Der Problembereich Gewalt gegen Kinder ist auch ein Beratungsschwerpunkt in den Erziehungs und Familienberatungsstellen der

Dienste und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft

Der Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes ist die zentrale Anlaufstelle, in der erforderliche Hilfen und sonstige Maßnahmen eingeleitet und koordiniert werden. Schwerpunkte seiner sozialpädagogischen Arbeit sind Angebote der Förderung und Unterstützung der Familien bei der Wahrnehmung ihrer Sozialisationsaufgaben sowie die Vermittlung von Hilfen in familialen Krisensituationen und Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen. Im Vergleich zu den Aufgaben freier Träger arbeitet der Sozialpädagogische Dienst jedoch auch mit Familien, die nicht freiwillig eine Beratungsstelle aufsuchen. Er muss tätig werden, wenn eine Gefährdung des Kindes in der Familie vorhanden ist und Betroffene in dieser Situation Hilfen aus eigenem Antrieb nicht in Anspruch nehmen.

Der Problembereich Gewalt gegen Kinder ist auch ein Beratungsschwerpunkt in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Jugendämter.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Bezirksämter haben Zugang zu Säuglingen, Kleinkindern und Schülern. Die dort tätigen Sozialarbeiter und Ärzte können zu einem frühen Zeitpunkt, in der eine Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung zu befürchten ist, entsprechende Hilfen anbieten.

Die zentralen Not- und Krisendienste der öffentlichen Jugendhilfe haben überörtlichen Angebotscharakter. Dieser ergibt sich aus einer besonderen zentralen Aufgabenstellung oder aus einer problembezogenen Spezialisierung von Hilfeangeboten.

Der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung sind nachgeordnet:

- Der Kindernotdienst in den Bezirken Kreuzberg und Friedrichshain,

- der Jugendnotdienst in den Bezirken Charlottenburg und Pankow.

Die Angebote der Kinder- und Jugendnotdienste konnten durch Übernahme und Zusammenführung der ehemaligen Einrichtungen „Durchgangsheim Alt-Stralau" (im Bezirk Friedrichshain) und „Haus der Jugendhilfe" (im Bezirk Pankow) im Ostteil mit den im Westteil der Stadt bestehenden Einrichtungen sichergestellt werden. Auf der Grundlage des Senatsberichts über ein Konzept zur Zusammenführung der Notdienste (Drucksache 12/1902) wurden die Einrichtungen als überregionaler Not- und Krisendienst gestaltet.

In dem „Bericht über die Situation mißhandelter und vernachlässigter Kinder in Berlin" von 1977 (Drs 7/562) wurde bereits als eine wesentliche Schlußfolgerung die Schaffung eines überregional wirksamen Beratungs- und Hilfeangebotes außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Jugendämter auf der Grundlage des damals im Westteil geltenden § 20 JWG vorgeschlagen. Daraufhin wurde am 1. März 1978 ein zu jeder Tages- und Nachtzeit zugänglicher Kindernotdienst als eigene Organisationseinheit im ehemaligen Hauptkinderheim in Berlin-Kreuzberg eröffnet.

Der Kindernotdienst ist eine überregionale, rund um die Uhr erreichbare Anlauf- und Vermittlungsstelle bei akuten Familienkrisen und bei Gefährdungssituationen von Kindern, insbesondere bei Gewalt gegen Kinder in der Familie. Das Beratungsangebot richtet sich an betroffene Kinder und Eltern sowie an dritte Personen, denen eine Gefährdung von Kindern bekannt wurde und die entweder selbst Hilfe vermitteln oder sich über Hilfemöglichkeiten informieren wollen. Das Krisenangebot schließt die Möglichkeit einer kurzfristigen stationären Unterbringung auf der Grundlage des § 42 SGB VIII ein. Im Unterbringungsbereich werden Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren aufgenommen.

