Abordnung von Lehrern in das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur

Wie viele Lehrer sind derzeit aus dem Schuldienst an das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur abgestellt und aus welchem Grund?

Zu Frage 1: Zurzeit sind 35 Lehrkräfte aus dem Schuldienst ganz oder teilweise an das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur abgeordnet. Die Summe der Abordnungen entspricht rund 29 Vollzeitstellen.

Die Gründe für die Abordnungen sind verschiedenartig. Soweit bestimmte Aufgaben im Ministerium nur vorübergehend anfallen, bietet sich die Abordnung an, um mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand geeignete Lehrerinnen und Lehrer befristet im Ministerium einzusetzen und nach dem Wegfall des Bedarfs wieder im Schuldienst zu verwenden. Aber auch die zeitweilige Wahrnehmung dauerhafter Funktionen durch Lehrkräfte im Abordnungsverhältnis kann im Interesse sowohl des Ministeriums als auch der Lehrkräfte selbst liegen. Aus laufbahnrechtlichen Gründen kann Lehrkräften des gehobenen Dienstes erst nach einem Aufstiegsverfahren ein Amt des Schulaufsichtsdienstes übertragen werden, während deren Abordnung an die Schulaufsichtsbehörde unabhängig davon zulässig ist. Ferner sind Lehrkräfte sowohl des höheren als auch des gehobenen Dienstes häufig nicht bereit, sich aus dem Einsatz in der Schule heraus unmittelbar an das Ministerium versetzen zu lassen, während das Angebot einer Abordnung auf mehr Zustimmung stößt. Lehrkräfte können auf diese Art und Weise die Aufgaben der Schulverwaltung kennen lernen und später entweder an die Schule zurückkehren oder mit ihrem Einverständnis ins Ministerium versetzt werden.

Wenn am Ende der Abordnung die Rückkehr in den Schuldienst steht, bringen die betreffenden Lehrkräfte aus ihrem Einsatz im Ministerium wertvolle Verwaltungserfahrungen mit, die auch im Schulbereich ­ beispielsweise bei der Besetzung von Leitungsfunktionen ­ nutzbar gemacht werden können.

Wie und an welchen Stellen werden diese Lehrpersonen im Ministerium eingesetzt?

Zu Frage 2: Die abgeordneten Lehrpersonen werden in aller Regel als Referenten, also als wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiter, insbesondere in den die allgemein bildenden und beruflichen Schulen betreffenden Referaten des Ministeriums eingesetzt. Gelegentlich werden erfahrene Pädagogen, die eine Leitungsaufgabe im Ministerium übernehmen sollen, in einer Abordnungsphase hierfür erprobt.

An welcher Stelle tauchen diese Stellen im Stellenplan des Landeshaushalts auf?

Zu Frage 3: Die Stellen abgeordneter Lehrkräfte werden in den Schulkapiteln des Einzelplans 06 des Haushaltsplans des Saarlandes geführt.

Wird die Besoldung dieser Lehrer im Landeshaushalt analog zur Ausweisung der Stellen im Haushaltsplan in den Geschäftsbereich des Ministeriums verlagert?

Zu Frage 4: Bezüglich der Ausweisung der Stellen wird auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen. Als Teil des Einzelplans 06 gehören auch die in den Schulkapiteln geführten Stellen zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur.