Umsetzung der Arbeitsanweisung zur Bereinigung der Fahrerlaubnisakten

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 27. September 2001 u. a. Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, jährlich über die Umsetzung der neuen Vernichtungsfristen des Straßenverkehrsgesetzes in der Führerscheinstelle zu berichten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bereinigung der Führerscheinakten innerhalb der von der zuständigen Senatsverwaltung zugesagten 10 Jahres-Frist abgeschlossen ist."

Hierzu wird berichtet:

Das Landeseinwohneramt Berlin (LEA) kommt der Umsetzung der Arbeitsanweisung zur Bereinigung der Fahrerlaubnisakten seit 1999 kontinuierlich nach. Die Altakten werden grundsätzlich erst dann überprüft, wenn sich die Behörde aus anderem Anlass mit dem Vorgang befasst. Über den Stand der Aktenbereinigung hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

Der Unterausschuss Datenschutz des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung ist hierüber seit 2001 jährlich, zuletzt mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 2. Juli 2003, unterrichtet worden.

Zahl noch zu bereinigender Akten 176.

Seit Beginn der Aktion im Jahre 1999 hat sich der gesamte Fahrerlaubnisaktenbestand von 370.427 (= 100 %) durch Aussonderung und Bereinigung um 194.206 (rd. 52,4 %) auf einen Anteil von 176.221 (rd. 47,6 %) verringert. Pro Jahr sind damit durchschnittlich rund 9,5 % der Fahrerlaubnisakten vernichtet bzw. bereinigt worden. Die bis zum 31.12.2008 noch zu bereinigende Zahl von rund 176.000 Akten erfordert über die bisher geleisteten Anstrengungen einen zusätzlichen Arbeitseinsatz durch Personalüberhangkräfte, die dem LEA bereits zugesagt sind.

Mit Hilfe dieser Kräfte wird der termingerechte Abschluss der Aktenbereinigung bis zum 31. Dezember 2008 möglich sein.

Der nächste Sachstandsbericht wird Mitte 2005 vorgelegt.

Es wird gebeten, den Beschluss für 2004 als erledigt zu betrachten.