Mit der Zusammenführung der Notdienste verfügt der Kindernotdienst seit Mai 1993 neben dem Unterbringungsbereich in Kreuzberg (10 Plätze) über zwei weitere Kindergruppen (mit je 10 Plätzen) im Bezirk Friedrichshain (Alt-Stralau 50). Daneben steht dem Kindernotdienst mit drei Krisenplätzen in Kreuzberg die Möglichkeit einer kurzfristigen Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern zur Verfügung.

Der 1981 gegründete Jugendnotdienst ist ein überregionaler rund um die Uhr geöffneter sozialpädagogischer Dienst, der sich an alle 14- bis 18jährige Mädchen und Jungen in Not- und Krisensituationen richtet. Das Krisenangebot hält sowohl die Möglichkeit einer ambulanten Beratung als auch einer kurzfristigen stationären Unterbringung bereit und soll hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden Rat- und Schutzsuchenden zur Verfügung stehen.

Zentrale Aufgabe des Jugendnotdienstes ist die Inobhutnahme von Jugendlichen nach § 42 SGB VIII, wenn diese darum bitten oder wenn es zur Abwendung einer Gefahr für deren Wohl erforderlich ist. Dies gilt auch für die Zuführung von Jugendlichen, die von der Polizei aufgegriffen werden und den Sorgeberechtigten nicht übergeben werden können.

Mit der Zusammenführung der Notdienste in Charlottenburg und Pankow wurde eine personell erweiterte Beratungsstelle als zentrale Anlaufstelle des Jugendnotdienstes geschaffen, die im April 1994 von der Mindener Straße in Charlottenburg in das Haus Tschaikowskistraße in Pankow verlegt wurde.

Neben dem Wohngruppenangebot in der Mindener Straße orientiert sich das differenzierte Hilfeangebot im Haus Tschaikowskistraße auf drei Bereiche:

- Jugendnotdienst mit insgesamt 20 Plätzen, d. h. zwei gemischte Gruppen,

- Mädchennotdienst mit acht Plätzen,

- Bereich junge Schwangere und junge Frauen (im Alter von 14 bis 20 Jahren) mit Kind (sieben Plätze ohne Kinder).

In den beiden letztgenannten Bereichen ist der Zugang direkt und unabhängig von der Beratungsstelle des Jugendnotdienstes möglich.

Das Sleep In, eine Übernachtungseinrichtung mit niedrigschwelligem Angebot im Bezirk Friedrichshain (Alt-Stralau 34), mußte aus baulichen und städteplanerischen Gründen geschlossen werden. Die Einrichtung wird als ein szenenahes niedrigschwelliges Übernachtungsangebot für jugendliche Trebegänger und Trebegängerinnen im Alter von 14- bis 18 Jahren in der Nähe des Bahnhofs Zoo, in der Müller-Breslau Straße, voraussichtlich noch im Dezember, wieder eröffnet. Das Sleep. In wird zu günstigeren Kosten acht bzw. zehn Plätze mehr, d. h. insgesamt 16

Plätze und 4 Notplätze, anbieten. Das Sleep. In wird Bestandteil eines aufeinander bezogenen Hilfesystems sein und im Verbund mit anderen Hilfeangeboten, insbesondere mit der Straßensozialarbeit, dem Jugendberatungsbus, den verschiedenen Angeboten der K.U.B. sowie weiterführenden Angeboten und Einrichtungen zusammenarbeiten.

Die Kontakt- und Beratungsstelle für Trebegänger (KuB) des Berliner Jugendclub e. V. ist eine gemeinsame Einrichtung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und des Berliner Jugendclub e. V.. Sie wurde 1971 als überregionales Jugendhilfeangebot mit Krisenintervention speziell für Treber eingerichtet. Die Beratungseinrichtung mit 11 Notaufnahmeplätzen richtet ihr Angebot vor allem an Jugendliche mit verfestigter Treberkarriere, die in illegaler Situation leben und von anderen Hilfeinstitutionen nicht mehr erreicht werden.

