Februar 1996 für das Gelände zwischen Wilhelmstraße Spree Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk

Vorlage ­ zur Beschlußfassung ­ über den Entwurf des Bebauungsplanes I-206 für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Spree, Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk Mitte

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Dem Entwurf des Bebauungsplanes I-206 für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Spree, Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk Mitte vom 1. Februar 1996 wird gemäß § 4 c Abs. 3 i. V. m. § 4 b Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches zugestimmt.

A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan I-206 vom 1. Februar 1996 für das Gelände zwischen Wilhelmstraße, Spree, Bunsenstraße und Dorotheenstraße im Bezirk Mitte.

1. Planungsgegenstand

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans I-206 „ARD-Hauptstadtstudio" (Plangebiet) liegt am nördlichen Rand der westlichen Dorotheenstadt im Bezirk Mitte von Berlin. Das Reichstagsgebäude ist etwa 250 m, der Bahnhof Friedrichstraße ist etwa 500 m entfernt.

Das Plangebiet wird im Westen durch die Wilhelmstraße (Straßenmitte), im Norden durch die Spree (südliches Ufer), im Osten durch die Bunsenstraße und im Süden durch die Dorotheenstraße (jeweils Straßenmitte) begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1000 zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfaßt den gesamten Block, da sich auf Grund des Bauvolumens der geplanten Neubebauung ein Regelungsbedarf über das zur Bebauung vorgesehene Grundstück hinaus ergibt (Abstandsflächen, Geh- und Fahrrechte).

Das Plangebiet liegt in einem Übergangsbereich zwischen der durch städtische Nutzungen geprägten Friedrichstraße im Osten und dem zukünftigen Parlaments- und Regierungsviertel im Spreebogen. Im Westen schließen die für die Bundestagsneubebauung vorgesehenen Flächen beiderseits der Dorotheenstraße („Dorotheenblöcke") an. Nördlich der Spree befinden sich ebenfalls für Parlaments- und regierungsbezogenene Nutzungen vorgehaltene Flächen sowie kerngebietstypische Nutzungen. Auch die östlich und südöstlich angrenzenden Blöcke der Dorotheenstadt dienen überwiegend regierungsnahen Einrichtungen und diplomatischen Vertretungen; außerdem befinden sich hier Büronutzungen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen.

Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung Planungsanlaß war die Absicht der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD), vertreten durch den Sender Freies Berlin (SFB), im Zusammenhang mit dem Umzug des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung nach Berlin in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Parlaments- und Regierungsviertel den Neubau ihrer Hauptstadtstudios zu errichten. Als Standort wurde seitens der ARD die infolge von Kriegszerstörungen weitgehend unbebaute Blockecke Wilhelmstraße/ Reichstagufer ausgewählt. Auch zwischen dem Land Berlin und dem Bund besteht grundsätzliches Einvernehmen über diese Standortwahl für das ARD-Hauptstadtstudio. Die Baukommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages hat in ihrer Sitzung am 13. Januar 1994 dem Anliegen der ARD zugestimmt.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, weil das Baugesetzbuch in städtebaulichen Entwicklungsbereichen die unverzügliche Aufstellung von Bebauungsplänen verlangt. Neben diesem generellen Planungserfordernis wird zur Umsetzung des im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs prämierten Entwurfs der Achitekten Ortner & Ortner und zur Erfüllung der Flächenanforderungen der ARD eine Unterschreitung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Gebäudeabstände im Blockinnenbereich erforderlich, so dass das Bauvorhaben nicht nach § 34 BauGB genehmigt werden kann. Darüber hinaus soll die städtebauliche Entwicklung weitergehend gesteuert werden, als nach § 34 BauGB möglich ist.

Beschreibung des Plangebiets, Bestand

Historische Entwicklung Zwischen 1873 und 1883 wurde das Plangebiet nach aufwendigen Gründungsarbeiten mit verschiedenen naturwissenschaftlichen Instituten der Humboldt-Universität nach einem Entwurf von Paul Spiecker vollständig neu überbaut. Der Hochschulkomplex bestand ursprünglich aus zwei symmetrisch angelegten Gebäudeteilen an der Dorotheenstraße und am Reichstagufer.

Zum Schutz der Arbeitsräume vor den Erschütterungen des Straßenverkehrs wurden die Gebäude hinter die Straßenflucht zurückversetzt. Die Kopfbauten an der Wilhelmstraße mit den Direktorenwohnhäusern waren durch eine Arkade miteinander verbunden; hier lag die Hofzufahrt.

