Die zukünftige Regelung sollte eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglichen

Die Böttcherstraße begrüßt das neue Bremische Ladenschlussgesetz (zu einzelnen Vorschriften siehe unten). Frau Gerlach wies darauf hin, dass die Böttcherstraße drei Läden und das Museum selbst betreibt. Die restlichen Läden sind vermietet.

Museum und Gastronomie in der Böttcherstraße dürfen sonntags öffnen. Die Läden nicht zulässt. In Niedersachsen ist dies anders.

Bei der langen Nacht der Museen besteht auch der Bedarf einzukaufen.

Die zukünftige Regelung sollte eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglichen.

Die Bremische Evangelische Kirche und das Katholische Büro Bremen begrüßen die grundsätzliche Schließung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Bezüglich in den Stadtteilen befürchtet. Über vier Sonn- und Feiertage hinaus sollen die Geschäfte geschlossen bleiben.

Für den Samstag wird eine Schließung der Verkaufsstellen ab 20 Uhr angeregt und durch das Katholische Büro Bremen für den Montag eine Öffnung nicht vor 4 Uhr.

Probst Lüttel erklärte seine Freude darüber, dass der Sonntagsschutz unstrittig sei.

Dieser ist ein Stück unserer Kultur.

Frau Querfurth wies darauf hin, dass Events als Anlass für die Sonntagsöffnung in Bereichen der Stadt den Sonntagsschutz aushöhlen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund CGB sieht keinen Bedarf für eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und ist gegen eine Freigabe der Öffnung an den Werktagen; vorgeschlagen wird eine maximale Öffnung bis 22 Uhr. Darüber hinaus ist aus Sicht des CGB der Arbeitnehmer- und Wettbewerbsschutz im Gesetzentwurf nicht ausreichend geregelt.

Der CGB war bei der Anhörung nicht vertreten.

Der Einzelhandelsverband Nordsee Bremen e. V. und die Handelskammer Bremen haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Sie unterstützen die Freigabe (zu einzelnen Vorschriften siehe unten). Herr Brakhane begrüßte die Freigabe der werktäglichen Arbeitszeit. Hierdurch bestehenden Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen werden bei den einzelnen Regelungen angesprochen.

Herr Dr. Slink wies auf die Insellage Bremens hin. Das Gesetz soll flexible Reaktionen auf Aktivitäten im Umland zulassen. Der Handel reagiert auf Kundenanforderungen. Er sieht keinen Spielraum, die werktägliche Öffnungszeit anders als von 0 bis zu nutzen. Die Nacht der Museen wäre ein Grund auch die Läden nachts zu öffnen.

Ebenso gab es den Bedarf bei Neuerscheinungen der Harry-Potter-Bücher.

Die Sonntagsregelungen sollen vergleichbar mit den Regelungen in Niedersachsen sein.

Fischereihafen-Betriebsgesellschaft/Schaufenster Fischereihafen Frau Bähr und Herr Penz fordern, dass die neue Verordnung für das Ausflugsgebiet Fischereihafen Bremerhaven rechtzeitig kommt. Die Kombination Besuch des Fischereihafens und Einkaufsmöglichkeit in diesem Gebiet stärkt die touristische Attraktivität.

Die Flughafen Bremen hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes.

Die Flughafen Bremen war bei der Anhörung nicht vertreten.

(zu einzelnen Vorschriften siehe unten). Herr Wesser wies darauf hin, dass 17 Millionen Beschäftigte Nacht- und bleiben. Die bisherige Anlassbezogenheit hat sich jedoch nicht bewährt.

Die Handwerkskammer Bremen hat keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Es soll jedoch eine enge Abstimmung mit Niedersachsen stattfinden, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Die Handwerkskammer war bei der Anhörung nicht vertreten.

Sie befürchtet das Entstehen einer Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft, eine Lebensbestimmung ausschließlich durch Kapitalinteressen. Bei Erlass eines Gesetzes sind ausreichende (vorrangig tarifliche) Regelungen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

Herr Jägers wies darauf hin, dass die Gebäudereinigung erst nach dem Ladenschluss erfolgt. Bei einer Nachtöffnung müssen die Beschäftigten entsprechend spät beginnen. Dafür ist die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs aber nicht gekündigt worden. zu. Saisonale Sonderverkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen für Saisonprodukte wie Blumen und Pflanzen werden angeregt, um einen Ausgleich gegenüber großen Einkaufsstätten zu schaffen (zu einzelnen Vorschriften siehe unten).

