Hochwasserschutz zwischen Homburg und Zweibrücken

Vorbemerkung des Fragestellers: „In der kommenden Woche jährt sich die plötzliche Überschwemmungssituation im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland zwischen den Städten Homburg und Zweibrücken.

Auf Homburger Seite wurden damals insbesondere im Stadtteil Einöd erhebliche Sachschäden verursacht, die im Falle einer Wiederholung existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Die Landesregierung wirbt auf ihrer Internetseite mit folgendem Versprechen: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Wertobjekte sollen wirksamer vor Hochwasser geschützt und vor allem aktive Maßnahmen ergriffen werden, die Bildung von Hochwasser zu verlangsamen, indem die Speicherpotenziale der Landschaft aktiviert werden."

Was war nach Meinung der Landesregierung die Ursache für die Überschwemmungen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland? Wurde diesbezüglich eine Ursachenforschung betrieben und inwieweit wurde die Landesregierung von Rheinland-Pfalz in diese mit einbezogen?

Zu Frage 1: Auslöser für die in der Nacht vom 30. auf den 31.05.2008 aufgetretenen Überschwemmungen waren außergewöhnlich starke Niederschläge. Die Niederschlagsaufzeichnungen des LUA belegen, dass am 30.05.2008 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 01:30 Uhr ein Niederschlag in Höhe von 41,2 mm = 41,2 l/m2 niedergegangen ist. Bei der Kläranlage Zweibrücken wurden am 31.05.2008 innerhalb von 30 Minuten 43 mm, insgesamt innerhalb von knapp 2 Stunden 54 mm Regen gemessen. Dieser Regenmenge ist statistisch eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von deutlich über 100 Jahren zugeordnet.

Das ausgeuferte Gewässer der Dörmesklamm („Grenzgraben") wird unterhalb der überschwemmten Flächen in einer Verrohrung DN 800 dem Schwarzbach zugeführt.

Diese Verrohrung wurde von Privat ohne Genehmigung mittels eines Rohres DN 400 gewässeraufwärts verlängert und dadurch verengt. Der Abfluss von Oberflächenwasser wird zusätzlich durch die Vermauerung einer früheren Feuerwehrzufahrt auf dem Gelände der Fa. John Deere erschwert. Diese Abflusshindernisse liegen unmittelbar jenseits der Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Zweibrücken.

Zusätzliche Einleitungen in das fragliche Gebiet erfolgen aus je einem Regenüberlauf der Kanalisation in die Dörmesklamm und die ca. 350 m entfernte, parallel verlaufende Mühlklamm. Ebenso wird die Entwässerung der Parkplatzerweiterung des Globus Handelshof in die Dörmesklamm eingeleitet. Eine wasserrechtliche Genehmigung hierzu liegt vor.

Das außergewöhnliche Starkregenereignis und die Einleitungen aus den Regenüberläufen in Verbindung mit der Verengung der Gewässerverrohrung führten zu den Überschwemmungen im Bereich des Grenzgrabens. Auf diese Gegebenheiten hat die Landesregierung keinen Einfluss. Daher wurde auch die Landesregierung von Rheinland Pfalz nicht eingeschaltet.

Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Flächenversiegelungen und Flussbegradigungen im Nachbarland zu einer Verschärfung der permanenten Hochwassergefahr beigetragen haben?

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Welche aktiven Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen und welche sind darüber hinaus noch geplant, um derart plötzliche Überschwemmungen im oben skizzierten Grenzgebiet zu verhindern?

Zu Frage 3: In einer gemeinsamen Besprechung wurden dem Ministerium für Umwelt von der Stadt Homburg die bereits angelaufenen sowie die geplanten Abhilfemaßnahmen vorgestellt.

So wird seitens des EVS zurzeit zwischen Eisenbahnlinie und Ernstweilerstraße ein größeres Regenüberlaufbecken (RÜB) gebaut, das im Oktober 2009 fertig gestellt sein wird. Daran wird der ebenfalls neu zu verlegende Mischwasserkanal der Ernstweilerstraße angeschlossen. Dadurch entfallen zukünftig die Einleitungen aus den Regenüberläufen in der Mühlklamm und der Dörmesklamm.

Seitens der Stadt Homburg wird die Offenlegung der mit zu geringem Querschnitt verlängerten Verrohrung des Grenzgewässers angestrebt.

Mit diesem Maßnahmenbündel begegnet man den Überschwemmungsproblemen bei Starkregenereignissen im fraglichen Gebiet.

Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Speicherpotenziale im betroffenen Landschaftsraum zu aktivieren?

Zu Frage 4: Im Bereich oberhalb der in Rede stehenden Problemstelle besteht keine Möglichkeit zur Erschließung zusätzlichen Rückhaltevolumens. Die Bestandsaufnahme des Hochwasseraktionsplans Blies-Schwarzbach-Hornbach, der zurzeit zu einem Hochwasserrisikomanagementplan gemäß Richtlinie 2007/60/EG ausgestaltet wird, weist eine Fläche zwischen Schwarzbach und Ernstweilerstraße als durch einfache Maßnahmen zu erschließendes Retentionsvolumen aus. Die Erschließung dieses Raumes wird in naher Zukunft erfolgen, hat allerdings auf das unmittelbar angrenzende, aber höher gelegene Problemgebiet des Grenzgrabens keine Auswirkungen.

Welche dieser Maßnahmen werden durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung gefördert?

Zu Frage 5: Das Konjunkturpaket II hält keine Mittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen bereit.

Wurden die betroffenen Familien und Unternehmen bei der Beseitigung der Schäden unterstützt?

Zu Frage 6: Laut telefonischer Auskunft der Stadt Homburg wurden die betroffenen Familien und Unternehmen nicht über die unmittelbare technische Hilfe durch Feuerwehr und Bauhof hinaus unterstützt. Es wurde seitens der Betroffenen keine Unterstützung beantragt.