Die Installation ist entsprechend den Anforderungen an die Anlage und der Konstruktion des Gebäudekörpers

Die Beleuchtungsanlage ist entsprechend den Sehaufgaben anhand der DIN 5035 und ASR 7/3 sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen die DIN 66234 festzulegen. Als Richtwerte der Nennbeleuchtungsstärke sind zu gewährleisten: Falls Anschlüsse für Zugangsüberwachung und für Brandschutztüren erforderlich werden, sind diese vorzusehen. Geräte und Steckdosenstromkreise sind gruppenweise zusammengefaßt über Fehlerstromschutzschalter anzuschließen. Anschlüsse der TK- und Datentechnik sind über separate Stromkreise mit FI-Schutzschalter zu realisieren.

Die Installation ist entsprechend den Anforderungen an die Anlage und der Konstruktion des Gebäudekörpers auszuwählen.

In übergeordneten Bereichen des Kellergeschosses und in Funktionsräumen der Haustechnik ist Auf-Putz-Installation vorzusehen, während in den übrigen Bereichen Kanal- oder UnterPutz-Anlagen zu installieren sind. Hauptkabel und Hauptleitungen zu den Unterverteilungen müssen in bauseits abgeschotteten vertikalen Schächten verlegt werden, die alle brandschutztechnischen Bedingungen erfüllen.

Die MSR-Anlage sollte in DDC-Technik ausgeführt und Gebäudeleittechnik eingebunden werden.

Spezielle Angaben zum Lesesaalbereich/Zeitschriftenauslage:

Die Beleuchtungsanlage hat sich im Bereich der Zeitschriftenauslage der Regalanordnung anzupassen, wobei auf eine ausreichende Vertikalbeleuchtungsstärke zu achten ist. Die Installierung der Anlagen zur Ausleuchtung der Regale ­ einschließlich der Anleseplätze (schattenfreies Licht) ­ ist rechtzeitig im Bauablauf zu berücksichtigen. Zu Reparatur- und Reinigungszwecken und Anschlüssen sonstiger Technik sind ausreichend Steckdosen vorzusehen. Die Metallkonstruktion der Regalanlagen ist mittels Zahnscheiben leitend zu verschrauben und in den Potentialausgleich einzubeziehen, wobei auch leitende Verbindungen zur metallenen Gebäudekonstruktion vorgenommen werden können. Computer-Arbeitsplätze sind funktionsgerecht auszuleuchten. Die gegebenenfalls vorzusehende Deckenbeleuchtung soll zonenweise schaltbar sein.

Spezielle Angaben zu Technikräumen:

Entsprechend den nutzertechnologischen Forderungen ist für Technikräume eine USV-Anlage vorzusehen.

In Demonstrations-, Konferenz- bzw. Schulungsräumen sowie Räumen mit Workstation soll bauseits ein aufgestelzter Fußboden eingebracht werden. Falls das nicht realisiert wird, sind Fußbodenkanäle aus nicht brennbarem Material (Klasse A, DIN 4102) anzuordnen. In diesen Räumen ist antistatischer Fußbodenbelag einzusetzen, der in den Potentialausgleich einzubeziehen ist. Für PC-Räume ist im Modul 2 und 3 eine zentrale Abschaltung der Technologie vorzusehen (Steckdosen). Computerräume und Räume mit Computer-Arbeitsplätzen sind funktionsgerecht auszuleuchten.

Bezüglich Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich ist zu beachten:

Das Gebäude ist mit einem Fundamenterder zu versehen. Die Blitzschutzanlage ist entsprechend den DIN VDE-Vorschriften gemäß der Bauwerkskonstruktion zu errichten, wobei metallene Konstruktionsteile in die Blitzschutzanlage zu integrieren sind (z. B. Bewehrung, Stahlkonstruktionen, etc.).

Es ist ein umfassender Potentialausgleich herzustellen, in dem metallene Gebäudesysteme und Konstruktionsteile sowie die Blitzschutzanlage zu erfassen sind. An der Gebäude-Hauptverteilung ist eine Haupt-Potentialausgleichschiene anzuordnen.