Im Blockinnenbereich befanden sich zwei Höfe. Während der westliche Hof als Grünanlage gestaltet war, diente der östliche Hof unter anderem der Tierhaltung für Zwecke des physiologischen Instituts. Durch Aufstockungs- und Erweiterungsbauten wurde der Komplex zu Beginn des 20. Jahrhunderts ergänzt (vgl. Anlage 1).

Bebauungs- und Nutzungsstruktur

Nach Kriegszerstörungen ist das Plangebiet gegenwärtig nur teilweise bebaut. Die am Reichstagufer gelegenen Gebäude des physikalischen Instituts wurden im zweiten Weltkrieg zerstört und nach 1955 abgetragen. Die übrigen Gebäude sind nach der Beseitigung von Kriegsschäden im wesentlichen in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Sie werden durch die HumboldtUniversität und die Charite? genutzt. Im Bauteil an der Bunsenstraße liegen das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, im Gebäudeteil an der Dorotheenstraße sind das Hygiene-Institut, das Institut für Pharmakologie und Toxikologie und das Institut für Mikrobiologie der Charite? untergebracht. Im Blockinneren befindet sich der repräsentative Robert-Koch-Hörsaal, der auch für Vorlesungen anderer Fachbereiche der Humboldt-Universität genutzt wird. Im Hofbereich befinden sich außerdem mehrere eingeschossige Nebengebäude für technische Einrichtungen.

Natur und Landschaft

Zum Reichstagufer und zur Wilhelmstraße ist das Plangebiet durch einen dichten Gehölzgürtel aus Bäumen und Sträuchern geprägt. Dahinter verbergen sich zum Teil sehr vielfältige Ruderalflächen sowie vegetationslose unbefestigte Flächen, die als Parkplatz genutzt werden. Als Biotoptypen finden sich ruderale Staudenfluren (553 m2), Gehölzbestände und Einzelbäume (484 m2) und spärlich mit Vegetation bedeckte Flächen (109 m2).

Im Plangebiet stehen 53, zum Teil mehrstämmige Bäume. Hiervon sind 16 durch die Berliner Baumschutzverordnung geschützt.

Von den rund 7 600 m2 privaten Grundstücksflächen sind gegenwärtig rund 5 300 m2 (70 %) versiegelt. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist hoch, da der Anteil von bindigen Bodenteilchen, die Schadstoffe zurückhalten könnten, sehr gering ist. Außerdem steht das Grundwasser dicht unter der Geländeoberkante (0,5 bis 2,0 m).

Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der über dem Bezirk Mitte gelegenen Wärmeinsel mit vergleichsweise hohen Lufttemperaturen. Die sehr hohe Schwülebelastung wird durch die unmittelbare Lage an der Spree und die dadurch bedingte hohe Luftfeuchtigkeit noch verstärkt.

Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet liegt in einem zentralen Bereich, der durch überörtliche Verkehrsbeziehungen sowohl in Ost-West- als auch in Nord-Süd-Richtung durchquert wird. Das hohe Verkehrsaufkommen wird durch die City-Entwicklung in der Friedrichstadt und den Ausbau des Parlaments- und Regierungsviertels noch erheblich zunehmen.

Die Erschließung des Plangebiets durch den öffentlichen Verkehr erfolgt durch den S-Bahnhof Unter den Linden, der vom Plangebiet aus nur rund 200 m entfernt ist und der auch von drei Buslinien bedient wird, und den Bahnhof Friedrichstraße, der rund 500 m vom Plangebiet entfernt liegt.

Bereits gegenwärtig ist das Plangebiet gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Durch eine längerfristig vorgesehene Straßenbahnverbindung vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof im Verlauf der Dorotheenstraße oder des Reichstagufers wird sich die Erschließung weiter verbessern.

Das Plangebiet ist von allen vier Seiten durch das historische Straßennetz erschlossen. Die Wilhelmstraße und die Dorotheenstraße dienen mit jeweils drei Fahrspuren auch der Abwicklung übergeordneter Verkehrsströme, wobei die Dorotheenstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen ausgewiesen ist. Das Reichstagufer und die Bunsenstraße sind ebenfalls Einbahnstraßen. Im Straßenraum des Reichstagufers und der Bunsenstraße befinden sich eine größere Zahl von Stellplätzen, die insbesondere die Aufenthaltsqualität des Uferbereichs stark einschränken.

Ver- und Entsorgung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist versorgungstechnisch erschlossen. Sowohl die Wasserver- und -entsorgung als auch die Versorgung mit Strom und Gas sind gewährleistet.

