Von 41 beteiligten TÖBs gingen 30 Antworten sowie ein Zwischenbescheid ein

Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde vom 14. Juni 1996 (Versendung der Unterlagen) bis zum 17. Juli 1996 durchgeführt.

Von 41 beteiligten TÖBs gingen 30 Antworten sowie ein Zwischenbescheid ein. Davon haben 21 keine Bedenken und zwei Träger haben unter Einschränkung keine Bedenken geäußert. Sieben TÖBs haben ihre Stellungnahme um Hinweise und Anregungen ergänzt. Bei sieben Trägern bestehen Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf. Die erneute Beteiligung der TÖB erbrachte Änderungen bei folgenden Planungsbestandteilen:

- Ausweisung der SO-Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung,

- Vereinheitlichung des Nutzungsmaßes (GRZ 0,5/GFZ 1,5),

- Baufensterausweisung an der Tiergarten-/Stauffenbergstraße,

- Hinweise zum Ausgleich für das Robinienwäldchen.

Daneben gab es Änderungen bei den textlichen Festsetzungen.

Zudem ist die Begründung in Teilen überarbeitet/aktualisiert worden.

Die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch den Ausschuß für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses erfolgte in der Sitzung am 28. Mai 1997.

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung fand, nach vorheriger Bekanntmachung in der Tagespressse (Tagesspiegel, Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung) und im Amtsblatt von Berlin Nr. 32 vom 27. Juni 1997, S. 2354, in der Zeit vom 7. Juli 1997 bis 7. August 1997 im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr in der Behrenstraße 42 statt.

In die ausgelegte Liste haben sich zehn Besucher eingetragen.

Bedenken und Anregungen in mündlicher Form wurden nicht erhoben. In schriftlicher Form wurden drei Hinweise vorgebracht.

Die Bewag übersendet, mit der Bitte um Berücksichtigung, Pläne aus denen die Lage der Fernwärmeleitungen und die der kV-Kabeltrassen hervorgehen. Bedenken gegen den Bebauungsplan wurden nicht erhoben.

Stellungnahme:

Die Lage der benannten Leitungen befinden sich innerhalb der Straßenverkehrsfläche. Eine planungsrechtliche Sicherung ist somit nicht erforderlich.

Die Deutsche Telekom verweist auf ihre Stellungnahme von der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom Juli 1996. Sie bittet um Berücksichtigung ihrer Leitungstrassen.

Bedenken gegen den Bebauungsplan wurden nicht erhoben.

Stellungnahme:

Die Lage der benannten Leitungen befinden sich innerhalb der Straßenverkehrsfläche. Eine planungsrechtliche Sicherung ist somit nicht erforderlich.

Das Bundesland Baden-Württemberg regt unter Hinweis auf die textliche Festsetzung Nr. 4 an, ­ Einfriedungen sind ausnahmsweise zulässig ­ dahingehend abzuändern, daß z. B. geschoßhohe Mauern an den Nachbargrenzen generell zulässig sind.

Bedenken gegen den Bebauungsplan wurden nicht erhoben.

Stellungnahme:

Um sowohl den Vorgartenbereich als auch die seitlichen Grundstücksbegrenzungen entsprechend ihrer historischen Bedeutung zu gestalten, sind Einfriedungen ausnahmsweise zulässig.

Mit der Ausnahmeregelung sollen Beeinträchtigungen des Stadtbildes und der freiraumgestalterischen Qualitäten durch massive Mauern vermieden werden und damit die Transparenz des Gebietes für die Öffentlichkeit sichergestellt werden. Es besteht mit den ausländischen Staaten Einvernehmen, die gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitsbelange durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. technische Überwachungssysteme) zu gewährleisten.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen haben zu keinen Planänderungen geführt.

E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Gemäß den aktuellen Angaben bei der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden für den Bereich des B-Plans II-174 folgende Angaben ermittelt:

­ Vorbereitung und Entwicklung Kosten des B-Plan-Verfahrens 144 920,­ DM Eingriffs-Ausgleichs-Gutachten 50 960,­ DM

­ Grunderwerb

Für die durchgehende Verbreiterung der Hildebrandstraße muß das Land Berlin ca. 830 m2 Grundstücksflächen vom Bund erwerben. Bei einem durchschnittlichen Wert von 5 000 DM/m2 ergeben sich Grunderwerbskosten von ca. 4,15 Mio. DM.

­ Ordnungsmaßnahme Erschließung

Für den Umbau der gesamten Hildebrandstraße sowie für die Begrünung sind rund 2,4 Mio. DM erforderlich. Entsprechend einem Flächenanteil von 27,7% betragen die Kosten im Geltungsbereich des B-Plan II-174 0,665 Mio. DM. Diese Kosten sind bereits in die Investitionsplanung 1996 bis 2000 eingestellt.