Bildung

Nahverkehrsplan des Landes Berlin Maßnahmeprogramm 45

Die Verbundgesellschaft übernimmt von den Aufgabenträgern Land Berlin, Land Brandenburg und den kommunalen Gebietskörperschaften die Regieaufgaben für die Planung, Organisation, Ausgestaltung und Bestellung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Im Rahmen des Managements sorgt der Verkehrsverbund dafür, daß die Verkehrsleistungen koordiniert und diese gegenüber dem Fahrgast als ein einheitliches Nahverkehrsprodukt angeboten werden.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Aufgabenteilung zwischen Verbundgesellschaft und lokalen Aufgabenträgern sind lokale und regionale Zuständigkeiten definiert.

Bezüglich der Verkehrsgestaltung (Planung, Organisation, Finanzierung, Bestellung) des übrigen ÖPNV liegt die Zuständigkeit bei den lokalen Aufgabenträgern, sofern der Verkehr innerhalb des lokalen Aufgabenträgergebietes beginnt und endet. Bei Grenzüberschreitungen liegt regionaler Verkehr vor.

Das Vertragswerk mit dem Finanzierungskonzept für den Verkehrsverbund beinhaltet

· den öffentlich-rechtlichen Grundvertrag,

· den Gesellschaftsvertrag der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH,

· den Konsortialvertrag der Verbundpartner. Schrittweise entwickelte sich hier bis August 1991 eine Tarifgemeinschaft, der die BVG, die S-Bahn Berlin GmbH, die Deutsche Bahn AG, der Verkehrsbetrieb in Potsdam GmbH, die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH, die Strausberger Eisenbahn GmbH sowie die Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH und Woltersdorfer Straßenbahn GmbH angehörten. Im Januar 1996 trat dieser Tarifgemeinschaft die Strausberger Verkehrsgesellschaft mbH mit 10 Linien bei. Damit wurde für einen Großteil der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und im engeren Umland bereits lange vor der Bildung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH ein wesentlicher Verbundeffekt vorweggenommen.

In Berlin und Brandenburg existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Tarifsysteme und Tarife, die vom Einheitstarif (z. B. Berlin, kreisfreie Städte) über Streckentarife (überwiegend ländlicher Raum) bis zum Flächenzonentarif (Niederlausitz) reichen. Nur in wenigen Fällen und auf die lokalen Verkehrskooperationen beschränkt werden Fahrscheine beim Umsteigen und gleichzeitigem Wechsel des Verkehrsunternehmens anerkannt (Übergangstarife).

Das neue Verbundtarifkonzept des VBB geht, entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Verbundpartner, von einem einheitlichen, das ganze Verbundgebiet und die darin tätigen Verkehrsunternehmen umfassenden Verbundtarif aus, der für alle Bürger bei allen Verkehrsunternehmen gleichermaßen anwendbar und gültig sein wird. Dieses Konzept wurde gemeinsam von den beteiligten Verkehrsunternehmen Berlins und Brandenburgs und dem VBB erarbeitet, vom Aufsichtsrat genehmigt und wird 1998 eingeführt.

Grundprinzip dieses Verbundtarifkonzeptes ist es, einen im gesamten Verbundgebiet einheitlichen Verbundtarif und ein einheitliches Fahrscheinsortiment, das auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln des VBB Gültigkeit hat, zu schaffen.

Im Verkehrsverbund wird der Verbundtarif als ein Flächentarif ausgestaltet, dessen Tarifgrenzen sich, soweit notwendig, an den Verwaltungsgrenzen orientieren, der im Prinzip aber von gleichen geometrischen Waben ausgeht. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Aufgabenträgergebiet durch seinen kommunalpolitischen Zuschnitt (z. B. Landkreisgröße, Grenzverlauf) benachteiligt wird. Andererseits sollen kompakte Siedlungsgebiete/Städte aber auch zusammengefaßt werden können.

Tarifgemeinschaft Verbundtarif Nahverkehrsplan des Landes Berlin Finanzierung 47

Das Stadtgebiet von Berlin sowie sein unmittelbarer Einzugsbereich werden im Verbundtarif ebenfalls - wie bisher - in die Tarifgebiete A, B und C gegliedert. Allerdings werden sich hier die Gebietsgrenzen z. T. verschieben und den neuen Erfordernissen des Verbundtarifes anpassen. Die Grenze zwischen den Gebieten A und B verläuft weiterhin außerhalb des inneren S-Bahn-Ringes (Ringbahnhöfe gehören zum Gebiet A).

Auch die äußere Grenze des C-Gebietes ist im Verbundtarif neu zu ordnen. So ist das C-Gebiet im Südwesten z. Z. weit ausladend (Potsdam-Mittelmark, Havelland), während es im Norden und Nordosten (Oberhavel, Barnim) und im Süden (Teltow-Fläming, DahmeSpreewald) keine flächenerschließenden Verkehrsmittel beinhaltet.

Dieses hat beispielsweise zur Folge, dass der Fahrgast bislang mit seinem TBU-Fahrausweis zwar bis Oranienburg oder Bernau kommt, dort aber bei der Weiterfahrt im Stadtverkehr neu bezahlen muß, während er in Potsdam alle städtischen Verkehrsmittel mit benutzen kann.

Das neue Tarifgebiet C (Vorortwaben) mit seiner Stadttarifierung endet im Verbundtarif einheitlich bei einem Radius von 30 km. Das auf diese Weise definierte Wabenring des Berliner Umlandes hat also eine Tiefe von 15 km (ab Stadtgrenze Berlin). Tarifgebiete