Darüber hinaus ist das Plangebiet an das Fernwärmenetz angeschlossen.

Die vorhandenen Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen und die Kabeltrassen verlaufen im öffentlichen Straßenland.

Im Baugebiet befindet sich ein Transformator der BEWAG, dessen Integration in die Neubebauung im Rahmen eines Ordnungsmaßnahmevertrags zwischen dem Land Berlin und der Bauherrengemeinschaft ARD-Hauptstadtstudio Berlin, vertreten durch den Sender Freies Berlin geregelt ist. Im Kellergeschoß des Hochschulgebäudes befindet sich eine Steuerungsanlage (MSRRaum) der BEWAG/EVB, die durch Verbindungskabel mit der Fernwärmeleitung im Verlauf der Wilhelmstraße verbunden ist.

Die Anlage genießt Bestandsschutz.

Eigentumsverhältnisse

Der Sender Freies Berlin hat die nordwestliche Teilfäche des ehemaligen Universitätsgrundstücks erworben; ein Kaufvertrag wurde bereits abgeschlossen. Ein Teilungsantrag zur Abtrennung des ca. 2 500 m2 großen Grundstücks wurde positiv beschieden.

Die übrigen Flächen sind im Eigentum des Landes Berlin.

Planerische Ausgangssituation

Bestehendes Planungsrecht

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-206 bestimmt sich gegenwärtig nach den Regelungen des § 34 BauGB. Durch die vorhandene Hochschul bebauung und die Bebauung jenseits der das Plangebiet begrenzenden Straßen wird ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil definiert. Vorhaben sind zulässig, wenn sie sich in die durch diesen Bebauungszusammenhang bestimmte Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Darstellungen des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan für Berlin (FNP 94) vom 1. Juli 1994 stellt das Bebauungsplangebiet als gemischte Baufläche M 1 dar.

Diese Darstellung zielt auf eine hohe Nutzungsintensität und -dichte. Hier sollen vorwiegend Nutzungen mit Kerngebietscharakter, wie Handelseinrichtungen, zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur, aber auch Wohnungen entstehen. Übergeordnete Standorte des Gemeinbedarfs, dazu gehören Hochschul- und Forschungseinrichtungen, werden in solchen Bauflächen nicht gesondert ausgewiesen. Das Spreeufer ist als Teil eines übergeordneten Grünzuges entlang der Spree in symbolischer Breite als Grünfläche dargestellt. Nördlich der Spree und westlich des Plangebiets grenzen Sonderbauflächen für Hauptstadtfunktionen an. Die südlich und südöstlich anschließenden Bereiche sind ebenfalls als gemischte Bauflächen M 1 dargestellt.

Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans I-206 „ARD-Hauptstadtstudio" sind aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

Darstellungen des Landschaftsprogramms

Das Plangebiet ist im gemäß § 4 NatSchGBln aufgestellten Landschaftsprogramm Berlin dem Innenstadtbereich zugeordnet, für den in den einzelnen Teilplänen die folgenden Zielsetzungen formuliert sind:

- Erhalt von Freiflächen und Beseitigung unnötiger Bodenversiegelung in Straßenräumen und Höfen,

- Anlage von Hof-, Dach- und Wandbegrünungen,

- Kompensation von baulichen Verdichtungen,

- Erhalt und Entwicklung begrünter Straßenräume sowie Wiederherstellung von Alleen und Promenaden,

- Betonung von Blockrändern durch Baumpflanzungen,

- Schaffung qualitativ hochwertiger Freiräume bei einer baulichen Verdichtung,

- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum,

- Entsiegelung und Regenwasserversickerung unter Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes.

Dem Spreekorridor wird im Teilplan „Biotop- und Artenschutz" eine Bedeutung als Element innerhalb des Biotopverbundsystems zugewiesen. Die Verbindungsfunktion für Arten der Gewässerränder und Böschungen ist vorrangig zu entwickeln.

Nach dem Teilplan „Landschaftsbild" soll die Wahrnehmbarkeit der Spree als übergeordnetes Strukturelement aus dem bebauten Bereich heraus verbessert werden („Maßnahmeschwerpunkt"). Hier ist eine Uferpromenade anzulegen.

