Zukunft des Personals des Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus nimmt Kenntnis davon, dass der Senat beabsichtigt, das bei dem Deutschen Bibliotheksinstitut gegen Personalkostenerstattung beschäftigte Personal des Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg (BVBB) zum Land Berlin zu übernehmen und für Arbeiten in Vorbereitung auf den Kooperativen Bibliotheksverbund einzusetzen. Hierfür sollen entsprechende Stellen bei dem Kapitel 17 38 ­ Berliner Gesamtkatalog ­ eingerichtet werden.

Finanzmittel für die sich ergebenden Personalkosten sollen bei dem Kapitel 17 38 ­ Berliner Gesamtkatalog ­ ab dem Haushaltsjahr 2000 haushaltsneutral umgeschichtet werden.

Auf dieser Grundlage soll mit dem Land Brandenburg und dem Deutschen Bibliotheksinstitut eine Übereinkunft zur einvernehmlichen Beendigung der Rechtsbeziehungen über den BVBB ausgehandelt werden.

I. 1. Problem:

Auf Vorlage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1998 das mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg abgestimmte „Konzept zur zukünftigen Informationsstruktur der Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg ­ Gemeinsames Landeskonzept" beschlossen. Danach ist der bisherige „Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg" (BVBB) durch einen „Kooperativen Bibliotheksverbund" (KOBV) abzulösen.

In diesem Zusammenhang sind in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für die Aufhebung der für die Errichtung und den Betrieb des BVBB geschaffenen Rechtsverpflichtungen zu schaffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Klärung der Zukunft des für den Betrieb des BVBB eingestellten Personals.

Erst auf dieser Basis wird in einem zweiten Schritt eine einvernehmliche Aufhebung der bestehenden Rechtsbeziehungen und eine Regelung der weiteren Fragen (Verbleib des Vermögens, Übergang der Daten etc.) zu erreichen sein.

2. Rechtsgrundlagen des BVBB: Rechtliche Grundlagen des BVBB sind einerseits das „Statut des Berliner Bibliotheksverbundes" vom 1. November/1. Dezember 1993, ein Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Deutschen Bibliotheksinstitut, und andererseits die „Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg, dem Land Berlin und dem Deutschen Bibliotheksinstitut über die Beteiligung der wissenschaftlichen Bibliotheken im Land Brandenburg an dem vom Land Berlin und dem Deutschen Bibliotheksinstitut betriebenen Berliner Bibliotheksverbund" vom 14. April 1994. Dem Abschluß beider Verträge hat der Senat mit Beschluß vom 8. Dezember 1992 zugestimmt. Das Abgeordnetenhaus hat von den Entwürfen beider Verträge durch die Drucksache 12/2457 Kenntnis erhalten.

Inhaltliche Basis des oben genannten Senatsbeschlusses war der ältere Senatsbeschluß vom 25. November 1986, der den Aufbau des sogenannten „Berliner Monographienverbundes" vorsah.

Der Aufbau dieses Verbundes war jedoch nicht mit dem Abschluß vertraglicher Vereinbarungen verbunden. Die gegenseitigen Verpflichtungen der Kooperationspartner sind der Senatsvorlage zu entnehmen und wurden nach Treu und Glauben erfüllt.

Durch die oben genannten Verträge wurden insbesondere die Strukturen des Verbundes definiert. Es wurde eine Verbundzentrale eingerichtet, die aus einer bibliothekarischen und einer informationstechnischen Komponente besteht. Der bibliothekarische Teil, die Zentralredaktion mit insgesamt sieben Stellen, ist überwiegend (vier Stellen) dem Berliner Gesamtkatalog (BGK) zugeordnet. Drei dieser sieben Stellen ­ 1992/93 neu eingerichtet ­ wurden jedoch mit Blick auf die seinerzeit beabsichtigte Angliederung des BGK an das DBI sogleich dort angesiedelt. Der informationstechnische Teil der Verbundzentrale (zehn Stellen) wurde wegen des dort vorhandenen Rechnersystems vollständig dem DBI zugeordnet. Hintergrund war die Erwägung, dass nicht

­ wie in anderen Bundesländern ­ eine neue informationstechnische Infrastruktur beschafft werden muß, wenn die bei dem DBI vorhandene mitgenutzt werden kann. Das DBI veranschlagte die Stellen des BVBB immer getrennt von seinem gemeinschaftlich durch Bund und Länder auf der Grundlage von Art. 91 b Grundgesetz finanzierten Kernhaushalt in einem besonderen Haushaltskapitel und rechnete die durch den Verbund verursachten Gemeinkosten immer gesondert ab.

