Akkreditierungskosten von Studiengängen an Hochschulen im Lande Bremen

Die internationale Anschlussfähigkeit des Studienangebots deutscher Hochschulen ist ein wesentlicher Grund für die Teilnahme am Bolognaprozess und damit die allem einen Studienabbruch zu vermeiden und die Studiendauer zu senken.

Die Länder haben diese Umstellung genutzt, um der schon lange erhobenen Forderung der Hochschulen nach Deregulierung und Profilbildung in der Lehre Rechnung zu tragen. Das Hochschulrahmengesetz sieht in § 9 vor, dass die Länder gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet wird. Die Hochschulen und Sachverständige aus der Berufspraxissinddabeizubeteiligen. Diplom- und Magisterabschluss über Rahmenprüfungsordnungen umgesetzt, die für (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz ausgehandelt wurden. Dahinter stand die Auffassung, dass die Studienangebote einer Hochschulart nicht nur gleichwertig, sondern auch weitgehend gleichartig sein sollen für die Lehre fruchtbar zu machen.

Insgesamt setzte sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durch, dass des deutschen Hochschulsystems zu erhöhen. Die KMK hat daher für die in inhaltlich-fachlicher Hinsicht vollständige Freiheit für die Konzeptualisierung ihrer Studienangebote lassen. Um dennoch ihrem Auftrag nach § 9 HRG gerecht zu organisieren das Akkreditierungsverfahren und beziehen dabei auch Vertreter der entspricht und geben Empfehlungen für die Optimierung des Studienangebots. auch von der Kultusministerkonferenz benannte Ländervertreter angehören, legt die Grundzüge des Verfahrens fest und akkreditiert die Agenturen.

Die einzelnen Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. angeben)?

2. Welche Akkreditierungsagenturen wurden mit der Akkreditierung beauftragt, welche Gesichtspunkte waren für die Auswahl maßgeblich, und wie setzen sich die Kosten für die Akkreditierung zusammen? akkreditiert. Sie sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt. Die Tabelle gibt auch Auskunft über den Zeitpunkt der Akkreditierung (Monat/Jahr) und die jeweils beauftragte Agentur.

In den Hochschulkontrakten hat der Senator für Bildung und Wissenschaft den Hochschulleitungen die Auswahl der Agenturen übertragen, die ihrerseits diese Befugnis z. T. an die Fachbereiche delegiert haben. Entscheidend für die Planungs- und Durchführungskompetenz und die Kosten. Bei gebündelten

Dies sind das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN), die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Hannover.

Die von den Agenturen in Rechnung gestellten Akkreditierungskosten setzen sich zusammen aus einer Grundpauschale zur Deckung der für die Akkreditierungskommission und die Geschäftsstelle der Agentur anfallenden Kosten und einer Verfahrenspauschale, die von der Zahl der Gutachter abhängt.

3. Welche Kosten sind bisher dafür insgesamt und für welche Studienangebote angefallen, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Studiengang?

4. Wie viele und welche Studiengänge müssen noch akkreditiert werden, welche Akkreditierungsagenturen sollen damit beauftragt werden, und wie hoch sind die noch ausstehenden Akkreditierungskosten?

Anlage 2 enthält diejenigen Studiengänge, die sich derzeit im Akkreditierungsverfahren befinden mit Angabe der Agenturen. Soweit die Kosten einzelnen Studiengängen zugeordnet werden können, sind sie in den Anlagen entsprechend ausgewiesen. Die Hochschule Bremen hat mit der einen Gesamtvertrag über 175.000 geschlossen, der sich auf das gesamte Studienangebot bezieht und daher bereits akkreditierte Studiengänge (Anlage 1) und noch im Verfahren befindliche Studiengänge (Anlage 2) umfasst. Die Hochschule Bremerhaven hat mit AQAS einen Vertrag über die Akkreditierung von fünf Studiengangspaketen mit einem Mittelvolumen von 60.250 abgeschlossen. Die Studiengänge vereinbart. Über alle Hochschulen beläuft sich der Durchschnittsbetrag pro Studiengang für die abgeschlossen und derzeit im Verfahren befindlichen Programme auf 4.563.