Das Gebiet liegt innerhalb des Vorranggebietes Luftreinhaltung. Hier sind

- Emissionsminderungen anzustreben,

- Freiflächen zu erhalten,

- der Vegetationsanteil zu erhöhen,

- empfindliche Nutzungen (Wohnen, Freiraumnutzungen) vor Immissionen zu schützen und

- emissionsarme Heizsysteme zu fördern.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin ­ Parlaments- und Regierungsviertel"

Im Hinblick auf die Entwicklung des Parlaments- und Regierungsviertels zur Sicherung der zukünftigen Hauptstadtfunktionen sind durch Rechtsverordnung mit Wirkung vom 4. Juli 1993

Bereiche in den Bezirken Mitte und Tiergarten nach § 165 BauGB als städtebauliche Entwicklungsbereiche förmlich festgelegt worden (GVBl. 35/93 S. 267 ff.).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans I-206 „ARD-Hauptstadtstudio" liegt innerhalb des festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Moabiter Werder/Spreebogen/Reichstagufer/Wilhelmstraße (E 1)". Ziele der Entwicklungsmaßnahme sind neben der Unterbringung von Verfassungsorganen des Bundes und der Unterbringungung ausländischer Missionen und parlaments- und regierungsnaher Einrichtungen die Ansiedlung ergänzender Dienstleistungseinrichtungen, die Durchmischung mit Wohnungen und privaten Dienstleistungseinrichtungen, die Ansiedlung von Einrichtungen der Kultur und der Wissenschaft, die Verbesserung der ökologischen Struktur des Gebietes und der Aufenthaltsqualität am Ufer der Spree und auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die verkehrliche Anbindung und Erschließung des Gebietes.

2. Planungsinhalt

Planungsvorlauf

Planungsvorbereitende und -begleitende Untersuchungen Aufbauend auf vorbereitenden Untersuchungen zum Entwicklungsbereich Parlaments- und Regierungsviertel (Büro für Städtebau und Stadtforschung Dortmund/ Berlin; Spath & Nagel, Berlin; Urbanplan, Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Bauund Wohnungswesen, Berlin Mai 1993) wurde ein Rahmenplan zur Entwicklung der westlichen Dorotheenstadt erarbeitet (Spath & Nagel, im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin 1994). Dieser konkretisiert unter Berücksichtigung der Flächenansprüche des Bundes das für den Hauptstadtbereich formulierte Ziel eines durch Nutzungsvielfalt gekennzeichneten städtischen Quartiers.

Für den Block zwischen Spree, Bunsenstraße, Dorotheenstraße und Wilhelmstraße wurde im Auftrag der ARD ein Gutachten erstellt, welches die Realisierbarkeit der Nutzungsvorstellungen der ARD sowie städtebauliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen bestehender Nutzungen untersucht und Leitlinien für eine Neubebauung formuliert.

Aufbauend auf den ermittelten Rahmenbedingungen wurde im Auftrag der ARD in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ein Realisierungswettbewerb für die ARD-Hauptstadtstudios durchgeführt, der im Februar 1995 zugunsten des Entwurfs der Architekten Ortner & Ortner entschieden wurde.

Altlastenuntersuchungen

Eine im Auftrag der Bauherrengemeinschaft ARD-Hauptstadtstudio Berlin von der Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH (GHU) im Juli 1995 erstellte historische Standortrecherche für das für eine Neubebauung durch die ARDHauptstadtstudios vorgesehene Grundstück ergab, dass im westlichen Grundstücksteil unmittelbar nördlich des Robert-KochHörsaals ein unterirdischer Öltank eingebaut worden war. Zur genauen Lokalisierung des Öltanks und zur Ermittlung möglicher Kontaminationen durch wassergefährdende Stoffe wurden Erkundungen durchgeführt. Diese ergaben, dass der vermutete Öltank noch vorhanden ist. Zur Belastung durch Mineralölkohlenwasserstoffe auf Grund des Öltanks liegen noch keine ausreichenden Erkundungen vor. Bei der Entfernung des Öltanks ist daher ein Umweltgutachter hinzuzuziehen, der den Untergrund organoleptisch überprüft. Sollten sich Anzeichen einer Verunreinigung ergeben, ist der kontaminierte Bereich fachspezifisch zu entsorgen. Außerdem wurden Bodenverunreinigungen durch hohe Quecksilberkonzentrationen ermittelt. Diese übersteigen den Eingreifwert der Berliner Liste (1990), bei dessen Überschreitung Sanierungsmaßnahmen notwendig werden können, bis zum 123fachen. Daneben bestehen lokale Verunreinigungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Arsen und Schwermetalle, die ebenfalls über den jeweiligen Eingreifwerten der Berliner Liste liegen. Aufbauend auf diesen Analysen wurden im September 1995 und Anfang 1996 weiterführende Untersuchungen vorgenommen, wodurch die Quecksilberkontaminationen räumlich eingegrenzt werden konnten.