Die Übernachtungseinrichtung bietet Notübernachtungen, aber auch eine längerfristige Betreuung mit dem Ziel, eine angemessene pädagogisch begleitete Wohnform für den Jugendlichen zu finden. Das zusätzliche betreute Einzelwohnen stellt ein langfristiges Betreuungs- und Wohnangebot für Jugendliche dar, die sich auf Grund ihrer besonderen Schwierigkeiten nicht in die herkömmlichen Einrichtungen der Jugendhilfe integrieren lassen.

Ferner wurden 1994 in Kooperation mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, dem Jugendnotdienst und dem Sleep in das Konzept eines mobilen Beratungsbusses entwickelt und umgesetzt.

Der Jugendberatungsbus steht an zwei Abenden in der Woche mit einer Beraterin und einem Berater am Bahnhof Zoo und erreicht den Teil der Jugendlichen, die weggelaufen sind und/ oder auf der Straße leben und von Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr erreicht werden. Beratung und Information, Schlafplatzvermittlung und praktische Hilfen im Rahmen einer Notversorgung stehen jungen Menschen bis 21 Jahren zur Verfügung.

Die bisherigen Erfahrungen mit dieser aufsuchenden Sozialarbeit haben gezeigt, dass vielen Jugendlichen die Kontaktaufnahme zum Bus den Einstieg in eine längerfristige Betreuung durch die Kontakt- und Beratungsstelle ermöglicht.

Die Einrichtung wurde 1995 mit 335 000 DM gefördert.

Dienste und Einrichtungen in freier Trägerschaft

Für Aufgaben des Kinderschutzes gibt es ­ regional und überregional ­ differenzierte Dienste und Einrichtungen in freier Trägerschaft, die von Gewalt betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien spezialisierte Hilfen anbieten und somit das Leistungsspektrum der behördlichen Sozialarbeit ergänzen. Seit mehr als zehn Jahren wurden in Berlin modellhaft Hilfen bei Gewalt gegen Kinder entwickelt. Die Konzeptionen sind inzwischen bundesweit anerkannt.

Der Senat fördert eine Vielzahl von Diensten und Einrichtungen, die Hilfe und Zuflucht für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien anbieten.

Mädchenspezifische Angebote halten der Türkisch-Deutsche Frauenverein e. V. ­ Krisenhilfe für türkische Mädchen ­ sowie das Autonome Mädchenhaus ­ Frauenselbsthilfe Frauen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen e. V. vor.

Der Türkisch-Deutsche Frauenverein e. V. unterhält eine 1985 gegründete Krisenwohngruppe mit acht Plätzen für türkische Mädchen mit familiärer Gewalterfahrung. Ein erheblicher Teil türkischer Mädchen erlebt oft ­ infolge interkultureller Konflikte

­ erhebliche Gewaltanwendung in ihren Familien. Das Projekt ist eng mit dem Jugendnotdienst verbunden, der dort im Rahmen der Inobhutnahme türkische Mädchen unterbringt. In der Krisenwohngruppe gibt es 6,75 Stellen für pädagogische und psychologische Fachkräfte. 1995 betrug die Zuwendung rund 653 539 DM.

Das Autonome Mädchenhaus der Frauenselbsthilfe Frauen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen e. V. wurde 1990 mit zehn Plätzen für Mädchen und junge Frauen im Alter von 14- bis 21 Jahren in akuten Notlagen eingerichtet. Das Mädchenhaus bietet Schutz bei Erfahrungen mit körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt.

Im Mädchenhaus sind sechs Stellen für sozialpädagogisches Fachpersonal vorhanden. 1995 betrug die Förderung des Projekts rund 760 657 DM. 1996 wurde die Finanzierung teilweise auf Kostensatz umgestellt. Für die Krisenintervention (bis zum 28. Tag) wird dem Träger auch weiterhin eine Zuwendung gewährt. Danach erfolgt die Tagessatzfinanzierung über die jeweils zuständigen Bezirksämter.

