Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Der Bundestag hat mit einstimmiger Zustimmung des Bundesrates am 28. Februar Gesetze beschlossen, dessen Kernstück das Gesetz zur Gleichstellung behinderter 1 a bis 56 eine Vielzahl weiterer Gesetze geändert wurde. Die Änderungen in diesen Gesetzen waren teils nur redaktioneller Natur (z. B. im (z. B. in der Bundeswahlordnung oder im Gaststättengesetz) oder Beteiligungsverfahren vorgegeben (so im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Mit Regelungen zur Herstellung der Chancengleichheit behinderter mit nicht gesetzliche Regelungen zu erlassen. Dezember 2002. Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz ­ verkündet als Artikel 1 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsgesetz ­ und vom 9. Juli 2003. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz ­ verkündet als Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze des Landes Brandenburg vom 20. März 2003. Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz ­ verkündet als Artikel 1 Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze vom 18. Dezember 2003. Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ­ BGG NRW) verkündet als Artikel 1

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Dezember 2003. Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verkündet als Artikel 1

Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen vom 4. Dezember 2002.

Im Land Bremen erging durch Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) vom 20. Februar 2002 die Bitte an den Senat, auf der Grundlage des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen ein bremisches Landesgesetz zur Gleichstellung die Überprüfung vorhandener Gesetze und Verordnungen unter Federführung der sowie externen Sachverstand zum Beispiel von Behindertenverbänden und anderen Fachleuten einzubeziehen...

Die Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes erfolgte ­ entsprechend dem Auftrag

In der Vorbereitung des Gesetzentwurfs erfolgte im Rahmen eines Ausschusses der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Senioren eine intensive Diskussion mit Mitgliedern der Deputationen für Soziales, Jugend und Senioren, für Bau, für

Am 18. Dezember 2003 wurde das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz ­ ­ durch die Bürgerschaft (Landtag) beschlossen und trat am 24. Dezember 2003 in Kraft.

§ 13 des gibt vor, dass der Senat einmal pro Legislaturperiode der Bürgerschaft (Landtag) über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichtet, über seine treffen und den nach § 12 Abs. 4 des Gesetzes anerkannten Verbänden behinderter mit dem Bericht zugeleitet.

Der hier vorliegende Bericht setzt die Anforderung des § 13 für die Legislaturperiode 2003 bis 2007 um. Mit ihm wird über die Erfahrungen mit den ersten drei Jahren des Gesetzes berichtet. Dies bezieht sich zum einen darauf, wie das im Vergleich mit dem Bundesgleichstellungsgesetz und anderen Landesgleichstellungsgesetzen zu bewerten ist und greift damit einen Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz ­ SBGG) vom 26. November 2003. Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz ­ verkündet als Artikel 1 Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz ­ vom 20. Dezember 2004. Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz ­ verkündet als Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai 2004. Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz ­ L-BGG) verkündet als Artikel 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 20. April 2005. Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verkündet als Artikel 1 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. März 2005. Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2005. Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz ­ LBGG M-V) verkündet als Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 10. Juli 2006. Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz ­ LGBG) verkündet als Artikel Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) vom 17. Mai 1999. Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsgesetz ­ LSA) verkündet als Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt vom 20. November 2001.