Gebäudeabstände

Die Festsetzung der Baukörper der Serpentine und der Würfelhäuser führt zu Abstandflächen und Gebäudeabständen, die geringer sind als die gemäß § 6 Bauordnung von Berlin geforderten Normen. Die Verringerungen der Abstände sind jedoch erforderlich, um den prämierten Entwurf des Architekten Bumiller in seinen charakteristischen Ausformungen, in einvernehmlicher Abstimmung zu den Nutzern des Infrastukturstandortes und der öffentlichen Parkanlage, am westlichen Endpunkt das Parlaments- und Regierungsviertels, zu realisieren.

Der Nachteil der verringerten Gebäudeabstände wird durch die lärmgeschützten Freiräume südlich der Serpentine, der Atriumhäuser, der baumbestandenen Südallee sowie der Parkanlagen an der Spree und am Kanzlergarten ausgeglichen.

Bei dem durchgeführten baulichen Wettbewerb sowie auch bei den folgenden Ausarbeitungen wurden hohe Anforderungen an die Wohngrundrisse, an die Belichtung und Belüftung der Wohnungen gestellt, so dass Bedenken hinsichtlich der Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und gesunder Wohnund Arbeitsbedingungen ausgeräumt sind.

In dem Gebäude der Serpentine sind die Wohnungen überwiegend mit Sicht auf die Spree und den Tiergarten geplant. In den südlichen und in den nördlichen Bögen des Gebäudes sind die kleineren Wohnungen mittels nördlicher Laubengangerschließung und in den Bereichen mit entsprechenden großen Freiräumen vor dem Gebäude sind die größeren Wohnungen als durchgesteckte Wohnungen untergebracht.

In den lärmschützend vor dem Bahnviadukt gelegenen Atriumhäusern befinden sich überwiegend kleinere Wohnungen. Sie orientieren sich in südlicher und östlicher Richtung. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt überwiegend über nördliche Laubengänge.

Die Stellplätze werden in eingeschossigen Tiefgaragen unterhalb des Baulandes der Atriumhäuser ­ Erschließung von der Planstraße A und in zweigeschossigen Tiefgaragen im Bereich der Serpentine ­ Erschließung von der Südallee ­ untergebracht. Die Gesamtzahl der Stellplätze beträgt 492.

Am westlichen Ende ist in der 42,0 m breiten Südallee, am Einmündungsbereich zur Straße A, der Bau eines zweigeschossigen Pavillongebäudes zur Errichtung von Restaurants, Geschäfts- und Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen.

Wegen der Überbauung des Straßenlandes ist im Baugenehmigungsverfahren eine Nutzungsvereinbarung (Sondernutzung) zu vereinbaren.

Die Parkanlage ­ 1 530 qm ­ im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Teil des Freiraumkonzeptes Spreepark. Sie stellt gemeinsam mit der Parkanlage des Kanzlergartens die Verbindung vom bebauten Bereich Moabits mit dem Spreepark (ca. 24 000 qm), dem künftigen Erholungsbereich auf dem Moabiter Werder (Bebauungsplanentwurf II-147) und mittels einer Fußgängerbrücke über die Spree die unmittelbare Anbindung zum Tiergarten her.

I.4.4 Soziale Infrastruktur Westlich des Planbereiches an der Paulstraße (Bebauungsplan II-145 a) ist der Bau einer Kindertagesstätte für ca. 100 Kinder und einer Sporthalle geplant. In dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Güterbahnhofes, einem rotgeklinkerten Bau aus den 30er Jahren, soll nach Umbau und östlicher zweigeschossiger Erweiterung eine dreizügige Grundschule untergebracht werden.

Südlich der Schule ist ein Sportfeld (27,0 m « 45,0 m) geplant.

Planerische Ausgangssituation:

Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP 94) stellt im Plangebiet Wohnbauflächen vom Typ 1 mit einer mittleren blockbezogenen Geschoßflächenzahl (GFZ) über 1,5 entlang der Bahntrasse dar. Der Flächennutzungsplan stellt auf der Bahntrasse, außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, auf der Werftstraße/Flemingstraße einen Bahnhof dar. Mit Schreiben des Senators für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie vom 29. April 1996 verzichtet das Land Berlin auf den dargestellten Bahnhof und wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes veranlassen. Zwischen den Wohnbauflächen und der Spree sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.

