Umweltschutz

Vizepräsident Ravens: Besteht der Wunsch einer Zusatzfrage? ­ Bitte schön, Herr Jäger!

Abg. Jäger (CDU): Herr Senator, sind Sie bereit, sofern das nicht in den letzten Wochen gerade aufgrund einer Anfrage schon geschehen ist, den Schulen Ihre Interpretation der Rechtssicherheit noch einmal mitzuteilen, insbesondere unter Betrachtung der Tatsache, dass die Schulgebäude inzwischen von der GBI verwaltet werden und sich hier natürlich neue Fragen auftun gerade eben bei der handwerklichen Mitarbeit und Renovierung von Schulen, soweit dies im Rahmen ordnungsrechtlicher Dinge wünschenswert und möglich ist?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das will ich gern veranlassen und habe auch ein bisschen die Hoffnung, dass die Frage von der Presse zum Anlass genommen wird, darüber zu berichten und den Eltern hier eine Klarheit zu verschaffen.

Vizepräsident Ravens: Die vierte Anfrage betrifft die Vermittlung der jüngeren deutschen Geschichte im Unterricht. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege!

Abg. Rohmeyer (CDU): Wir fragen den Senat: Inwiefern werden ­ nach Schularten differenziert

­ in den Lehrplänen im Lande Bremen Unterrichtsinhalte zur Entwicklung der deutschen Geschichte der Nachkriegszeit vorgesehen?

Welche Unterrichtsmaterialien stehen den Lehrerinnen und Lehrern zur Vermittlung der deutschen Geschichte seit der Wiedervereinigung zur Verfügung?

Inwiefern sieht der Senat in der Zusammenarbeit mit externen Institutionen oder in Exkursionen ein geeignetes Mittel zur Vermittlung der jüngeren deutschen Geschichte an Bremer Schulen, und, wenn ja, welche Institutionen bieten sich dafür an?

Vizepräsident Ravens: Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die gültigen Lehrpläne des Landes Bremen weisen für den Lernbereich Welt/ Umwelt/Gesellschaft/Politik sowie für die Fächer Geschichte und Politik für alle Schularten des allgemein bildenden Bereichs der Sekundarstufe I und II didaktisch differenziert Themen beziehungsweise Unterrichtsinhalte zur Entwicklung der deutschen Geschichte der Nachkriegszeit aus. Die Lehrpläne geben ergänzend methodische Hinweise sowie Anregungen für fächerübergreifende Bezüge und Projekte. In beruflichen Schulen wird das Thema im Fach Politik behandelt.

Zu Frage zwei: Neben den für die Sekundarstufe I zugelassenen Lehrwerken gibt es vielfältige Unterrichtsmaterialien und Handreichungen des Landesinstituts für Schule zur Konkretisierung der Lehrplanvorgaben. Außerdem werden den Schulen Videoproduktionen und Videoangebote der Landesbildstelle zur jüngsten deutschen Geschichte zur Verfügung gestellt. Die Schulen nutzen vielfach kostenlose Materialien, die zum Beispiel von der Bundeszentrale und auch Landeszentrale für politische Bildung angeboten werden.

Eine weitere wichtige, inzwischen allgemein zugängliche Quelle für Unterrichtsmaterialien ist das Internet mit umfangreichen Materialangeboten zur jüngeren Geschichte Deutschlands, die zum Teil kostenfrei herunterzuladen sind.

Zu Frage drei: Eine Zusammenarbeit mit externen Institutionen, die Beteiligung an bremischen Initiativen und überregionalen Demokratieprogrammen zur Bearbeitung der Nachkriegsgeschichte sowie an europäischen Wettbewerben bietet sich nicht nur an, sondern wird von den bremischen Schulen auch intensiv und außerordentlich vielfältig genutzt.

Das Einbeziehen außerschulischer Lernorte ist unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Lernkonzepte. Die wohl intensivste Zusammenarbeit besteht mit der Landeszentrale für politische Bildung. Darüber hinaus gibt es Kontakte zu den Stiftungen der Parteien. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, können Sie mir sagen, wie aktuell die von uns hinterfragten und von Ihnen genannten gültigen Lehrpläne, nach Schularten differenziert, sind? Wann wurden diese erlassen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht mitteilen, das würde ich Ihnen noch einmal differenziert im Rahmen der Deputation gern mitteilen wollen.

Vizepräsident Ravens: Eine weitere Zusatzfrage?

­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Eine Zusatzfrage zu den Büchern, Herr Senator: Ist Ihrer Meinung nach si chergestellt, dass in allen Schulen auch aktuelle Schulbücher verwendet werden, wohlwissend, dass wir den Schulen ein Budget zur Verfügung gestellt haben, ist es ja Aufgabe der Schulaufsicht, auch dafür zu sorgen, dass eben keine Schulbücher mit Staaten wie Tschechoslowakei, Jugoslawien, Sowjetunion, DDR im Unterricht mehr verwendet werden!

