Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität

Der KPMD-PMK gewährleistet die bundesweit einheitliche und systematische Erhebung und Darstellung der Politisch motivierten Kriminalität. Er bildet eine verlässliche Datenbasis für polizeiliche Auswertung und präventive wie repressive Maßnahmen, für kriminologische Forschung und kriminalpolitisches Handeln. Der KPMD-PMK ermöglicht die differenzierte Betrachtung der Politisch motivierten Kriminalität durch Angaben zur Deliktsqualität, zu Themenfeldern, Phänomenbereichen, internationalen Bezügen und extremistischen Ausprägungen.

Die innerhalb der Phänomenbereiche gesondert abgebildete Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstands- und Sexualdelikte.

Die verwendete Darstellungsgröße „Fallzahlen" bedeutet, dass jeder Lebenssachverhalt (gewaltsame Aktion bzw. Gesetzesverletzung) unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen jeweils nur als ein „Fall" gewertet wird (Grundsatz: derselbe Tatort, dieselbe Tatzeit, derselbe Tatentschluss = ein Fall). Wurde dabei gegen mehrere Rechtsbestimmungen verstoßen, zählt grundsätzlich nur der schwerer wiegende Straftatbestand. Mehrere Straftaten, die z. B. den Tatbestand des Landfriedensbruchs verwirklichen, sind bei unmittelbarem räumlichen Zusammenhang und unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen somit als ein Fall zu zählen. Dabei kann sich der räumliche Zusammenhang z. B. auf einen Platz oder eine Straße nebst benachbarter Nebenstraßen beziehen ­ obwohl mitunter zehn oder mehr Täter einen Stein warfen.

Die Zahlen aus dem KPMD-PMK vereinen die Merkmale von Eingangs- und Ausgangsdaten. Während im Rahmen einer so genannten Erstmeldung ein Delikt nach vorläufigem Erkenntnisstand erfasst und bewertet wird, kann sich diese Bewertung im Verlauf der Ermittlungen erheblich verändern. Wird etwa eine Tat zunächst als politisch motivierter Mord angenommen, kann sie nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen - also nach Klärung aller Tatumstände - im Rahmen der Anhang 245 so genannte Abschlussmeldung als eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge ohne politische Motivation bewertet werden. Die ursprünglich enthaltene Mordtat findet sich dann mangels politischer Motivation in den Fallzahlen nicht wieder. Vor diesem Hintergrund kann es auch im Jahresverlauf 2004 zu weiteren Veränderungen der Fallzahlen kommen.