3. Inhalt der finanziellen Rechtsverpflichtungen/Stellenausstattung des BVBB Zugleich wurden durch die oben genannten Verträge auch finanzielle Verpflichtungen begründet. Insbesondere wurde in § 9 des Statuts die Finanzierung des BVBB geregelt. Bezüglich der Personalkosten kamen das DBI und das Land Berlin im Absatz 3 wie folgt überein: „Die Personal- und Sachkosten für die Zentralredaktion beim Berliner Gesamtkatalog werden vom Land Berlin getragen; dasselbe gilt für die zur Personalkostenerstattung an das DBI beim BGK auszuweisenden Sachausgaben."

Da das Statut des Berliner Bibliotheksverbundes weder eine Kündigungsklausel enthält noch in seiner Gültigkeit zeitlich befristet ist, ist diese Personalkostenerstattungszusage, die der Höhe nach durch den Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1992 bestimmt ist, nicht einseitig zu beenden. Auch kann nicht mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert werden, da diese allein auf Grund der Neuausrichtung der Verbundphilosophie durch die Länder Berlin und Brandenburg tangiert wird.

Somit ist das Land Berlin aufgerufen, eine Lösung für den Verbleib des auf seine Veranlassung ­ Verbund ­ hin vom DBI eingestellten Personals zu finden, um auf diese Weise zu verhindern, daß die Bund-Länder-Finanzierung nach Artikel 91 b GG des DBI direkt oder indirekt (z. B. durch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten) belastet wird. Derartigen Ergebnissen könnte das DBI seine Zustimmung niemals erteilen und müßte daher jeder Veränderung der Vertragslage entgegen treten.

Im einzelnen wurde für den BVBB stufenweise folgende Stellenausstattung geschaffen:

a) Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 25. November 1986 richtete das DBI für informationstechnische Aufgaben im Rahmen des Berliner Monographienverbundes zwei Stellen ein 1 Stelle Vgr. III BAT, Systemanalytiker/in, und 1 Stelle Vgr. IV b/IV a BAT, Angestellte/r in der Datenverarbeitung für die ihm Kostenerstattung zugesagt wurde. Gleichzeitig wurden für Zwecke der Zentralredaktion beim BGK vier Stellen eingerichtet (vgl. unten d.).

b) Mit Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1992 wurden sieben weitere Stellen in die Kostenerstattungszusage gegenüber dem DBI einbezogen: 3 Stellen Vgr. I b BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/, 1 Stelle Vgr. IV a/III BAT, Diplombibliothekar/in, 1 Stelle Vgr. IV a/III BAT, Angestellte/r in der Datenverarbeitung, und 2 Stellen Vgr. IV b BAT, Diplombibliothekar/in.

Drei dieser sieben Stellen (1 x I b BAT und 2 x A10/IV b BAT), die Arbeiten der Zentralredaktion vorbehalten waren, wurden ­ anders als die unter d.) genannten vier Stellen ­ sogleich dem DBI zugeordnet, da seinerzeit beabsichtigt war, den BGK als Ganzes in das DBI einzugliedern.

c) Der Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1992 beinhaltete darüber hinaus die Feststellung, dass die Weiterentwicklung des BVBB die Einrichtung dreier weiterer Stellen bei dem DBI erforderte, die dort zusätzlich zur Wartung und Pflege der Informationstechnik und zur Programmentwicklung benötigt wurden. Diese Stellen sollten jedoch nicht durch das Land Berlin, sondern gemäß § 9 Abs. 2 des Statuts durch die am Verbund teilnehmenden Bibliotheken finanziert werden.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Stellen: 1 Stelle Vgr. I b BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/r, und 1 Stelle Vgr. II a/I b BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/r, und 1 Stelle Vgr. IV b/IV a BAT, Diplombibliothekar/in,

d) Daneben wurden für den BVBB bereits auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 25. November 1986 ­ zum Aufbau des Berliner Monographienverbundes als dem Vorläufer des BVBB ­ vier Stellen bei dem Berliner Gesamtkatalog für Zwecke der Zentralredaktion eingerichtet. Im einzelnen handelte es sich um 1 Stelle BesGr. A 12, Bibliotheksamtsrat/rätin, 2 Stellen BesGr. A 10, Bibliotheksoberinspektor/in und 1 Stelle Vgr. VI b BAT, Bibliotheksangestellte/r.

