Wohnungen

Veranlassung und Erforderlichkeit

Auf einem ca. 10 ha großen Gelände an der Chausseestraße soll der Neubaukomplex für den BND errichtet werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung ist die Unterbringung von ca. 4.000 Arbeitsplätzen geplant. Eine Erweiterung um 1.000 Arbeitsplätze soll berücksichtigt werden. Der BND beabsichtigt, den Umzug bis spätestens 2012 durchzuführen.

Im Zuge des BND-Vorhabens ist vom Land Berlin die Renaturierung der Panke mit einem öffentlich zugänglichen, uferbegleitenden Fuß- und Radweg geplant ("Pankegrünzug").

Der Bebauungsplan 1-19 dient der Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes. Die betroffenen Verfassungsorgane des Bundes sind die Bundesregierung und das Bundeskanzleramt. Zu den Erfordernissen dieser Organe gehört auch die Beschaffung von Informationen über das Ausland, sofern diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Diese Aufgabe wird vom BND in seiner Funktion als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes (vgl. § 1 Abs. 1 BND-Gesetz) wahrgenommen.

Die Aufgaben zur Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans werden gemäß § 8 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wahrgenommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, da eine verbindliche Bauleitplanung für das Plangebiet nicht vorliegt und die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes einschließlich einer öffentlichen Parkanlage auf Grundlage des § 34 BauGB nicht möglich ist.

2. Plangebiet

Geltungsbereich

Der 23,35 ha umfassende räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-19 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird begrenzt durch die Chausseestraße, die Habersaathstraße, die Scharnhorststraße, das Gelände des Bundeswehrkrankenhauses und das Grundstück Chausseestraße 94.

Der Geltungsbereich umfasst damit die für die Ansiedlung des BND, für die Anlage des Pankegrünzuges einschließlich einer Verbindung zur Scharnhorststraße, für die Anlage einer neuen Erschließungsstraße zwischen Chausseestraße und Scharnhorststraße sowie die für die Standortverlegung des Abwasserpumpwerkes (APW) und den Neubau eines unterirdischen Rückhaltebeckens erforderlichen Flächen. Weiterhin sind die städtebaulich neu zu ordnenden Bereiche nordöstlich der Scharnhorststraße Teil des Geltungsbereichs.

Bebauungsplan 1-19 Begründung Festsetzung 4

Historische Entwicklung

Das in der Oranienburger Vorstadt gelegene Plangebiet hat eine von großräumigen Sondernutzungen geprägte Geschichte. Das Gebiet war historisch unzureichend in das Stadtgefüge integriert. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Gebiet als Landwirtschaftsfläche genutzt. Seit 1748 etablierten sich auf dem Grundstück Chausseestraße 95-97 militärisch orientierte Nutzungen (Invalidenhaus, heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genutzt, Exerzierplatz, Kasernen, Militärsporthalle, Garnisonslazarett, das heutige Bundeswehrkrankenhaus). Insbesondere das Garde-Füsilier-Regiment prägte von 1851 bis zum 1. Weltkrieg den Standort.

Das Umfeld an der Chausseestraße entwickelte sich seit dem Ende des 18.

Jahrhunderts mit der Ansiedlung einer Eisengießerei und den folgenden Maschinen- und Lokomotivbaubetrieben zum ersten Berliner Industriegebiet, das durch den Stettiner Bahnhof erschlossen wurde. 1879 erfolgte der Bau des Pumpwerks auf dem Grundstück Scharnhorststraße 12.

Der bereits 1843 angelegte Invalidenpark mit der Invalidensäule im Bereich der heutigen Habersaathstraße wurde Ende des 19. Jahrhunderts zu einer repräsentativen Parkfläche umgestaltet.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die militärischen Einrichtungen durch die Polizei genutzt und 1929 durch ein Sportstadion, das sogenannte Polizeistadion ergänzt. Die im Zweiten Weltkrieg zerstörten Kasernengebäude wurden nicht wiedererrichtet. 1950 wurde das Stadion durch das Walter-Ulbricht-Stadion (ab 1973 Stadion der Weltjugend) ersetzt.

Bestand Städtebauliche Einordnung Zwischen den geschlossen bebauten Quartieren in den Ortsteilen Mitte und Wedding bildet das Areal einen städtebaulichen Übergangsbereich. Dies erklärt sich aus der beschriebenen Nutzungsgeschichte mit großmaßstäblichen Sondernutzungen. Auch im Umfeld des Plangebiets herrschen großflächige Einzelnutzungen vor: südlich des Plangebiets an der Invalidenstraße das Museum für Naturkunde, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, nördlich des Plangebiets das Bundeswehrkrankenhaus und das Erika-Heß-Eisstadion. Stadträumlich isolierte gründerzeitliche Quartiere mit vorherrschender Wohnnutzung finden sich lediglich an der Habersaathstraße und im Verlauf von Wöhlert-, Pflug- und Schwartzkopffstraße östlich des Plangebiets.

