Mehr Prävention und Hilfe bei Schulverweigerung

Bremer Landesverfassung und Schulgesetz formulieren den Auftrag an die Schulen im Land Bremen, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf Bildung zu verwirklichen.

Dieser Anspruch ist keineswegs erfüllt. Die Quote der Schüler/-innen, die aus der Schule aussteigen, ist unverändert hoch, zum Schaden für die jungen Menschen und die gesamte Gesellschaft.

Die Gründe, warum Kinder und Jugendliche mit der Schule nicht zurechtkommen, sind vielfältig - Versagensängste, Angst vor Mitschüler/-innen, ein bildungsfernes Elternhaus, zu große Verantwortung für die Familie, erhebliche Sprachdefizite und mangelnde Perspektive können die Ursachen sein.

Klar ist jedoch, dass Schulverweigerer-Karrieren nicht erst in der Pubertät beginnen, sondern häufig schon in der Grundschule, spätestens in der Orientierungsstufe erkennbar werden.

Um wirklich allen Schüler/-innen einen Schulabschluss zu ermöglichen, muss in der Bildungspolitik ein besonderer Schwerpunkt auf die Prävention von Schulvermeidungsverhalten gelegt werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1. eine wissenschaftliche Untersuchung über die Gründe und das tatsächliche Ausmaß von zeitweiligem Schulschwänzen bis zu totaler Schulverweigerung in Bremen und Bremerhaven unter Einbeziehung der Grundschule und der Orientierungsstufe in Auftrag zu geben. In diesem Zusammenhang soll auch die Schulverweigerung nach Ende der Allgemeinbildenden Schule untersucht und der Erfolg der verlängerten Schulpflicht bewertet werden.

2. ein ressortübergreifendes Konzept zur Prävention von Schulverweigerung mit folgenden Bausteinen zu erarbeiten:

- Reform und wesentlich verbesserte personelle Ausstattung des Beratungsdienstes Schulvermeidung,

- Weiterentwicklung von stadtteilbezogenen Kooperationsmodellen zwischen dem Beratungsdienst Schulvermeidung, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Polizei, Erziehungsberatung und schulpsychologischem Dienst mit dem Ziel, den einzelnen Jugendlichen und ihren Familien gezielte und koordinierte Hilfestellungen anbieten zu können,

- bessere Ausstattung von Hauptschulen, an die die höchsten Anforderungen zur Integration von schwierigen, auffälligen und lernschwachen Schüler/-innen gestellt werden, mit Lehrerstunden,

- Prüfung, ob und in welchem Umfang die Einstellung von Schulsozialarbeiter/-innen an Hauptschulen möglich und sinnvoll ist,

3. schulfern arbeitende Schulverweigerer-Projekte anderer Großstädte und Bundesländer auszuwerten und neue Angebote für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen in Bremen und Bremerhaven in einem Umfang von mindestens 100 Plätzen in der Stadt Bremen und 20 in Bremerhaven zu initiieren,

4. das Landesinstitut für Schule mit der Entwicklung eines Fortbildungskonzepts zum Umgang mit Schulvermeidungsverhalten zu beauftragen.

Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, ihr bis zum 31. Januar 2001 nach Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss und den zuständigen Deputationen für Bildung und Jugend und Soziales über den Stand der eingeleiteten Maßnahmen zu berichten und Eckpunkte für ein Konzept zur Prävention von Schulvermeidung vorzulegen.