Der Nordwestdeutscher Gartenbauverband e. V. (NGV) hält die bisherigen Ladenöffnungszeiten an den Werktagen für ausreichend, da durch eine Erweiterung keine Mehreinnahmen erwartet werden. Darüber hinaus werden höhere Belastungen für Geschäfte.

Wie von der Landwirtschaftskammer werden saisonale Sonderverkaufszeiten vorgeschlagen (zu einzelnen Vorschriften siehe unten). Herr Böse spricht sich gegen eine generelle Liberalisierung aus. Die Großen gewinnen, die Kleinen verlieren dabei. Wenn die Läden rund um die Uhr offen haben, warum haben dann nicht auch die Dienstleister (Ämter, Meldestellen) rund um die Uhr offen? 20 Uhr reicht, zumindest am Samstag.

Werktagen. Eine restriktive Handhabung der Regelungen für Sonn- und Feiertage wird befürwortet.

Die Verbraucherzentrale war bei der Anhörung nicht vertreten.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat schriftlich eine der mündlichen Anhörung vorgetragen (zu einzelnen Vorschriften siehe unten). Herr Schilling zitierte aus der deutschen Lebensmittelzeitung, dass in den Städten schon heute die unterschiedlichen Ladenöffungszeiten die Kunden verwirren. Werktägliche Öffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr werden nicht benötigt. Schutz vor Leben sind wichtige Schutzziele.

Öffnungszeiten nicht.

Frau Meister wies darauf hin, dass Wal-Mart die Öffnung bis 22 Uhr plant. Danach muss der Laden wieder bepackt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1 (Zweck des Gesetzes) Keine Anmerkungen.

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen) Einzelhandelsverband Nordsee Bremen e. V. und die Handelskammer Bremen: Reisebedarf soll nur Nahrungsmittel enthalten, die für den sofortigen Verzehr bestimmt sind. Herr Brakhane wiederholte die schriftliche Einwendung.

Herr Dr. Slink wies auf die Entwicklung im Hauptbahnhof Hannover hin.

Nordwestdeutscher Gartenbauverband e. V. (NGV): Ab-Hofverkauf soll wie bisher keinen zeitlichen Beschränkungen unterliegen. bestand Übereinstimmung, dass der Verkauf von Urproduktion nicht unter die Regelungen des Ladenschlussgesetzes fällt.

Zu § 3 (Ladenschlusszeiten) Einzelhandelsverband Nordsee Bremen e. V. und die Handelskammer Bremen:

Die Gleichsetzung von Heiligabend und Silvester ist unnötig.

Handelsverband BAG:

Die Gleichsetzung von Heiligabend und Silvester bedeutet eine Einschränkung, die um keinen Feiertag handelt. die Läden nur bis 14 Uhr geöffnet, doch sollte ohne Not keine Einschränkung vorgenommen werden.

Herr Wesser sieht keinen Anlass die derzeitige Regelung zu ändern.

Herr Schilling forderte, den Ladenschluss am 24. und 31. Dezember auf 13 Uhr vorzuziehen.

Herr Schmid vertrat die Auffassung, weil die bestehende Öffnungszeit nicht genutzt wird, kann der Frühschluss auch festgeschrieben werden. Damit würde die Möglichkeit entfallen, für diesen Tag Events zu planen.

Zu § 4 (Apotheken)

Die Apothekerkammer sieht noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Bremischen Ladenschlussgesetz und den Regelungen der Apothekenbetriebsordnung in Bezug auf die Dienstbereitschaft.

Zu § 5 (Tankstellen) Keine Anmerkungen.

Zu § 6 (Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen)

Die Deutsche Bahn DB Station & Service AG spricht sich für eine Gleichstellung von Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und dem Flughafen in Bezug auf das um Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie um Geschenkartikel erweiterte Warenangebot aus. Die Deutsche Bahn DB Station & Service AG ist gegen eine Einschränkung der Öffnungszeit am 31. Dezember.

Herr Wesser problematisierte den Begriff Bahnhof. Was gehört dazu? Von der Bahn angemietetes oder dazu gekauftes Gelände? Eine Ausdehnung über das Bahnhofsgebäude ist zu verhindern.

Herr Dr. Slink möchte eine Begrenzung auf die Hauptbahnhöfe.

Herr Schmid befürchtet bei einer Privatisierung der Bahn, dass dieses Privileg zum Ausbau der Bahnhofsgebäude zu Einzelhandelszentren erfolgen könnte.

Zu § 7 (Verkaufsstellen auf dem Flughafen Bremen) Handelsverband BAG:

Die räumliche Eingrenzung Flughafen Bremen ist missverständlich. Darüber hinaus gibt.