Das Plangebiet ist an das Stadtgefüge nur eingeschränkt angebunden. Barrierewirkungen gibt es im Nordosten durch die Flächen des ehemaligen Stettiner Bahnhofs und im Südwesten durch den Verlauf des Berlin-SpandauerSchifffahrtskanals sowie die Bahnanlagen von Hamburger und Lehrter Bahnhof.

Bebauung und Freiflächen

Auf dem in weiten Teilen unbebauten, zur Chausseestraße orientierten Teil des Plangebiets (Chausseestraße 95-97), befand sich seit 1950 das Stadion der Weltjugend mit 50.000 Zuschauerplätzen. Für die Bewerbung Berlins um die Bebauungsplan 1-19 Begründung Festsetzung 5

Austragung der Olympischen Sommerspiele 2000 erfolgte von 1992-1994 der Abriss des Stadions der Weltjugend, da der Standort für eine Neubebauung vorgesehen war. Das Gelände liegt seitdem weitgehend brach und wird derzeit durch verschiedene sportliche Aktivitäten zwischengenutzt. Eine auf dem Grundstück verbliebene Sporthalle wird vom Hochschulsport der Humboldt-Universität genutzt.

Es wird angenommen, dass sich Gründungsbauwerke ehemals vorhandener Kasernenbauten zum Teil noch im Untergrund befinden.

Im westlichen Teil des Plangebiets befinden sich von der Scharnhorststraße aus erschlossene und im Mittel etwa 150 m tiefe Grundstücke mit einer heterogenen Bebauungsstruktur. An eine fünfgeschossige gründerzeitliche Wohnbebauung mit bis zu zwei Quergebäuden im nordwestlichen Abschnitt der Scharnhorststraße grenzt das leerstehende Gebäude des ehemaligen Postverteileramtes an.

Weiter südlich folgt ein bis zu zweigeschossiges Druckgaslager der Charite, an das sich das leerstehende viergeschossige Gebäude des ehemaligen AugustaHospitals anschließt. Im rückwärtigen Bereich dieses Gebäudes befindet sich das zum Kraftwerk Berlin-Zentrum der VATTENFALL EUROPE BERLIN AG gehörende Heizwerk Scharnhorststraße mit eingeschossigen Funktionsgebäuden, Tanks und einem 160 m hohen Schornstein. Der zur Habersaathstraße orientierte Abschnitt der Scharnhorststraße wird baulich durch ein drei- bis viergeschossiges und ein elfgeschossiges Wohngebäude in Plattenbauweise geprägt.

Vor dem Grundstück Scharnhorststraße 4 befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz mit einer Fläche von ca. 250 m².

Die Habersaathstraße wird durch eine von Baulücken durchsetzte fünfgeschossige, gründerzeitliche Wohnbebauung geprägt. Die straßenseitige Gebäudekante wird zudem durch eine gegenüber der Bauflucht zurückversetzte zweigeschossige Kindertagesstätte unterbrochen. An der Ecke Habersaathstraße/Chausseestraße befindet sich eine Tankstelle mit unterirdischen Kraftstofftanks.

Im nördlichen Abschnitt des Plangebiets befinden sich auf dem Grundstück Scharnhorststraße 12 das 1879 errichtete und 1956 sanierte eingeschossige Abwasserpumpwerk sowie ein zweigeschossiges ebenfalls saniertes Haus mit 4

Werkswohnungen. Nordwestlich erstrecken sich die Anlagen des Bundeswehrkrankenhauses. Im Norden wird das Plangebiet von einer mehrgeschossigen Büro- und Gewerbebebauung mit gründerzeitlicher Blockstruktur begrenzt.

Erschließung

Das Plangebiet ist durch die Chausseestraße, die Habersaathstraße und die Scharnhorststraße erschlossen.

Es besteht eine gute ÖPNV-Anbindung durch die in der Chausseestraße verlaufende U-Bahnlinie U6 mit den Bahnhöfen Schwartzkopffstraße und Zinnowitzer Straße und die Tramlinien 6 und 8 mit den Haltestellen Habersaathstraße und Schwartzkopffstraße sowie die durch die Scharnhorststraße verlaufende Buslinie 147. Der S-Bahnhof Nordbahnhof mit den dort verkehrenden S-Bahnlinien S1, S2, S25 und S26 ist fußläufig vom Plangebiet aus ebenso gut erreichbar wie der Hauptbahnhof Lehrter Stadtbahnhof.