e) Dem Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1992 lag daneben die Zusage des Deutschen Bibliotheksinstituts zugrunde, ab dem Jahre 1992 selbst ebenfalls eine Stelle aufzubringen, die es aus Mitteln der Bund-Länder-Finanzierung bezahlte. Dies war durch die aus den praktischen Erfahrungen mit dem Betrieb des BVBB resultierenden nützlichen Erfahrungen für die überregionalen Serviceleistungen des Instituts gerechtfertigt. Es handelte sich um 1 Stelle Vgr. I a BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/r.

Die Stellenausstattung des BVBB beläuft sich damit insgesamt auf 17 Stellen der oben genannten Wertigkeiten. Vier Stellen wurden bei dem Land Berlin (BGK; vgl. oben d.) und 13 Stellen bei dem DBI angesiedelt. Für zwölf dieser Stellen bei dem DBI besteht eine unmittelbare oder mittelbare vertragliche Kostenerstattungsverpflichtung des Landes Berlin (über Kapitel 1738 ­ Berliner Gesamtkatalog) gegenüber dem Institut.

4. Personalsituation zum 31. Dezember 1999

Das DBI hat die oben genannten Stellen im Vertrauen auf den Bestand des BVBB eingerichtet, im Haushalt, der gem. § 108 LHO von Berlin genehmigt wurde, nachgewiesen und durch Abschluß unbefristeter Arbeitsverträge (die rechtlich auch gar nicht wirksam zu befristen gewesen wären) dauerhaft besetzt. Der Berliner Gesamtkatalog ist mit den in seinem Haushalt etatisierten vier Stellen entsprechend verfahren.

Dennoch werden zum 31. Dezember 1999 nicht mehr alle Stellen vorhanden bzw. besetzt sein, da Neueinstellungen seit 1996/1997 nicht mehr bzw. nur noch befristet vorgenommen wurden. Im DBI wurde die seit Frühjahr 1997 für den Kernhaushalt geltende Stellenbesetzungssperre auch auf das Kapitel 52 des Haushalts (BVBB) erstreckt. Dieses vorsichtige Handeln war drei Entwicklungen geschuldet:

- Die Strukturen des bisherigen BVBB waren als zu zentralistisch und zu starr erkannt worden. Sie beruhten auf einem überholten informationstechnischen Stand (Großrechner) und auf einer dementsprechend gleichfalls überlebten Verbundphilosophie.

- Die Frage nach der Ablösung der vorhandenen Verbundsoftware war durch das DBI und die Region Berlin-Brandenburg unterschiedlich beantwortet worden. Das DBI hatte sich mit Rücksicht auf seine überregionale Servicezuständigkeit für die federführende Teilnahme an der Ausschreibung einer Neuentwicklung entschieden, während sich die Länder Berlin und Brandenburg für eine grundlegend neue Verbundphilosophie entschieden, die im Gemeinsamen Landeskonzept niedergelegt wurde.

- Schließlich verlief die Evaluation des DBI durch den Wissenschaftsrat zunehmend kritisch und mündete im April 1998 in den Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern, die gemeinsame Finanzierung des DBI bereits zum 31. Dezember 1999 zu beenden und das Institut zu liquidieren.

Spätestens die zuletzt genannte Entwicklung hätte ungeachtet aller übrigen, seit 1992/93 eingetretenen Veränderungen zur Beendigung der Rolle des DBI als der informationstechnischen Serviceleisterin für regionale Verbundzwecke führen müssen, so daß sich die Frage nach einer Lösung für das in diesem Zusammenhang eingestellte Personal in jedem Fall gestellt hätte.