Das Jugendbüro e. V. ­ Kontaktstelle in Krisen für Straßenkinder ­ errichtete 1994 mit dem Projekt „Kontaktstelle in Krisen für Straßenkinder" eine Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, die von ihrer Familie oder aus einer Jugendhilfeeinrichtung weggelaufen und durch ihr illegales Verhalten (u. a. Drogengebrauch, Prostitution) gefährdet sind. Das Projekt leistet eine aufsuchende Sozialarbeit, um zu den gefährdeten jungen Menschen, die kaum Zugang zu bestehenden Institutionen finden, Kontakt aufnehmen und sie zu einer Hilfeannahme motivieren zu können. In der Kontakt- und Beratungsstelle sind 3,5 Stellen eingesetzt. 1995 betrug die Förderung DM (aus dem Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft"). Sub/Way Berlin e. V. bietet Hilfe für männliche Jugendliche und junge Erwachsene deutscher und ausländischer Nationalität, die wohnungs- und obdachlos sind, auf der Straße leben und sich ihren Lebensunterhalt durch Prostitution sichern. Der Träger erreicht in der Stricherszene auch jugendliche Trebegänger, die aus Heimen oder Familien weggelaufen und für die Jugendhilfe schwer erreichbar sind, sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die von verschiedenen Suchtgefahren bedroht sind.

Die Angebote in der Anlaufstelle reichen von der Vermittlung von Schlafplätzen, Hilfen bei der Wohnraumsuche bis zur individuellen Beratung und konkreten Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven. Subway arbeitet mit Projekten und Institutionen, die mit Strichern in Berührung kommen, zusammen, um die Arbeit zu koordinieren und weiterzuentwikkeln. Der Träger verfügt seit 1994 über zwei Personalstellen. Die Zuwendung betrug 1995 rund 227 693 DM.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Berlin e. V. konzentriert sich konzeptionell auf präventive Kinderschutzarbeit unter Mitwirkung ehrenamtlicher Helfer. Hauptamtlich sind zwei sozialpädagogische Fachkräfte tätig. Es werden ein Elterncafe betrieben und soziale Gruppenarbeit für Eltern mit kleinen Kindern, für Schwangere und Eltern frühgeborener Kinder angeboten. Der Träger wurde 1995 mit rund 269 493 DM gefördert.

Der Träger Kinderschutz-Zentrum Berlin e. V. eröffnete 1979 im Bezirk Neukölln eine durch Zuwendungen geförderte Familienberatungsstelle, die Beratung und therapeutische Hilfen für Kinder und Eltern in Mißhandlungssituationen anbietet. Die Hilfen für Eltern umfassen ein ambulantes Angebot mit einem mobilen Krisendienst, einer Familienberatung und einer Kindertherapie sowie das stationäre Angebot der Kinderwohngruppe.

In der Beratungsstelle sind 5,75 Stellen für Fachpersonal vorhanden. In der Kinderwohngruppe werden die Kinder von 6,5 psychologischen und pädagogischen Fachkräften betreut. Das Kinderschutz-Zentrum eröffnete 1992 eine zweite Beratungsstelle im Bezirk Hohenschönhausen. Diese ist mit vier Stellen für Fachpersonal ausgestattet. 1995 betrug die Förderung insgesamt 1 581 715 DM (davon 139 875 DM aus dem Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft"). 1996 beträgt die Zuwendung 1 384 580 DM. Der Planbetrag für 1997 beträgt 1 342 400 DM. 1996 erhielt das Kinderschutz-Zentrum eine Förderung aus Mitteln des Sonderprogramms „Jugend mit Zukunft" in Höhe von 139 250 DM. Das Forschungsvorhaben des KinderschutzZentrums kann damit abgeschlossen werden.

