Räumung des Cafes? Geschwulst am Otto-Suhr-Institut

Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass dem Cafe? Geschwulst die Räume 010 und der Ihnenstraße 22 am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität zum 2. September diesen Jahres durch die Universitätsleitung gekündigt wurden?

2. Wenn ja, aus welchem Grunde wurde dem Cafe? gekündigt?

3. Aus welchem Grunde konnte kein Kompromiß zwischen den Betreiber(inne)n des Cafe? Geschwulst und der Universitätsleitung gefunden werden?

4. Wurden den Betreiber(inne)n des Cafe's andere Räumlichkeiten zur Nutzung angeboten?

5. Wenn ja, welche Räumlichkeiten wurden den Betreiber(inne)n angeboten und welche Position bezogen diese zu den angebotenen Räumlichkeiten?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wie möchte der Präsident der Freien Universität zukünftig gewährleisten, dass die Studierenden an der Universität Freiräume besitzen, in denen sie ohne Repression der Universitätsleitung eigenständig agieren können?

8. Wie entkräftet die Universitätsleitung und ihr Präsident die ­ nun bereits mehrfach geäußerte ­ Kritik der Studierenden an Repressionen seitens der Universitätsleitung und des Präsidenten gegenüber Aktivitäten der Studierenden? Es handelt sich um öffentliche Räume des Fachbereiches Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin, die den Betreibern unentgeltlich für kommunikative Zwecke von Studierenden überlassen wurden. Die Vergabe war und ist an bestimmte Regelungen zur Beachtung der Nutzung bzw. des Nutzungszweckes und der nötigen Verantwortlichkeit entsprechend der Vereinbarung der Universitätsleitung mit dem ASTA gebunden.

Die von der Universitätsleitung wiederholt eingeforderte Einhaltung der Vereinbarung wurde von den Betreibern offen und grundsätzlich abgelehnt. Demgemäß hat es dort auch häufiger Veranstaltungen gegeben, in deren Verlauf erhebliche Sachschäden auch in anderen Räumen dieses Gebäudes angerichtet worden sind. Des weiteren wurden die Schlösser zum Cafe? Geschwulst vom ASTA bzw. den Betreibern widerrechtlich ausgewechselt, ohne dem Hausmeister die neuen Schlüssel zur Verfügung zu stellen, so dass nicht nur gegen vertragliche Verpflichtungen, sondern auch gegen Brandschutzvorschriften verstoßen wurde.

Hinzu kommt die Notwendigkeit, sämtliche Räume des Gebäudes Ihnestraße 22­26 als Ersatz zur vorübergehenden Unterbringung des Otto-Suhr-Instituts, dessen Sanierung unmittelbar bevorsteht, zu nutzen.ohne Repressionen".

Zu 8.: Im vorliegenden Fall wurden rechtsfrei Räume beansprucht, die eine an das Recht gebundene Universität in ihren Gebäuden nicht geben kann und darf. Insoweit geht es nicht um eine „Repression", sondern um die rechtlichen Folgen bei einem unhaltbar rechtswidrigen Zustand.