den Informationsaustausch innerhalb der saarländischen Vollzugspolizei.

In Bezug auf vermisste Kinder und Jugendliche sind auch die Bestimmungen der PDV 382 „Bearbeitung von Jugendsachen" zu beachten.

4 Zum Jahresende 2003 war noch ein Kind vermisst, das jedoch zwischenzeitlich wieder zurückgekehrt ist.

5 Quelle: Fahndungslagebild Deutschland aus den Jahren 1997/1998, 1999/2000,2001/2002, 2003.