Die Universität ist außerdem an einem drittmittelfinanzierten Modellprojekt beteiligt, in dem ACQUIN mit zwei Universitäten und zwei Fachhochschulen eine Prozessakkreditierung erprobt. Sie umfasst den Fachbereich 9 der Universität mit den Studiengängen Kulturwissenschaft (B.A.), Medienkultur (M.A.), Kunstwissenschaft(B.A.),Musikwissenschaft(B.A.),Musikpädagogik(B.A.),Religionswissenschaft (B.A.), Sportwissenschaft (B.A.) und Philosophie (B.A.). im bisherigen Rahmen halten.

5. Mit welchen Kosten ist bei der alle fünf bis sieben Jahre vorgesehenen Re-Akkreditierung der Studiengänge zu rechnen? Hält der Senat eine Re-Akkreditierung für zwingend geboten?

Es liegen noch keine Erfahrungswerte über die Kosten für Reakkreditierungen vor. Vermutlich werden sie unter den Kosten für die Erstakkreditierung liegen, in welchem Umfang sich die kostengünstigeren Verfahren der gebündelten Akkreditierung und der Prozessakkreditierung durchsetzen.

Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Hochschulen für zwingend geboten.

6. und Fachbereichen zur Verfügung stehenden Mitteln, und wie wirkt sich die Verausgabung der Mittel auf Hochschulen und Fachbereiche aus?

Die Praxis in den Hochschulen ist unterschiedlich: Die Hochschule Bremen hat den Rest bestreitet das Rektorat aus zentralen Mitteln. Die Hochschule Bremerhaven finanziert die Akkreditierung aus zentralen Mitteln. Bezogen auf die den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Sachmittel für Lehre und Forschung beläuft sich der Anteil auf etwa 10 %, bezogen auf das Gesamtbudget der Hochschule auf 0,7 %.

7. Aus welchen Mitteln der Hochschulen sollen künftig die Kosten der anstehenden Re-Akkreditierungen finanziert werden?

Es steht den Hochschulen auch künftig frei, die Mittel zentral zu veranschlagen oder sie den jeweiligen Fachbereichsbudgets zuzurechnen.

8. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Akkreditierungsprozesses an den Hochschulen im Lande Bremen? Gibt es Schwierigkeiten oder Verzögerungen aufgrund der finanziellen Belastungen für die Hochschulen?

Der Akkreditierungsprozess ist in Bremen im Vergleich zu den anderen sind alle zusätzlichen Kosten für die Hochschulen nur sehr schwer zu verkraften.

Die Akkreditierungsverfahren bedeuten für die Hochschulen auch insofern eine Vorarbeiten in den betroffenen Fachbereichen zu leisten sind. Schwierigkeiten hat der Senator für Bildung und Wissenschaft sich damit einverstanden erklärt, dass der Studienbetrieb für eine Übergangszeit auch bereits vor erfolgter Akkreditierung aufgenommen werden kann. Allerdings ist Voraussetzung, dass der Akkreditierungsantrag gestellt wurde.

9. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgt die Akkreditierung, und ist eine Akkreditierung zwingend vorgeschrieben?

Das Bremische Hochschulgesetz sieht derzeit zwar die Akkreditierung und schreibt sie jedoch noch nicht verbindlich vor. Da sich Akkreditierungsverfahren aber im deutschen Hochschulsystem als wichtigstes Instrument der sie als unverzichtbar betrachten, wird der Senat der Bürgerschaft im nächsten verpflichtenden Regelung vorschlagen.

10. Wie beurteilt der Senat die gesetzlichen Regelungen, auf deren Grundlage die Akkreditierung erfolgt: Ist sie rechtlich ausreichend, um die mit der zu rechtfertigen? ihrer Studienangebote. Die Wissenschaftsfreiheit wird in keiner Weise eingeschränkt.

Die Akkreditierung gewährleistet ein gut strukturiertes, wettbewerbsfähiges für eine Steigerung des Studienerfolgs und eine Verkürzung der Studiendauer. Die dadurch ermöglichte bessere Ausnutzung der Hochschulressourcen rechtfertigt die Kosten in jedem Falle.

Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 9 verwiesen.