Studiengang

Pro Studierenden/Studienanfänger (Kopf) werden maximal 2 Studiengänge zugelassen.

Bei Drei- oder Mehrfachstudium werden nur die ersten beiden Studiengänge berücksichtigt. Weiterhin werden Gasthörer und Beurlaubte ausgeschlossen. Studierende in einem Promotionsstudium nach abgeschlossenem Examen werden ebenfalls ausgeschlossen, außerdem Studierende/Studienanfänger in nicht kapazitätsrelevanten Studiengängen. (Beispiel: über Gebühren finanzierte Weiterbildungsstudiengänge). Studierende im Zweitstudium werden berücksichtigt.

6. Programmstudierende („kein Abschluss angestrebt/möglich") werden einbezogen.

7. Für den Nachweis von Studierenden/Studienanfängerzahlen auf Studiengangsebene werden Magisterstudierende im Nebenfach prinzipiell in Hauptfachstudierende (Fachfalläquivalente) umgerechnet. Gewichtungsfaktor ist 0,5. In der Lehrverflechtungsmatrix können die Teilstudiengänge für Magister Nebenfach damit entfallen.

8. Für die Lehramtsstudiengänge müssen künstliche Fachfälle für das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium erzeugt werden, da sie im Studentenverwaltungsdatensystemen nicht als solche vorgehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass pro Kopf nur jeweils 1

Fachfall erzeugt wird.

9. Für den Nachweis von Studierenden-/Studienanfängerzahlen auf Lehreinheitsebene werden die studiengangsbezogenen Fachfalläquivalente (FFÄ) in Vollzeitstudierendenäquivalente (VZÄ) umgerechnet und mit DKStud gewichtet.

Formel 11:

Für die Ableitung der Umlageschlüssel sowie zur Berechnung von Kennzahlen auf der Ebene der Lehreinheiten (LE) und Fachbereiche/Fakultäten (FB) werden Studierendenund Studienanfängerzahlen der Teilstudiengänge in VZÄ umgerechnet und danach mit dem „Dienstleistungskoeffizienten" gewichtet (siehe Anhang 3: Glossar (alphabetisch):

X. Absolvent(Inn)en / Promotionen / Habilitationen

1. Es werden die bestandenen Abschlussprüfungen, Promotionen und Habilitationen für einen Zeitraum von 3 Jahren, dem Erhebungsjahr und den beiden Vorjahren erhoben (jeweils WS + anschließendes SS). Aktuell werden erhoben: WS 97/98, SS 98, WS 98/99, SS 99, WS 99/2000, SS 2000.

2. Die Abschlussprüfungen werden den Studiengängen und Lehreinheiten, die Promotionen den Lehreinheiten und die Habilitationen den Fachbereichen/Fakultäten zugeordnet.

3. Beim Abschlussziel "Diplom" und "Staatsexamen (ohne Lehramt)" entspricht die Zahl der Prüfungen der Zahl der Personen, die die Prüfungen abgelegt haben.

4. Auf Studiengangsebene sind im Falle von Magisterabschlüssen Nebenfächer per Gewichtung mit 0,5 in Hauptfächer umzurechnen (Fachfalläquivalente).

Formel 12:

5. Für die Lehramtsstudiengänge müssen künstliche Fachfälle für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium erzeugt werden, da sie im Studentenverwaltungsdatensystemen nicht als solche vorgehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass pro Kopf nur jeweils 1 Fachfall erzeugt wird.

6. Für den Nachweis auf Lehreinheitsebene werden die studiengangsbezogenen Fachfalläquivalente (FFÄ) in Vollzeitäquivalente (Absolvent/innen) umgerechnet und mit DKStud gewichtet.

XI. Aufteilung von Forschung und Lehre

1. Die Ausgaben auf Lehreinheitsebene werden auf die Kategorien Forschung und Lehre aufgeteilt.

2. Die Personalausgaben für das wissenschaftliche Personal werden nach den in Tabelle 4 aufgeführten Personalkategorien anhand des zugrundegelegten Lehrdeputats aufgeteilt.

3. Die Personalausgaben für die Gruppe des Technischen und Datenverarbeitungsdienstes werden zu 75% der Forschung und zu 25% der Lehre zugeschlagen.

4. Die Personalausgaben für das im Verwaltungs-, Bibliotheks- und sonstige Dienste stehenden Personal sind zu gleichen Teilen auf die zentralen Aufgaben Forschung und Lehre aufzuteilen.

5. Die Personalausgaben für das wissenschaftliche Personal aus Stiftungsmitteln werden nach den Angaben in den Arbeitsverträgen der Stiftungsprofessuren entsprechend der Lehre als Sondermittel zugerechnet. In der Forschung werden sämtliche Stiftungsmittel als Drittmittel ausgewiesen. Es erfolgt keine Aufteilung der Stiftungsmittel in die Kategorie Forschung aus Sondermittel.

6. Drittmittelpersonalausgaben werden immer vollständig dem Forschungsbereich zugerechnet.

7. Aus den aus den Punkten XI.2. - XI.4. ermittelten gewichteten Personalausgaben wird ein für jede Lehreinheit gemittelter Forschungs- und Lehrkoeffizient berechnet. Dazu wird zunächst für jede Personalkostenart (Professoren (Datenbasis 2000: Professuren), Sonstiges Wissenschaftliches Personal, Verwaltungs-, Bibliotheks- und Sonstige Dienste, Technischer und Datenverarbeitungsdienst) die Aufteilung der Personalausgaben auf Forschung und Lehre vorgenommen (Fi und Li). Der Laufindex i gibt die Personalkostenart an, der Laufindex j bezeichnet die Personalkategorie.