Im Baunutzungsplan vom 28. Dezember 1960 ist der Moabiter Werder als Nichtbaugebiet festgesetzt.

Das Gelände des Moabiter Werders ist dem Bereich eines zusammenhängenden Ortsteils nach § 34 BauGB zugeordnet (SenBauWohn, II F vom 29. Oktober 1992). (siehe hierzu auch Seite 3, 1.2)

Im Entwurf zur Bereichsentwicklungsplanung Tiergarten 1 ist der Moabiter Werder als Wohnbaufläche in größerem Umfang mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und einer Grünanlage dargestellt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Inhalten der Bereichsentwicklungsplanung Tiergarten 1.

Der Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Auf dem Moabiter Werder sind Anlagen der Schnellbahnverbindung Hannover­Berlin auf und an der Stadtbahn seit dem 30. April 1996 planfestgestellt.

Die Fläche des ehemaligen, nunmehr abgeräumten HamburgLehrter Güterbahnhofs ist aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung entlassen (entwidmet). Ausgenommen ist zunächst ein 2,0 breiter Streifen entlang dem Stadbahnviadukt vor der Entlassung aus der alten Planfeststellung. In einem zweiten Schritt soll auch dieser Streifen aus der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung entlassen werden, sobald zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn AG ein Gestattungsvertrag zur Wartung des Viadukts abgeschlossen worden ist. Der Gestattungsvertrag wird zur Zeit verhandelt. Es wird begründet davon ausgegangen, daß der Vertragsabschluß und die endgültige Endwidmung vor Festsetzung des Bebauungsplans erfolgen wird. Der Bebauungsplan sieht die Fläche als Straßenverkehrsfläche vor.

Das Gelände des früheren Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofs wurde am 8. Juni 1994 vom Bundeseisenbahnvermögen aus der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung entlassen. Es unterliegt somit der Planungshoheit der Gemeinde.

II. Plangebiet II.1 Ökologische Situation

Der Moabiter Werder grenzt im Norden an ein hochverdichtetes und hochversiegeltes innerstädtisches Wohngebiet. Alle für derartige Gebiete typischen Umweltbelastungen treten dort auf: hohe Schadstoffbelastungen der Luft, Überwärmung mit häufig auftretender Schwüle, hohe Bodenversiegelung.

Seit dem Auslaufen der Nutzung als Güterbahnhof wurde das Gelände als Lagerfläche genutzt für Massengüter wie Baustoffe, Kohlen, etc. und durch Gewerbetriebe verschiedener Branchen.

In dem ehemaligen Bahnverwaltungsgebäude an der Paulstraße arbeitete bis Ende 1994 eine Großspedition.

Der jahrzehntelangen gewerblichen Nutzung entsprechend ist der Boden in großen Teilen weitgehend versiegelt (Kopfstein-, Basalt-, oder Verbundsteinpflaster, Beton oder Asphalt) oder durch Verdichtung und Verunreinigung in seiner natürlichen Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt mit den Funktionen Standort für Flora und Fauna, Wasserhaushalt und Kleinklima stark beeinträchtigt.

Auf Grund der vermuteten Altlasten sowie des Altlastenverdachtsflächenkatasters wurde 1990 von der NAFU, Naturwissenschaftliches Forschungs- und Untersuchungslaboratorium, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz eine Altlastenerkundung durchgeführt. Die Ergebnisse, durch aktuelle Erkundungen ergänzt, weisen innerhalb des Geltungsbereiches keine erwähnenswerten Kontaminationen im Boden und im Grundwasser auf. Lediglich in der Auffüllungschicht, oberhalb der Gründungsebene, bis zu einer maximalen Dicke von 3,0 m, sind punktuell leichte Überschreitungen der Einbau- bzw. Eingriffswerte festgestellt worden.

Aus den Rechercheergebnissen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand kein Handlungsbedarf im Sinne einer Gefahrenabwehr ableitbar.

Auf Grund der festgestellten Bodenkontaminationen ist vermutlich nur eine eingeschränkte Verwendung von Aushubmaterial möglich.

II.2 Bodenbeschaffenheit und Wasserstände

Das Gelände besteht aus aufgeschüttetem Boden über ehemaligen Talböden der Spreeniederung mit faulschlammhaltigen Sanden und Flachmoortorfen. Die Geländehöhen liegen etwa bei 33,00 m üNN bis 34,40 m üNN.