Träger des Kind im Zentrum e. V. ist seit 1996 das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk gemeinnützige HeimbetriebsGmbH. Es bietet seit 1987 sozialtherapeutische Hilfen für sexuell mißbrauchte Kinder ­ Mädchen und Jungen ­ und ihre Familien an. Das Hilfeangebot richtet sich an alle Familienmitglieder. Vor allem wird versucht, auch betroffene und belastete Männer einzubeziehen. Es bestehen mehrere therapeutische Gruppen für mißbrauchte Kinder und Jugendliche, für Mütter sowie mißbrauchende Männer und männliche Jugendliche. In der Beratungsstelle sind 3,5 Stellen für Fachpersonal vorhanden.

Kind im Zentrum gründete 1991 eine weitere Beratungsstelle im Bezirk Mitte ­ zunächst auf der Grundlage von AB-Maßnahmen und einer haushaltsmäßigen Absicherung von 85 000 DM. 1993 wurde die Beschäftigung von 2,5 Fachkräften im Rahmen des Sonderprogramms „Jugend mit Zukunft" gesichert. Seit 1994 konnten jährlich 242 000 DM aus Haushaltsmitteln dafür gewährt werden. Die Beratungsstelle in Berlin-Mitte ist mit 3,75 Stellen für Fachkräfte ausgestattet. Im Jahre 1995 betrug die Zuwendung rund 746 151 DM. Wildwasser ­ Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen e. V. war von 1987 bis 1990 ein durch das zuständige Bundesministerium und das Land Berlin finanziell gemeinsam getragenes Modellprojekt. Ab 1991, nach Ablauf der Modellphase, folgte die Anschlußfinanzierung aus dem Landeshaushalt.

Wildwasser unterhält im Bezirk Kreuzberg eine Beratungsstelle und eine Zufluchtswohnung mit sechs Plätzen für sexuell mißbrauchte Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Ergänzend zum Beratungsangebot dient die Zufluchtswohnung einer kurzfristigen Unterbringung für akut gefährdete minderjährige Mädchen. Die Finanzierung der Zufluchtswohnung erfolgt seit 1996 (ab dem 29. Tag der Unterbringung) über Kostensätze.

In der Beratungsstelle Kreuzberg sind 3,75 Stellen für Fachkräfte vorhanden, für die Betreuung der sechs Mädchen in der Wohngruppe sind eine psychologische und 4,5 pädagogische Betreuerinnen tätig.

Im Jahre 1991 begann Wildwasser wegen besonderen Beratungsbedarfs im Ostteil der Stadt eine zweite Beratungsstelle im Bezirk Mitte aufzubauen, zunächst auf der Grundlage von AB-Maßnahmen. 1992 wurden für die Filiale 100 000 DM in den Haushalt eingestellt, seit 1994 149 000 DM. Nach Auslaufen der ABM konnte die Personalausstattung im Umfang von drei Teilzeitstellen durch das Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft" unter Inanspruchnahme der Möglichkeiten nach dem AFG gesichert werden.

In der Beratungsstelle in Berlin ­ Mitte sind 2,2 Stellen für Fachpersonal vorhanden.

1995 betrug die Förderung des Projektes Wildwasser insgesamt rund 1 324 580 DM (davon 100 000 DM aus dem Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft").

Der Träger Strohhalm e. V. arbeitet im Bereich der Gewaltprävention, insbesondere zur Prävention von sexuellem Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Das Präventionsprogramm wird durch 2,75 Fachkräfte durchgeführt. 1995 betrug die Förderung rund

782 DM.

Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk e. V. ­ Therapeutische Unterbringungshilfe für sexuell mißbrauchte Mädchen ­ hat 1984 ein Unterbringungsangebot für sexuell mißbrauchte Mädchen aufgebaut und therapeutische Hilfen entwickelt, die die spezifische Familiendynamik bei Kindesmißbrauch in der Familie sowie typische Verhaltensmuster sexuell mißbrauchter Mädchen in der sozialpädagogischen und therapeutischen Behandlung berücksichtigen.

