Verkauf des früheren Unternehmens Decoma Prometall in Neunkirchen ­ jetzt J.P.B. Prometall

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die in den neunziger Jahren in Konkurs gegangene Pebra Paul Braun GmbH wurde im Jahr 1996 von Magna Pebra GmbH ­ später Decoma ­ übernommen. Für die Übernahme der Betriebsstätte in Sulzbach und deren Erweiterung sind im Zeitraum von 1996 bis 1999 Investitionshilfen im Rahmen der Regionalförderung (GA-Hilfen) gewährt worden. Mit diesen Investitionsvorhaben sollten über 900 Dauerarbeitsplätze erhalten und auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Jahre 2001 beschloss der weltweit operierende Magna-Konzern die Ausgliederung und Verlegung von Teilen der Produktion an den Standort Neunkirchen. Ende September 2007 hat der Automobilzulieferer-Konzern Magna die Neunkircher Decoma Prometall schließlich an die Duncomb Holding Ltd. mit Sitz in Hongkong verkauft."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Landesregierung hat seinerzeit schon die Übernahme der Betriebsstätte in Sulzbach durch die Magna Pebra GmbH nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit einem Investitionszuschuss gefördert und damit wesentlich zum Erhalt und zum Ausbau des Standortes Sulzbach beigetragen. Die Bedingungen für diese Förderung sind vom Unternehmen voll erfüllt worden. Durch die Verlagerung des Prometallbereichs von Sulzbach nach Neunkirchen sollte dieser Bereich modernisiert und erweitert werden. Hierzu sind von Decoma erhebliche Investitionen getätigt worden. Diese Investitionsmaßnahmen sind von der Landesregierung ebenfalls finanziell unterstützt worden.

Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsplatzentwicklung im Werk Neunkirchen?

Trifft es zu, dass nach einem vorübergehenden Anstieg der Beschäftigtenzahl diese seit 2004 sukzessive reduziert wurde?

Wie lauten die aktuellen Belegschaftszahlen im Unternehmen in Neunkirchen (aufgeschlüsselt nach festen Arbeitsverträgen, Leiharbeitsverhältnissen, Auszubildenden, Durchschnittsalter der Beschäftigten in den Jahren 2001 bis 2004 sowie 2004 bis heute)?

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass sich im Prometall-Werk der Decoma bis zum Jahre 2004 die Beschäftigtenzahlen zunächst erhöht haben und ab 2005 zurückgegangen sind. Zahlenangaben zu den Beschäftigungsverhältnissen ­ aufgeschlüsselt nach festen Arbeitsverträgen, Leiharbeitsverhältnissen, Auszubildenden und Durchschnittsalter der Beschäftigten ­ in den Jahren 2001 bis 2007 liegen der Landesregierung nicht vor. Im Zuge der Bearbeitung von Zuschussanträgen ist maßgebend die Zahl der Vollzeitdauerarbeitsplätze zu Investitionsbeginn. Hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens siehe Antwort zu Frage 3.

Aufgrund der krisenhaften Entwicklung der Automobilindustrie konnte das Unternehmen seine Ziele nicht mehr erreichen. Am 4. Februar 2009 wurde ein Insolvenzantrag gestellt.

Bekanntermaßen ist im Zuge der Umsiedlung von Teilen des Unternehmens nach Neunkirchen ein Förderantrag bezüglich der Gewährung von Investitionshilfen an das Land gestellt worden.

Hat die Landesregierung seinerzeit dem Antrag auf Fördermittel für das Unternehmen entsprochen?

Wenn ja, in welcher Höhe sowie über welchen Zeitraum wurden die öffentlichen Mittel ausgezahlt?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten wurden diesbezüglich herangezogen (EU-Fördermittel, GAHilfen etc.)?

Zu Frage 2: Für Investitionen zur Errichtung des Prometall-Werkes in Neunkirchen ist von Decoma ein Antrag auf Förderung mit einem Investitionszuschuss beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft gestellt worden. Mit Zuwendungsbescheid vom 07.12.2005 ist dem Förderantrag entsprochen worden. Im Dezember 2005 ist dem Unternehmen ein Investitionszuschuss in Höhe von rund 1.987.000,- aus Mitteln des Landesprogramms zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur ausgezahlt worden. Bei diesen Mitteln handelt es sich ausschließlich um Haushaltsmittel des Saarlandes.

Förderanträge auf öffentliche Investitionshilfen sowie die Möglichkeiten der Förderung sind an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die vom Unternehmen im Fördergebiet einzuhalten sind, z. B. u. a. auch die Berücksichtigung einer voraussichtlichen positiven Arbeitsplatzentwicklung im betroffenen Unternehmen.

Welche Konzepte zur Standortsicherung sowie in Bezug auf langfristig im Unternehmen verbleibende Arbeitsplätze hatte die Landesregierung mit dem Magna-Konzern dementsprechend ins Auge gefasst und an welche Konditionen waren diese gebunden?

Zu Frage 3: Die Errichtung der Betriebsstätte in Neunkirchen wurde unter dem Aspekt der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gefördert. Die Zahl der Vollzeitdauerarbeitsplätze im alten Prometall-Werk in Sulzbach vor Investitionsbeginn in Neunkirchen war mit 254 angegeben worden. Gemäß den Planungen von Decoma sollten durch die Investitionen im Werk Neunkirchen 313 Arbeitsplätze in Vollzeit gesichert werden. Demzufolge wurde die Zuschussvergabe im Zuwendungsbescheid mit der Auflage verbunden, dass die zu sichernden Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt sein müssen und die Besetzung auch jährlich nachzuweisen ist. Diese Fünfjahresfrist ist bundeseinheitlich in den Regelungen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" festgelegt. Da die Investitionsmaßnahmen am 30.04.2004 beendet waren, endet diese Frist am 30.04.2009. Die Festlegung auf 313 Arbeitsplätze basiert auf den Angaben, bzw. Planungen von Decoma. Gemäß den jährlichen Arbeitsplatznachweisen von Decoma war das Arbeitsplatzkriterium in den Jahren 2005, 2006 und 2007 erfüllt.

Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf die Bedingungen betreffend die Fördermittelvergabe die Situation der Beschäftigten nach dem Verkauf der „Decoma Prometall" in Neunkirchen im Herbst 2007, insbesondere vor dem Hintergrund, dass infolge des Betriebsübergangs auf neue Eigentümer innerhalb der ersten vier Jahre im Falle eines Stellenabbaus kein Sozialplan aufgelegt werden muss?

Zu Frage 4: Nach Unternehmensangaben sind seit Inbetriebnahme des Werkes Prometall im Jahr 2003 Verluste in größerem Umfang aufgelaufen. Vor diesem Hintergrund sah Decoma für das Werk Prometall und seine Produktpalette im MAGNA / Decoma ­ Verbund keine Zukunft mehr. Die MAGNA / Decoma ­ Gruppe ist spezialisiert auf die Herstellung von Kunststoffteilen. Die im Werk Prometall hergestellten Metall-Trim-Produkte stellen in der MAGNA-Decoma-Guppe einen Randbereich dar, dessen profitable Herstellung und Vermarktung bei Zugehörigkeit zur MAGNA / Decoma-Gruppe nach heutiger Einschätzung nicht möglich ist.