Konkret wird die oben unter 3 e) genannte, vom DBI selbst finanzierte Stelle durch das Ausscheiden des Stelleninhabers im Laufe des Jahres 1999 frei werden. Sie wird mit Blick auf die Liquidation des DBI nicht wieder besetzt werden.

Von den oben unter 3 d) genannten vier Stellen im Haushalt des Berliner Gesamtkataloges sind im Zuge der Stelleneinsparungsrunden 1998 und 1999 bereits drei mit einem KW-Vermerk versehen und eingespart worden. Im einzelnen ist somit nur noch 1 Stelle der BesGr. A 10, Bibliotheksoberinspektor/in, vorhanden.

Von den dem Haushalt des DBI (Kapitel 52 ­ BVBB) zugeordneten zwölf Stellen (oben 3 a) ­ 3 c) werden zum Jahresende 1999 noch 8,5 Stellen besetzt sein. Der Vertrag einer weiteren, derzeit noch beschäftigten Stelleninhaberin, wurde mit Blick auf die oben genannten Entwicklungen befristet und läuft zuvor aus. Im einzelnen werden zum 31. Dezember 1999 folgende Stellen besetzt sein: 3 Stellen Vgr. I b BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/r, 1 Stelle Vgr. II a/I b BAT, wissenschaftliche/r Angestellte/r, 1 Stelle Vgr. III BAT, Systemanalytiker, 0,5 Stellen Vgr. IV a/III BAT, Angestellte/r in der Datenverarbeitung, 1 Stelle Vgr. IV b/IV a BAT, Angestellte/r in der Datenverarbeitung, und 2 Stellen Vgr. IV b BAT, Diplombibliothekar/in.

In diesem Stellenbestand bei dem DBI sind noch zwei Stellen (1 x Vgr. I b BAT, 1 x Vgr. II a BAT) enthalten, die gemäß dem Statut des Berliner Bibliotheksverbundes durch Beiträge der am Verbund teilnehmenden Bibliotheken zu finanzieren sind.

Indes wird diese Finanzierung spätestens zum Jahresende 1999 nicht mehr sicherzustellen sein, da die Staatsbibliothek zu Berlin

­ Preußischer Kulturbesitz (SBB) ihre Absicht bekundet hat, im Herbst des Jahres die Katalogisierung im BVBB einzustellen.

Damit fiele die SBB zugleich als mit Abstand größte Zahlerin des Verbundes aus. Da der Anschluß an einen Verbund für überregional bedeutsame Bibliotheken eine dauerhaft erforderliche Aufgabe ist, wurde das Ausscheiden von Bibliotheken aus dem BVBB im Statut nicht geregelt. Vorgesehen ist lediglich der Ausschluß auf Grund von Pflichtverletzungen. Dieser setzt einen entsprechenden Beschluß des Lenkungsausschusses des BVBB gem. § 7 Abs. 2 des Statuts voraus. Unabhängig von dieser juristischen Frage wird jedoch im Falle der SBB, die die Verbundkatalogisierung einst mit erheblichen Vorleistungen selbst entwickelt hat, kein Verbleib im BVBB erzwungen werden können, da die SBB im Zusammenhang mit diesem Schritt eine Vielzahl von weiteren IT-Problemen löst und in der SBB bekannt ist, dass die Beendigung des BVBB ohnehin zum 31. Dezember 1999 ansteht. Ähnlich verhält es sich mit den übrigen zum Verbund zugelassenen Bibliotheken, die sich auf den Anschluß an den künftigen KOBV vorbereiten. Da das über Teilnehmerentgelte finanzierte Personal jedoch nicht dem gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Kernhaushalt des DBI überantwortet werden kann, ist es ebenfalls durch das Land Berlin zu finanzieren und wird dementsprechend in die nachstehend beschriebene Lösung mit einbezogen.