Nach der Baugrundkarte von Berlin liegt der tragfähige Baugrund im geplanten Bebauungsgebiet für normale Belastung in einer Tiefe von 4,0 m bis 6,0 m bzw. 6,0 m bis 8,0 m im südlichen Baubereich zur Spree.

Der Grundwasserspiegel, gemessen im November 1995, wurde zwischen 2,56 m und 3,44 m unter Gelände, entsprechend einer Höhe von + 30,81 m bis + 30,79 m festgestellt (Messung der GWAC ­ Gesellschaft für Wirtschafts- und Altlasten Consulting mbH).

Der höchste Grundwasserstand wurde für 1945/1946 mit 31,60 m üNN angegeben.

II.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Eingriffe in Natur und Landschaft

Durch die jahrzehntelange Nutzung des Moabiter Werders als Gewerbegebiet und vorher als Güterbahnhof wurden die Schutzgüter Fauna, Vegetation, Boden, Luft und Klima im Geltungsbereich der Bebauungspläne II-145 a, II-145 b und II-147 beeinträchtigt.

Die Festsetzung von Wohngebiet, Infrastrukturstandort und Grünanlage wird zur Entlastung und Verbesserung für die Schutzgüter führen und daher nicht als Eingriff in Natur und Landschaft betrachtet.

Die im Bebauungsplan II-147 festgesetzte Grünfläche kompensiert ausreichend die Vegetationsverluste im Geltungsbereich der Bebauungspläne, die durch die Altlastensanierung verursacht werden.

Durch das Bebauungsplanverfahren II-145 b und die angrenzenden Bebauungsplanverfahren II-145 a und II-147 werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. (Bestätigung des Natur- und Grünflächenamtes Tiergarten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Abt. III) II.4 Eigentumsverhältnisse

Das Gelände steht im Eigentum des Bundes (Bundeseisenbahnvermögen). Die Liegenschaft ist seit dem 1. August 1994 in den Besitz des Bundesministerium für Finanzen (BMF ­ Allgemeines Grundvermögen) überführt worden und wird von der Oberfinanzdirektion Berlin verwaltet. Eine entsprechende Umschreibung ins Grundbuch ist bisher noch nicht vorgenommen worden.

Die Größe des Baugebietes beträgt ca. 31 400 qm.

Die Fläche des gesamten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 49 000 qm (Baulandfläche, Straßenland und öffentliche Parkanlage). II.5 Erschließung MIV (Motorisierter Individual Verkehr):

Zur Erschließung der Wohnbaufläche sind die Neuanlagen der öffentlichen Straße (Straße A) und der Südallee geplant.

Die Straße A wird in einer Breite von 18,0 m parallel am Bahnviadukt geführt, sie ist im Westen an die Paulstraße angebunden; die städtebauliche Konzeption sieht die Verlängerung der Straße in den nördlichen Teil des Moabiter Werders (Bebauungspläne II-200 a und II-200 g) vor.

Die Südallee mit einer Breite von 42,0 m bildet gemeinsam mit der Nordallee den westlichen Abschluß des Parlaments- und Regierungsviertels im Spreebogenbereich. Über sie wird gleichzeitig die innere Erschließung des Planbereichs möglich.

Eine fußläufige Verbindung an den nördlich angrenzenden Moabiter Wohnbereich erfolgt weiterhin durch den geöffneten Viaduktbogen 367.

ÖPNV (Öffentlicher Personennah-Verkehr):

Das Gebiet ist durch die S-Bahnhöfe der Stadtbahn (Lehrter Bahnhof und Bellevue) und die Buslinien 100, 187 und 341 erschlossen.

II.6 Versorgungsleitungen:

Das Gebiet ist gemessen an der geplanten Nutzung nur partiell erschlossen.

Der Anschluß an die Stromversorgung, Wasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung und Telefon erfolgt von der Paulstraße.

Die Entsorgung des auf den Dachflächen der Baugebiete anfallenden Niederschlagswassers erfolgt überwiegend im Bereich der nicht unterbauten Freiflächen auf Versickerungsflächen der Baugrundstücke.

Es ist möglich, das Gelände des Moabiter Werders an das Fernwärmenetz und Erdgasnetz anzuschließen. Die Trassen zur Erschließung der Grundstücke liegen vollständig im öffentlichen Straßenland.

