Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtages des Saarlandes Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarier-Rates (IPR)

Der Interregionale Parlamentarier-Rat (IPR) hat in seiner 40. Plenarsitzung am 6. Juni 2008 in Luxemburg Empfehlungen zu folgenden Themen beschlossen: Gemeinsame Stelle der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zwischen Frankreich, Belgien, Deutschland und Luxemburg ÖPNV-Verbund für die Großregion Weiterentwicklung der Bilingualität Deutsch-Französisch in der Großregion Kulturhauptstadt Luxemburg und die Großregion und die Vertiefung der Kulturkooperation nach 2007

Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum

Diese Empfehlungen sind nachstehend zu Ihrer Information beigefügt.

Hans Ley Präsident des Landtages Ausgegeben: 12.06.

Drucksache 13/1934 Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode EMPFEHLUNG betr.

Gemeinsame Stelle der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zwischen Frankreich, Belgien, Deutschland und Luxemburg

Der IPR bekräftigt seine Empfehlung vom 30. Juni 2006 betreffend die Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizei- und Zollzusammenarbeit in der Großregion.

Die im Jahr 2006 ­ dem Jahr des letzten Besuchs der Gemeinsamen Stelle durch eine Kommission des IPR ­ von 26.701 (2003) auf 58.922 angestiegene Zahl der Ersuchen an die Gemeinsame Stelle hat sich in Jahresfrist um 22.246 auf insgesamt 81.168 im Jahr 2007 erhöht. Diese Steigerung steht für den herausragenden Beitrag der europaweit einmaligen Kooperation von vier europäischen Staaten in Luxemburg zur Verwirklichung des Schengen-Ziels der Errichtung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Deshalb unterstreicht der IPR die Mitteilung der Kommission der EU an das Europäische Parlament und den Rat aus dem Jahr 2004, dass dank der gemeinsamen Zentren der Zusammenarbeit das Problem der Sicherheitsdefizite in den Grenzräumen habe gelöst werden können, das auf die Abschaffung der Grenzkontrollen und die Beschränkung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden auf die Gebiete innerhalb der Binnengrenzen zurückzuführen ist.

Als einen Eckpfeiler der Kriminalitätsbekämpfung und informationellen Unterstützung von Strafverfolgungsmaßnahmen im größer werdenden Schengen-Raum und als einen Mitgaranten effizienter und nachhaltiger Kriminalitätsbekämpfung in der Saarlorlux-Großregion hält der IPR die Gemeinsame Stelle in Luxemburg für absolut unverzichtbar.

Deswegen begrüßt der IPR ausdrücklich den am 23. Mai 2007 erzielten erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Zusammenführung der beiden derzeit der Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Stelle zugrundeliegenden Verträge

- zur Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit zwischen Frankreich und Luxemburg und

- über die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zwischen Luxemburg, Belgien und Deutschland.

Der IPR spricht sich aus für eine zügige Unterzeichnung des damit angestrebten sog. Quatrolateralen Vertrags zwischen Frankreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland als einheitlicher Rechtsgrundlage der Weiterentwicklung der 2003 begonnenen überaus erfolgreichen Kooperation nach den im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegten Grundsätzen

- der polizeilichen Zusammenarbeit (Artikel 39)

- der grenzüberschreitenden Observation (Artikel 40)

- der grenzüberschreitenden Nacheile (Artikel 41)

- der Übermittlung personenbezogener Daten (Artikel 46)

- im Rückgriff auf das Schengener Informationssystem (Artikel 92 ff.).

- 2 Drucksache 13/1934 Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Insbesondere hält der IPR die in dem Entwurf des Quatrolateralen Vertrages vereinbarte Erweiterung der Grenz- und Zuständigkeitsbereiche :

- in Deutschland des Polizeipräsidiums Trier und des Saarlandes um die Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz,

- in Belgien der Gerichtsbezirke Arlon, Neufchâteau, Marche-en-Famenne und Eupens um den Gerichtsbezirk Dinant,

- in Frankreich die Departements Meurthe-et-Moselle und Moselle um die Departements Meuse und Ardennes für notwendig, um die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle in Luxemburg optimal erledigen zu können.

Der Zuschnitt des Quatrolateralen Vertrags auf die dann

- 46.143 km² Gesamtfläche,

- ca. 14.000 Polizei- und Gendarmeriebeamte

- für 6,250 Mio. Einwohner wird die informationelle Unterstützung der Strafverfolgung und damit die Kriminalitätsbekämpfung in der Großregion weiter verbessern.

Deswegen hält der IPR die Unterzeichnung und Inkraftsetzung des Quatrolateralen Vertrags für unabdingbar und würde es begrüßen, wenn die französische EURatspräsidentschaft Gelegenheit hierzu bieten würde.

Der IPR bittet die deutsch-französisch-luxemburgisch-belgische Regierungskommission, die Aufgaben und die institutionelle Weiterentwicklung der Gemeinsamen Stelle der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zwischen Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien und ihre Vernetzung im Schengen-Raum insgesamt aufzugreifen, auf die Tagesordnung der intergouvernementalen Verhandlungen zu setzen und auf eine zügige Unterzeichnung des Quatrolateralen Vertrages Deutschland-Frankreich-Luxemburg-Belgien hinzuwirken.