Die Einfriedungen werden aus Sicherheitsaspekten von den Anwohnern ausdrücklich gewünscht

Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Er hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

Darüber hinaus wünscht das Bezirksamt Treptow-Köpenick bei den Einfriedungen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen bodenfreie Zaunelemente aus Rücksicht auf die Bodenlebewesen festzuschreiben, oder auf die Einfriedungen vollständig zu verzichten.

Die Einfriedungen werden aus Sicherheitsaspekten von den Anwohnern ausdrücklich gewünscht. Es besteht jedoch kein Zwang zur Errichtung dieser Einfriedungen. Aus städtebaulichen Gründen werden an diese jedoch bestimmte gestalterische Ansprüche gestellt. Die maximal 0,50 m hohen Mauern können von den Bodenlebewesen überwunden werden. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Er hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

Die Deutsche Bahn AG wies darauf hin, das die Fläche D in Verlängerung der Landfliegerstraße unbedingt mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Deutschen Bahn zu belasten sei um die Erschließung des Bahngeländes zu sichern und das auf der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche entlang des Bahngeländes für Gehölzarten bestimmte Mindestabstände zu den äußeren Gleisachsen zu berücksichtigen seien.

Gerade um die Erschließung des Bahngeländes zu gewährleisten wurde die Fläche D mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher des Grundstücks Grünauer Straße 24 (Deutsche Bahn AG) belastet. Die Bepflanzung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche wird durch das Baugenehmigungsverfahren geregelt. Zudem befinden sich die Gleisachsen in ausreichender Entfernung, so dass von keiner Beeinträchtigung auszugehen ist. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Er hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

Die GASAG wünscht, dass das Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Versorgungsträger auf der Fläche C über einen Gestattungsvertrag sowie der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert werden soll.

Die Anfertigung eines Gestattungsvertrages wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zwischen den Eigentümern der Grundstücksfläche und der GASAG geregelt. Die Ausweisung der Fläche C und die textliche Festsetzung Nr. 18 im Bebauungsplan XV-54c ist Rechtsgrundlage für die Eintragung ins Grundbuch. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Er hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf XV-54c geäußerten Anregungen und Bedenken haben zu keinen Änderungen des Bebauungsplanes geführt.

V. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), in Verbindung mit dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049/2076) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692). Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)

Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357) Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs einschließlich zweier Anpassungsgebiete zur Entwicklungsmaßnahme "Berlin-Johannisthal/ Adlershof" vom 7. Dezember 1994 (GVBl. S. 499, veröffentlicht 21. Dezember 1994) Berlin, den 28.02. Regierender Bürgermeister Senatorin für Stadtentwicklung Anhang: Pflanzliste vom 16. Juni 2004

Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus: Abzeichnung des Originalplanes (Verkleinerung auf Maßstab 1 : 2.000) mit textlichen Festsetzungen.