Durch Photosynthese und nachfolgende Prozesse setzen sie das Treibhausgas in Holz um

Klimaschutzwirkung unserer Wälder erhöhen Vorbemerkung der Fragestellers: Wälder und intakte humusreiche Waldböden sind neben den Ozeanen die größten CO2 ­Speicher ­ auch deshalb sind diese von herausragender Bedeutung für den Klimaschutz. Wälder binden in großen Mengen den „Klimakiller" CO2 im nachwachsenden Holz und in der organischen Substanz der Waldböden. Innerhalb des Waldes wird deshalb nach verschiedenen Kohlenstoffspeichern unterschieden:

1. Die Bäume als lebende Speicher, wobei nach ober- und unterirdischer Biomasse unterschieden wird.

2. Das Totholz, unabhängig ob stehend oder liegend.

3. Die Streuschicht und der Auflagehumus.

4. Der Boden und die Bodenvegetation.

Wachsende Bäume verbrauchen und binden CO2.

Durch Photosynthese und nachfolgende Prozesse setzen sie das Treibhausgas in Holz um. Wälder sind gigantische Kohlenstoff-Speicher ­ in bis zu 400 Tonnen Holz pro Hektar lagern sie 200 Tonnen Kohlenstoff ein. So entzieht eine einzige 150jährige Buche der Luft in der Vegetationszeit an einem Tag rund 4 kg CO2. Dies alles geschieht unter der Voraussetzung, dass sich die Wälder und ihre Böden in einem optimalen Zustand befinden.

Das CO2-Bindevermögen im Holz wird im Wesentlichen von der vorhandenen Holzmasse, dem Zuwachs und der Holzdichte bestimmt ­ kurz gesagt, je höher der Vorrat pro Hektar Waldfläche ist und je höher die Holzdichte ist, desto höher ist das CO2-Bindevermögen.

Ausgegeben: 09.09.2008 (22.07.2008)

Bedingt durch die Forstgeschichte, zivilisatorisch bedingte Waldverluste (Wald-Sterben), waldbauliche Entscheidungen bis vor 1987 (Kahlschläge etc.), zahlreiche sturmbedingte Waldopfer, Sekundärschäden durch Insektenkalamitäten und durch die vom Umweltministerium im Jahr 2006 veröffentlichten Belastungen der Waldverjüngung durch überhöhte Schalenwildbestände, ist der Saarwald weit davon entfernt, als kostenloser CO2-Speicher sein mögliches Klimaschutzpotenzial zu entfalten.

Unabhängig von den vorgenannten Aspekten liegt der hektarbezogene Durchschnittsvorrat mit 260

Vorratsfestmetern weit unter dem Potenzial, welches unsere Wälder bei den optimalen saarländischen Wuchsverhältnissen zu leisten in der Lage wären. Selbst bei vorsichtiger Schätzung liegt der heutige Holzvorrat pro Hektar Waldfläche um rund 100 Festmeter unter dem möglichen Potenzial.

Saarlandweit bedeutet dies einen Untervorrat von rund 9,3 Millionen Festmeter Holz oder rund 22,5 Millionen Tonnen CO2. Solche vorratsreichen Wälder binden in intakten Waldböden, im Totholz, in der Streuschicht und im Auflagehumus und in den Böden und der Bodenvegetation eine weitere gewaltige Menge des Treibhausgases CO2.

3. Neukulturen sind anfällig für Wetterextreme (hohe Ausfälle bei Trockenheit).

4. Neukulturen auf Nichtwaldflächen führen zu einer Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen (Landwirtschaft).

5. Neukulturen auf Nichtwaldflächen erfordern einen höheren Wildschutz.

6. Neukulturen auf Nichtwaldflächen erfordern in den ersten ca. 10 Jahren einen erhöhten Unterhaltungsaufwand.

7. Neukulturen auf Nichtwaldflächen entfalten erst sehr viel später eine nennenswerte Klimaschutzwirkung.

8. Neukulturen binden erhebliche finanzielle Aufwendungen.

9. Nicht-Waldböden entwickeln erst nach mindestens einer Waldgeneration „waldbodenähnliche" Zustände mit den positiven Effekten auch für den Klimaschutz.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der Holzvorrat im saarländischen Staatswald beträgt laut Stichprobeninventur 2007

303 Vorratsfestmeter (Vfm). Seit der letzten Inventur im Jahr 1996 (243 Vorratsfestmeter) hat sich der Vorrat in den Landesforsten um 60 Vorratsfestmeter je Hektar, also um ca. 25% erhöht. Damit ist im letzten Jahrzehnt allein in den 35.000 ha des vollbewirtschafteten Staatswaldes ein Vorratsaufbau von 2,1 Millionen Festmetern erfolgt. Mit der damit verbundenen Festlegung von rund 2 Millionen Tonnen CO2 hat der saarländische Staatswald ein erhebliches Klimaschutzpotential entfaltet.

Es ist allgemeines forstliches Wissen, dass bei der Aufforstung einer Freifläche andere Bedingungen vorherrschen als bei einer Naturverjüngung im Bestand. Trotzdem ist zu einzelnen Vorbemerkungen folgendes festzustellen:

1. Gepflanzte Bäume aus Baumschulen weisen oft eine schlechtere Standorteignung auf als die standörtlich bewährte Naturverjüngung.

Zu 1.

Bei der Verwendung von Bäumen geeigneter Herkünfte (Forstvermehrungsgutgesetz) ist i. d. R. eine entsprechende standörtliche Eignung gewährleistet.

2. Gepflanzte Bäume können auf Grund mehrfacher Unterschnitte ihre Wurzeln nicht, wie von der Natur vorgesehen, ausbilden (Besonders negativ für Baumarten mit Pfahlwurzel).

Zu 2.

Durch entsprechende Pflanzverfahren, durch Verwendung nicht unterschnittener Pflanzen und durch Kulturbegründung mittels Saat (z. B. bei Eiche) kann eine reguläre Wurzelausbildung weitgehend gewährleistet werden.

4. Neukulturen auf Nichtwaldflächen führen zu einer Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen (Landwirtschaft).

Zu 4.

Im Klimaschutzkonzept des Saarlandes wird ausdrücklich festgestellt, dass das Aufforstungsprogramm nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung treten soll.