In der Mädchenwohngruppe können 12 Mädchen im Alter von 14- bis 18 Jahren aufgenommen und betreut werden. Daneben verfügt der Träger über vier Außenwohnungen, in die die Mädchen nach Beendigung ihres Heimaufenthaltes wechseln mit dem Ziel, ihr Leben eigenverantwortlich und selbständig zu gestalten.

Die therapeutische Unterbringungseinrichtung des EJF wird über einen erhöhten Sonderpflegesatz aus dem Haushalt des Jugendamtes finanziert.

Der Träger Korallenriff e. V. ­ Sozialtherapeutische Kinderwohngruppe für sexuell mißbrauchte Kinder ­ baute 1991 ein Unterbringungsangebot für sexuell mißbrauchte Kinder auf. Die sozialtherapeutische Kinderwohngruppe steht betroffenen Mädchen und Jungen im Alter von 6- bis 10 Jahren für eine kurzzeitige Unterbringung bis zu längstens zwei Jahren zur Verfügung.

Die sozialtherapeutische Kinderwohngruppe wird über einen Sonderpflegesatz aus dem Haushalt des Jugendamtes finanziert.

NEUhland ­ Hilfen für suizidgefährdete Kinder und Jugendliche e. V. entwickelte während eines Modellversuches von 1984 bis 1987 ­ finanziell vom zuständigen Bundesministerium getragen ­ ein Beratungs- und Hilfekonzept für suizidgefährdete junge Menschen.

Die Beratungsstelle verfügt über fünf Stellen für Fachkräfte. In der ­ räumlich angeschlossenen ­ Krisenwohnung werden vier Plätze für Jugendliche und junge Volljährige in akuten psychischen Krisen vorgehalten. Für die Betreuung rund um die Uhr stehen 2,5 Stellen zur Verfügung.

Im Jahre 1992 eröffnete NEUhland eine zweite Beratungsstelle und Krisenwohngruppe im Bezirk Friedrichshain. Dort sind sechs Fachkräfte tätig, die im Rahmen des Arbeitsförderungsprogrammes (nach § 249 h AFG) finanziert werden.

In der ­ räumlich angeschlossenen ­ Krisenwohnung stehen sechs Plätze für Jugendliche und junge Volljährige in akuten psychischen Krisen zur Verfügung. Die Betreuung rund um die Uhr wird durch 5 Fachkräfte (die gleichfalls aus Mitteln nach § 249 h AFG finanziert werden) durchgeführt. Seit Juni 1996 werden die Krisenwohnungen über kostendeckende Tagessätze finanziert.

1995 betrug die Zuwendungsförderung 981 974 DM (davon 70 000 DM aus dem Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft"). 15. Schlußbetrachtung

Es ist in den vergangenen Jahren gelungen, trotz immer knapper werdender Haushaltsmittel Dienste und Einrichtungen zum Kinderschutz ­ vorwiegend in freier Trägerschaft ­ auszubauen.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendämter zum Kinderschutz wurden bedarfs- und zukunftsorientiert weiterentwickelt.

Durch Helferkonferenzen, Fallbesprechungen und die Schaffung interdisziplinär zusammengesetzter bezirklicher und überbezirklicher Arbeitsgruppen hat sich ein breites Spektrum von Kooperationsformen zwischen öffentlichen und freien Trägern entwickelt, die der Zusammenarbeit und wirksamen Hilfeleistung dienen.

Die Jugendämter haben zur Bereitstellung fachlich kompetenter Beratung und Unterstützung unterschiedliche Organisationsformen gewählt: In einigen Bezirken gibt es abteilungsübergreifende Kinderschutzteams und Kinderschutzkonferenzen, die zum einen Anlaufstelle für betroffene Kinder und ihre Familien sind und zum anderen Beratung und Hilfestellung für Helfer bei der psychologischen Diagnostik von Kindesmißbrauch, -mißhandlung und -vernachlässigung sowie der Durchführung von Helferkonferenzen leisten.

