Wohnungsaufsichtsgesetz

Das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein Relikt der „Wohnungswirtschaft" im ehemaligen West-Berlin und ein Beispiel für den Fortbestand des vormundschaftlichen Wohlfahrtsstaates. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist vor dem Hintergrund bestehender zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Regelungen überflüssig und daher ersatzlos aufzuheben. Damit entfallen auch die wohnungsaufsichtlichen „Aufgaben" der Bezirksämter.