In Abstimmung mit den Nutzern sind die Angaben insbesondere für Modul 3 gegebenenfalls noch zu ergänzen, da z. B. die Fachinformationszentren über größere EDVA-Anlagen verfügen.

Fernmeldeanlagen

Die Versorgung auf dem Gebiet der Telekommunikation (ISDN, TK) erfolgt für Modul 2 und 3 durch eine bedarfsabhängige Zahl von Anschlüssen an das am WISTA vorhandene Campus-Netz. Der Zugang zum MAN/BRAIN wird durch den künftigen Anschluß an die bereits in Realisierung befindlichen Zugänge des WISTA u. a. an das LIT-Netz über die im Auftrage der WISTA-MG tätige Firma Teleport Adlershof garantiert.

Gesonderte Hauptnutzflächen bzw. Funktionsflächen sind für Modul 2 und 3 in den Anlagen 4 und 5 bisher nicht ausgewiesen, da die Zentrale für den WISTA bereits im Gebäude 12.10 existiert. Für den EDVA-Hausanschluß ist jedoch ein gesonderter Platzbedarf (gegebenenfalls auch ein separater Raum) vorzuhalten, während für die Hauptverteilung in allen Etagen im Bereich der Verkehrsflächen eine Aufstellmöglichkeit für entsprechend zu sichernde Verteilerschränke einzuplanen ist.

Für Bereiche, die gemeinsam von der HUB als Betreiber der Umweltbibliothek und den übrigen Mietern des Modul 2 genutzt werden, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die entsprechenden Räume über verschiedene Vermittlungen angesprochen werden können. Für Räume, die an die HUB anzuschließen sind, gelten die Anforderungen analog des Bedarfsprogrammes der HUB zu Modul 1 (Mermer, Juli 1995).

Entsprechend den Anforderungen der Bibliothek ist ein Kommunikationsnetz (Daten- und TK-Netz) vorzusehen, welches einer einheitlichen Endgeräteverkabelung nach dem Prinzip der nutzerunabhängigen Verkabelung (strukturierter Verkabelung) entspricht. Je nach Anschlußdichte der geplanten DV- und TK-Dosen sind im Gebäude mehrere Wiring-Center (DV-TKVerteiler) vorzusehen. Bei der Planung des Kommunikationsnetzes für Modul 2 sind die Anforderungen und der Bedarf an Kommunikationstechnik mit der Zentraleinrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation (ZIK) des Modul 1 abzugleichen.

Entsprechend den technischen Anforderungen, die Modul 2 und 3 an das Kommunikationsnetz stellen, ist die Netzverkabelung auf der Basis von Glasfaser- und Twisted Pair-Verkabelung so zu planen, dass FDDI-ATM-Netze (Übertragungsgeschwindigkeit 155/622 Mbit/s) betrieben werden können.

Das Wiring-Center (Gebäudeverteiler oder Etagenverteiler 19") ist mit Patchfeldern auszustatten, an denen sternförmige Kommunikationsverkabelung angeschlossen ist. Mit entsprechend Patchkabeln werden die aktiven Netzkomponenten (z. B. Sternkoppler, Ethernet-, FDDI-, ATM-Module) im Wiring-Center verbunden. Für Technikräume und Räume mit umfangreichend Computerausrüstungen sind gegebenenfalls eigene Wiring-Center vorzusehen und gesondert zu planen.

Die Verkabelungstopologie des Daten- und TK-Netzes im Gebäude ist in Form einer strukturierten Verkabelung auszuführen, so dass jeder TK- oder Daten-Anschluß über eine gesonderte Kabelverbindung bis zum Wiring-Center verfügt.

Für Modul 3 sind Voraussetzungen zu schaffen, dass die künftigen Mieter ihren Wünschen entsprechend eigene Geräte anschließen können.

Über die Vorhaltung eines Doppelbodens bzw. eine ebenfalls flexible Nutzung gestattende Kanäle ist anhand der architektonischen Vorschläge zu befinden. Als Kanalhöhe sind mindestens 12 cm vorauszusetzen. Primat hat die zu gewährleistende Flexibilität in der Fläche.