Es bestehen teilweise spezielle Ansprechstellen innerhalb des Sozialpädagogischen Dienstes. In anderen Jugendämtern wird die Beratung und Unterstützung in Fragen des Kinderschutzes

­ im Sinne eines einheitlichen Hilfeangebotes ­ von allen Fachkräften durchgeführt.

Den vorliegenden Modellen gemeinsam ist das Ziel, ein wirksames Hilfesystem zum Kinderschutz im Jugendamt zu etablieren und die Zusammenarbeit der Helfer untereinander sowie zwischen verschiedenen Berufsgruppen und Institutionen zu verbessern.

Der Sozialpädagogische Dienst hat sich als Basisdienst des Jugendamtes in allen Fragen des Kinderschutzes bewährt. Die präventive Sozialarbeit wurde ausgebaut und die Dezentralisierung von Einrichtungen gefördert.

Gemäß der Intention des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurden die familienunterstützenden Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiter differenziert.

Ist ambulante Hilfe zur Erziehung geeignet und notwendig, können Eltern und Kinder frühzeitig Unterstützung finden, die je nach dem Bedarf im Einzelfall als Sozialpädagogische Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit oder als pädagogische Einzelhilfe geleistet werden kann.

Auch die Konzeptionen zu Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie wurden bedarfsorientiert spezifiziert. In Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe werden bezirkliche Schutzstellen und Krisenwohnungen als Erweiterung der Unterbringungsangebote für mißhandelte, vernachlässigte oder mißbrauchte Kinder und Jugendliche vorbereitet oder wurden schon geschaffen.

Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Jugendämter werden gleichfalls von den Bürgern angenommen. Auch über die Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen wird der Zugang zu Hilfen bei Gewalt gegen Kinder gefunden.

Die Akzeptanz der Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendämter zum Kinderschutz wird durch eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit mit der Zielsetzung, Hilfeangebote darzustellen und einer Vorstellung vom Jugendamt als in erster Linie Eingriffsbehörde entgegenzuwirken, gefördert. Daß manchmal auch Eingriffe zum Kinderschutz unvermeidbar sein können, wird dabei nicht verschwiegen, vielmehr werden ihre Voraussetzungen dargestellt.

Die Beschreibung von Hilfeangeboten im Hinblick auf unterschiedliche Problemsituationen sowie ihrer Zugangswege wird auch durch die Öffentlichkeitsarbeit freier Träger geleistet.

Eine höhere Akzeptanz und Wirksamkeit der Hilfeangebote werden des weiteren durch die aktive Einbeziehung der Hilfesuchenden in den Hilfe(planungs)prozeß erreicht. Hilfen werden nicht (mehr) „verordnet", sondern gemeinsam mit den Anspruchsberechtigten und Fachkräften, auch anderer Disziplinen, festgelegt. Der gemeinsame Hilfeplanungsprozeß erfordert von den Fachkräften ein hohes Maß an Transparenz. Hilfeempfehlungen müssen begründet werden. Ziel ist ein Hilfeplan, der die Zustimmung der Anspruchsberechtigten finden kann.

Jugendamt und freie Träger kooperieren im Hilfeplanungsprozeß. Der für die Leistung der Hilfe vorgesehene freie Träger wird frühzeitig in die Hilfekonferenzen einbezogen.

Das Fortbildungsangebot zu Fragen des Kinderschutzes wurde bedarfs- und zielgruppenorientiert weiterentwickelt. Die Veranstaltungen umfassen Praxisberatung, die Vertiefung methodischer Kenntnisse zum Kinderschutz sowie Sachthemen (beispielsweise „Anwalt des Kindes").