5. Lösungsvorschlag

Bei der Lösung der Problematik des Verbleibs des bei dem DBI noch vorhandenen BVBB-Personals müssen die Aufgaben des Berliner Gesamtkatalogs im Zuge der Vorbereitung auf den Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg im Mittelpunkt stehen. Für die Durchführung dieser Aufgaben soll das derzeit noch bei dem DBI beschäftigte Personal des BVBB vom Berliner Gesamtkatalog übernommen und auf dort neu einzurichtenden Stellen weiterbeschäftigt werden. Diese Maßnahme wäre ausgabenneutral, weil die für die Vergütung der ehemaligen BVBB-Mitarbeiter des DBI erforderlichen Finanzmittel lediglich innerhalb des BGK-Haushalts (Kapitel 1738) vom Titel 671 01 zum Titel 425 01 umzusetzen wären.

Die Übernahme des Personals zum Berliner Gesamtkatalog, als der im Land Berlin für den Nachweis der Literatur und die Koordinierung des Bibliothekswesens zuständigen Behörde, ist dabei aus mehreren Gründen sinnvoll:

a) Nach der erfolgreichen Beendigung der Projektphase ist der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) in den Regelbetrieb zu überführen. Hierfür bedarf es wegen der explizit auf Dezentralität ausgerichteten, in dieser Form bundesweit einmaligen Verbundphilosophie künftig eines wesentlich geringeren Maßes an zentral vorzuhaltenden Dienstleistungen als noch im BVBB. Dennoch wird auch der KOBV auf zentrale Dienstleistungen nicht gänzlich verzichten können, da es u. a. - des Zusammenwirkens vieler verschiedener Partner (Bibliotheken) bedarf, was sowohl über ein Verbundgremium (Lenkungsausschuß o. ä.) als auch auf Arbeitsebene über moderierte Arbeitsgruppen geschehen muß, die zu organisieren und zu betreuen sind und deren Beschlüsse umgesetzt werden müssen;

- der Weiterentwicklung des Verbundes bedarf, sowohl auf technischem Gebiet als auch aus funktionellen Gründen (Dokumentlieferung, elektronische Dokumente) sowie zur Einbeziehung des Bibliothekswesens in der Breite;

- einer Vertragskontrolle mit externen Auftragnehmern bedarf, die technische Entwicklungsanforderungen umsetzen müssen;

- der Abwicklung von Zahlungsströmen bedarf, die aus der Teilnahme einer Vielzahl von Bibliotheken, aus den auf den KOBV aufsetzenden Diensten oder aus Drittmitteleinnahmen (z. B. aus Werbung) resultieren.

b) Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt zur Entwicklung der technischen Grundlagen des KOBV, welches bis zum 31. März 2000 befristet ist, mit einer Verlängerungsoption auf maximal zwei Jahre ausgestattet ist. Obschon die Entscheidung hierüber noch nicht getroffen werden kann, geht die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Rücksprache mit den KOBV-Gutachtern davon aus, dass die Laufzeit des Projekts um 9 Monate bis zum 31. Dezember 2000 verlängert wird. Dies würde bedeuten, daß sich Gelegenheit bietet, die Aufnahme des Regelbetriebs des Verbundes von zentraler Seite fundiert vorzubereiten, um am 1. Januar 2001 sogleich mit einer Vielzahl von teilnehmenden Bibliotheken beginnen zu können und die elektronische Nachweis- und Recherchesituation von Beginn an grundlegend zu verbessern.

Im einzelnen wären in dieser Übergangsphase vor Aufnahme des KOBV-Regelbetriebes folgende Aufgaben zu erledigen:

- Aufbereitung der rund 1,8 Mio. Titel- und 850 000 Personennamendatensätzen des BVBB für die Einspielung in den Fremddatenpool des KOBV.

- Heranführung von rund 100 kleineren und mittleren Bibliotheken und Subverbünden (z. B. VÖBB) an die KOBV-Teilnahme.

- Schulung von Mitarbeitern der an einer KOBV-Teilnahme interessierten Bibliotheken im Umgang mit den Verbundfunktionalitäten (Suchmaschine, Katalogisierung, Fremddatenpool).

- Vorbereitung der Endnutzerbetreuung (Konzeption von Schulungsveranstaltungen zu Bedienung und Funktionalität, Entwurf von Informationsmaterialien, Aufbau von Informationsdiensten und Angeboten im Internet).

- Vorbereitung der Realisierung des erweiterten KOBVDienstleistungsspektrums entsprechend den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft empfohlenen Funktionalitäten (insbesondere elektronische Fernleihe und Dokumentenlieferung sowie Bereitstellung elektronischer Publikationen).