Die Wärmeversorgung ist unter energetischen Gesichtspunkten zu optimieren.

II.7 Lärmbelastung:

Auf Grund der vorliegenden Planung wurde 1996 im Auftrag der DSK (dem treuhänderischen Entwicklungsträger des Landes Berlin) von dem Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ­ ACCON Berlin GmbH ­ ein Gutachten zur Ermittlung der Schallimmissionen durch die umliegenden Straßen, der Bahntrasse und der geplanten Sportfreifläche erarbeitet. Das Ergebnis dieser Untersuchung kommt, bezogen auf die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, zu folgender Erkenntnis:

Die für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-145 a ermittelte Geräuschbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr macht deutlich, dass die zu erwartende Verkehrsgeräuschbelastung in unmittelbarer Nähe zur Paulstraße und zum Schienenverkehr auf dem Bahnviadukt, d. h. für den westlichen Teil der Serpentine sowie für die zum Bahnviadukt parallel gelegenen Fassaden der Atriumhäuser, besonders stark ist.

Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm sind die „maßgeblichen Außenlärmpegel" an den Gebäudefassaden ermittelt und entsprechend der Zuordnung zu den Lärmpegelbereichen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile aufgestellt worden. Die aus den Lärmpegelbereichen abzuleitenden Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile und die Schallschutzklassen der Fenster sind gemäß DIN 4109 ermittelt.

Für die kritischen Immissionsorte sind Aussagen über die Notwendigkeit und Ausführung getroffen worden. An allen Fassadenabschnitten treten an der geplanten Bebauung Beurteilungspegel von über 44 dB (A) auf, so dass gutachterlich empfohlen wird, im Geltungsbereich des Bebauungsplans für Schlafräume schallgedämmte und oder gedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzuschreiben.

Die Geräuschbelastung durch die im Bereich des Bebauungsplans II-147 im freien geplante Sportanlage führt zu Richtwertüberschreitungen bei den nächstgelegenen Wohnungen in dem Gebäude der Serpentine. Die Einhaltung der Bestimmungen der Richtwerte beim Betrieb der Anlage ­ Einhaltung der Ruhezeiten ­ erfolgt entsprechend der 18. BImSchV.

III. Verfahren Aufstellungsbeschluß

Das Bezirksamt Tiergarten von Berlin hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 29. Januar 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes II-145 beschlossen.

Der Beschluß ist gemäß § 2 BauGB am 15. Februar 1991 im Amtsblatt von Berlin bekanntgemacht worden.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Anhörung der Bürger nach § 3 BauGB fand in der Zeit vom 5. März bis 6. April 1990 statt.

Die Auswirkungen der Bürgerbeteiligung auf die Planung und den Inhalt des Bebauungsplanes waren: Entscheidung zur Bebauung entlang der Bahntrasse zur Verminderung der Lärmbelastung der Wohn- und Freiräume.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen fanden bei der weiteren Bearbeitung Eingang in den Entwurf des Bebauungsplanes.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, ist durch das Bezirksamt Tiergarten von Berlin in der Zeit vom 8. April 1991 bis zum 21. Mai 1991 erfolgt.

Öffentliche Auslegung:

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-145 erfolgte in der Zeit vom 10. Februar 1993 bis 10. März 1993, fristgerecht bekanntgemacht im Amtsblatt für Berlin, 43 Jahrgang, Nr. 5 vom 29. Januar 1993 auf Seite 191. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung hatte keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplans.

Überarbeitung des Verfahrens

In Folge der Veränderungen durch das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs sowie den neuen Planungsansätzen des Bundes wurde der Bebauungsplan II-145 geteilt.

Das Bezirksamt hat am 19. April 1994 einen Beschluß zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-145 herbeigeführt und im Amtsblatt für Berlin am 27. Mai 1994, S. 1553, veröffentlicht.

Der Planbereich II-147 bleibt in seiner inhaltlichen Aussage

­ Öffentliche Parkanlage ­ unverändert.

Die Zuständigkeiten bei der Durchführung der Bebauungspläne II-145 a ­ Infrastruktur ­ und II-147 ­ Öffentliche Parkanlage ­ liegen weiterhin bei der Bezirksverwaltung Tiergarten.