Die vorzuhaltende Kommunikationstechnik (DV-Anlagen) muß so ausgelegt sein, dass die Hochgeschwindigkeitskommunikation direkt von den Arbeitsplätzen ausgehend zu künftigen Partnern des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes BerlinAdlershof (WISTA) sowie Kommunikationspartnern im Berliner, im deutschen und in internationalen Wissenschaftsnetzen gesichert ist. Zu berücksichtigen ist, dass moderne computergestützte Dienste, so z. B. Grafik- und multimediaorientierte Informations- und Kommunikationsdienste ein dynamisches Wachstum des Volumens und der Geschwindigkeit des Datenverkehrs zwischen den genannten Bereichen implizieren und sowohl die Infrastruktur der passiven Verkabelung als auch die aktiven Kommunikationsgeräte dementsprechend ausgelegt sein müssen.

Für extreme Bandbreiten bzw. den Anschluß an externe Netze ist der Anschluß an das Campus-Netz im ATM (Asynchroner Transfer Mode) vorzusehen. Die Kommunikationstechnik in den Gebäudeverteilern und das Verkabelungssystem des Gebäudes muß Übergänge zu konventionellen LANs (Ethernet, FDDI) und direkte ATM-Zugänge zu den Etagenverteilern bzw. zu direkt an ATM angeschlossenen Computern gestatten. In allen Gebäudeund Etagenverteilerräumen (Wiring-Center) sind mindestens 4 « 220 V-Steckdosen, 4 « TP-Anschlüsse sowie 1 « LWLAnschluß vorzusehen.

Die lokalen Netze im Modul 2/3 sollen Netze in Switchtechnologie mit Übertragungsraten sein, die für modernste Kommunikationsapplikationen ausgelegt sind (Multimedia). Entsprechende Netzverfahren sind aus heutiger Sicht ATM und möglicherweise auch konventionelle Netze (wie Ethernet, Fast-Ethernet, FDDI), aber ebenfalls in Switchtechnologie.

Im Rahmen des Einbaus von Informationsanlagen sind u. a. vorzusehen: Störmelde-, Eingangsklingel-, Gegensprech-, Aufzugsnotruf-, Behinderten-WC-Notruf-, Personensuchfunk-, Fernsprechempfangs- und Zugangskontroll-Anlagen.

6. Einschätzung der Kosten für die Erstausstattung

Modul 2

In Anlehnung an die Kostenrichtwerte des Planungsausschusses für Ersteinrichtung (vgl. Bedarfsprogramm für das Informations- und Kommunikationszentrum Adlershof, Bibliothek/ Rechenzentrum, Modul 1, HUB vom 12. Dezember 1995 bzw. das HBFG 1993­1996, Kostenrichtwerte für Bibliotheksausstattungen bzw. Räume mit stark EDV-intensiven Bereichen, das heißt 143,00 bis 314,00 DM/m2 HNF bzw. 400,00 bis 514,00 DM/m2

HNF) werden für die Erstausstattungskosten angenommen:

- 215,00 DM/m2 HNF für Bibliotheksräume (ohne Regale)

- ca. 400,00 DM/m2 HNF für EDV-intensive Bereiche (ohne Kosten für PC) und Konferenzraum

Damit ergibt sich: diversen Zusatzausstattungen für den Konferenzraum

Es wird davon ausgegangen, dass die künftigen Mieter für die in der Endnutzung des Modul 2 vorgesehenen Pilotprojekte sowie Dienstleistungsbereiche die Geräte auch auf eigene Kosten installieren werden.

Als Erstausstattung (einschließlich Geräte) sind bei Berücksichtigung der obengenannten Annahmen somit ca. 1,45 Mio DM zuzüglich diversen Zusatzausstattungen für den Konferenzraum vorzusehen.

Modul 3

Für Modul 3 ist davon auszugehen, dass Erstausstattungskosten für die Fachinformationszentren für 2 200 m2 Büroräume mit ausreichender Verkabelung und Technikräume einzuplanen sind.

Es ist davon auszugehen, dass die Ausstattung mit Geräten durch die künftigen Nutzer in eigener Regie erfolgen wird.