- Aufrechterhaltung des Betriebes des vom DBI u. a. auf der Basis des BVBB-Datenbestandes entwickelten BerlinOPAC, der bis zum Zeitpunkt der vollen Funktions- und Leistungsfähigkeit des KOBV noch Grundlage des Nachweises in der Region ist und Basis eines regionalen Liefersystems sein könnte.

- Vorbereitung, technische Betreuung und Durchführung von Retrokonversionsprojekten vor allem in kleineren Bibliotheken, da der überwiegende Teil der Bibliotheksbestände der Region noch immer nicht in maschinenlesbarer Form erschlossen ist und daher nicht ohne weiteres über den KOBV recherchiert werden könnte. Das Arbeitsvolumen dieser Aufgabe, das über eine Kombination aus Eigenleistung, ABM-Projekten und fremdvergebene Konversion zu erledigen ist, beträgt ­ bezogen auf eine Dienstkraft ­ geschätzt mindestens 200 Arbeitsjahre.

Das bislang für Zwecke des BVBB eingesetzte Personal ist auf Grund seiner Ausbildung und bisherigen Tätigkeit für die Durchführung dieser Arbeiten gut geeignet. Mit der Nutzbarmachung dieser Erfahrungen und Kenntnisse für den neuen Verbund können lange Anlern- und Einarbeitungszeiten etc. vermieden werden. Im einzelnen wird darauf hingewiesen, daß

- eine BVBB-Mitarbeiterin (Vgr. I b) derzeit vom DBI beurlaubt und als Mitarbeiterin des Projekts KOBV bei dem Konrad-Zuse-Zentrum und spezielle Erfahrungen einbringen kann,

- mehrere andere Mitarbeiterinnen umfangreiche Kenntnisse im Bereich UNIX und Datenbanken (Sybase und Oracle und deren WWW-Schnittstellen) sowie der bibliotheksspezifischen Schnittstellen (Z39.50) und Formate (MARC, MAB) besitzen,

- genaue Kenntnisse der Anforderungen von Bibliotheken an Verbünde besitzen und

- die Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg und die bundesdeutsche Verbundlandschaft kennen.

c) Die ständigen Aufgaben einer Verbundzentrale des KOBV und die genauen Aufgabenkreise des Personals können erst gegen Abschluß des Projekts KOBV beschrieben werden.

Über die Bilanz des Projekts KOBV und die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen für die Realisierung des Gemeinsamen Landeskonzepts und die Institutionalisierung u. a. der zentralen Verbundfunktionen wird zu gegebener Zeit gesondert berichtet werden. Hierzu wird auch noch eine gutachterliche Expertise des im Zusammenhang mit dem KOBV von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragten Expertenteams eingeholt.

Da zur Zeit weder der Umfang der zentralen Verbundfunktionen noch deren Ansiedlung feststehen, werden die Stellen der zu übernehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wegfallvermerken versehen, jedoch mit dem Zusatz „ohne Übernahmeverpflichtung bis zum 31. Dezember 2002", damit das bei dem DBI und bei dem BGK befindliche qualifizierte Personal für die Vorbereitung und gegebenenfalls teilweise für den späteren Regelbetrieb des KOBV eingesetzt werden kann.

II. a) Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben Auswirkungen auf die Einnahmen ergeben sich nicht.

Die Auswirkungen der beabsichtigten Übernahme des bei dem Deutschen Bibliotheksinstitut noch verbliebenen BVBB-Personals zum Berliner Gesamtkatalog auf die Ausgaben beschränken sich auf neutrale Mittelverlagerungen innerhalb des Kapitels 1738, die aus nachstehender Übersicht ersichtlich sind:

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Durch die beabsichtigte Verlagerung der beim Deutschen Bibliotheksinstitut noch verbliebenen 8,5 Stellen zum Berliner Gesamtkatalog (Kapitel 1738) wird sich der Stellenplan für planmäßige Angestellte des BGK (insgesamt, einschließlich der nicht verbundbezogenen Stellen) wie folgt ändern

Der Stellenplan für die Planstellen der Beamten bleibt gegenüber der Fortschreibung unverändert.