Der Weiterführung des Bebauungsplans II-145 b ­ Wohnen für Bundestagsabgeordnete und Bundesbedienstete ­ hingegen, wurde wegen der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Hauptstadtreferat gegeben.

Bis zum 19. Juli 1994 waren die Bebauungspläne übertragene Vorbehaltsaufgaben der Senatsverwaltung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch von dieser selbst wahrgenommen werden konnten. Durch das Verwaltungsreformgesetz wurde die Bauleitplanung prinzipiell bezirkseigene Angelegenheit, die auch einvernehmlich nicht von der Senatsverwaltung übernommen werden kann. Zwischenzeitlich wurde für den überwiegenden Teil des Entwicklungsbereiches Hauptstadt Berlin ­ Parlaments- und Regierungsviertel, zu dem dieser Bebauungsplan gehört, durch Senatsbeschluß gemäß § 4 c AGBauGB die alleinige Zuständigkeit der Senatsverwaltung festgelegt. Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1995 der Feststellung des Geltungsbereiches der Entwicklungsmaßnahme als „Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung" zugestimmt

­ Senatsbeschluß vom 21. März 1995 ­. An die Stelle der Beschlußfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung tritt nunmehr ein Beschluß des Abgeordnetenhauses.

Auf Grund des Wettbewerbsergebnisses vom Oktober 1995 wurden die Grundzüge der Planung soweit verändert, dass das Bebauungsplanverfahren II-145 b ab der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt werden muß. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und Stellen gemäß § 4 Baugesetzbuch erfolgte in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Wohnungsbauerleichterungsgesetz in der Zeit vom 14. Juni 1996 bis zum 17. Juli 1996.

Von den 42 angeschriebenen Behörden und Stellen (einschließlich der nachrichtlich beteiligten Institutionen) gingen 27 Antworten ein.

Davon haben 11 keine Bedenken geäußert, 14 mit ergänzenden Hinweisen und Anregungen geantwortet.

Bei zwei Trägern, dem Bezirk Tiergarten ­ Stadtplanungsamt ­ und der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

­ XII C ­ wurden Bedenken vorgebracht.

Während das Stadtplanungsamt die Berücksichtigung des im FNP 94 dargestellten Bahnhofs fordert, bittet SenBauWohnV um Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 9 (Baumfestsetzung im Straßenland). Beiden Hinweisen konnte sowohl aus städtebaulichen als auch aus gestalterischen Gründen nicht gefolgt werden (siehe hierzu auch Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom August 1996; Abstimmung mit dem Bezirksamt Tiergarten

­ Stadtplanungsamt ­ und der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr ­ XII C ­).

Die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch den Bauausschuß des Abgeordnetenhauses erfolgte in der 10. Sitzung am 11. September 1996.

Der Beschluß zur Änderung des Geltungsbereichs um Abschnitte der Stadtbahn vom 13. August 1996 ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 45 am 30. August 1996, S. 3069 bekanntgemacht.

Öffentliche Erörterung und öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgte in Anwendung des § 2 Abs. 3 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch in der Zeit vom 18. September bis zum 2. Oktober 1996.

Eine Erörterungsveranstaltung im Rahmen der öffentlichen Auslegung fand in Anwendung des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch am 24. September 1996 statt.

Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 / 6. September 1996 S. 3126 sowie in den Tageszeitungen

Der Tagesspiegel, Berliner Zeitung und Berliner Morgenpost.

Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und Erörterungsveranstaltung

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens II-145 b gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in Anwendung des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes, § 2 Abs. 3 Maßnahmengesetz zum BauGB. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wurde nach § 2 Abs. 2 Maßnahmengesetz zum BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Während der Auslegungszeit informierten sich ca. 5 Personen über die Planung. Bedenken wurden nicht erhoben.

Zur Erörterungsveranstaltung erschienen 6 Bürger ­ Vertreter des Betroffenenrates Lehrter Straße und des Moabiter Ratschlag e. V. ­. Folgende Bedenken und Anregungen wurden bei der Erörterungsveranstaltung und anschließend in schriftlicher Form vorgebracht:

- Das städtebauliche Konzept ist als Versuch einer Fortsetzung des „Band des Bundes" nicht überzeugend. Im Besonderen wird der Endpunkt an der spitzen Ecke der Südallee/Straße A und deren bauliche Auswirkung auf die Spitzwinkligkeit der Wohnbauten bemängelt.