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das ist völlig richtig, aber Sie haben ja eben schon angedeutet: Den Schulen stehen die Budgets zur Verfügung. Wieweit Sie die Mittel dann entsprechend ausgeben, steht zum großen Teil in der Autonomie der Schule, die wir auch in der Deputation immer gemeinsam stärken wollen. Wir wollen die Schulen ja nicht gängeln bis zum letzten Heft, zum letzten Buch, aber Sie haben völlig Recht: Bei vielen Gesprächen und auch Besuchen habe ich auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bücher auf aktuellem Stand sein müssen.

Gerade auch im mathematischen Bereich gibt es immer noch etliche Bücher mit D-Mark-Ausweisungen. Damit bin ich natürlich sehr unzufriedenundfordere auch von den Schulen, dass das entsprechend umgestellt wird. Andererseits sagen mir die Schulleiter, sie setzen Prioritäten, und manche Prioritäten setzen sie anders, als wir das wünschen.Ichhabeaber durchaus auch Verständnis für Prioritätensetzungen angesichts klammer Kassen.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, sind Sie trotzdem mit mir der Auffassung, dass es Aufgabe der Schulaufsicht ist sicherzustellen, dass aktuelle Schulbücher vorhanden sind?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Im Rahmen des Haushalts ja!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, in Ihrer Antwort auf Frage zwei sprechen Sie von den Videoproduktionen und Videoangeboten der Landesbildstelle. Ist bei der anstehenden Diskussion, auch zur LIS, Ihrer Auffassung nach sichergestellt, dass es auch in Zukunft solche Produktionen geben wird?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Dass es solche Produktionen geben wird, wird mit Sicherheit sicherzustellen sein. Ob es von der Landesbildstelle sicherzustellen sein wird, stelle ich in Frage. Da gibt es auch andere Möglichkeiten, das entsprechend sicherzustellen.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Unabhängig von der Struktur ist das pädagogische Angebot für die Schulen sichergestellt?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Auf jeden Fall!

Vizepräsident Ravens: Vielen Dank, Herr Senator!

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Sicherheits- und Brandschutzerziehung an Schulen im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Abg. Knäpper (CDU): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit einer dauerhaft abgesicherten Sicherheits- und Brandschutzerziehung im Rahmen des Schulunterrichts?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die bisher gemachten Erfahrungen in der Sicherheits- und Brandschutzerziehung?

Drittens: Wie könnte die Vermittlung von Sicherheits- und Brandschutzaspekten in der Schule stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel durch eine Beteiligung von Feuerwehrleuten beziehungsweise THW-Angehörigen?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Land Bremen finden wie in zahlreichen weiteren Bundesländern Sicherheits- und Brandschutzerziehung im Rahmen der allgemeinen Lehrpläne der Schulen statt. Die Erziehung zu richtigem Verhalten bei Brand- und Unfallgefahren ist damit Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages in allen Schularten und Klassenstufen.

Als flankierende Maßnahme besteht seit 1999 ein Konzept zur Brandschutzerziehung, das die Feuerwehr Bremen mit dem Senator für Bildung und

Wissenschaft abgestimmt hat und flächendeckend in den dritten und vierten Klassen der Grundschulen umgesetzt wird. Das Konzept sieht vor, dass der überwiegende Teil der Brandschutzerziehung von den Lehrkräften der Schulen erbracht wird, die dabei von ausgebildeten Brandschutzerziehern unterstützt werden. Diese stehen in allen Feuerwachen als Ansprechpartner zur Verfügung, verfügen über einsatzfähiges Lehrmaterial und werden in den Schulen im Rahmen der Brandschutzerziehung tätig.

Zu Frage zwei: Bremen hat mit dem Konzept zur Brandschutzerziehung eine Vorbildfunktion übernommen, wie viele Anfragen aus dem Umland zeigen. Von 1999 bis Ende Februar 2005 wurden rund 450 Unterrichtseinheiten an den Schulen nach diesem Konzept durchgeführt. 8250 Schüler und Schülerinnen nahmen daran teil.

Zu Frage drei: Wegen des mit großem Erfolg umgesetzten Konzepts zur Sicherheits- und Brandschutzerziehung ist die Zahl der unterstützend tätigen Beamten der Feuerwehr Bremen kontinuierlich erhöht worden, so dass im ersten Halbjahr 2005 eine Zahl von 20 Brandschutzerziehern erreicht worden ist.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Knäpper (CDU): Herr Senator, ist der Senat auch weiterhin bereit, daran festzuhalten? Wir feiern zum Beispiel in diesem Jahr das fünfundzwanzigjährige Bestehen der Feuerwehrschule in Bremerhaven. Ist der Senat weiterhin bereit, Tage der offenen Tür bei den Feuerwehren mit den Schwerpunkten Brandschutzerziehung durchzuführen, Projektwochen bei der Feuerwehr anzubieten, Informationsveranstaltungen auf diesem Gebiet mit Lehrkräften, aber auch für Eltern durchzuführen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Im Rahmen des Möglichen auf jeden Fall, ja!

Vizepräsident Ravens: Vielen Dank, Herr Senator!

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift Verwendung von Tropenholz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte Frau Kollegin Dr. Mathes, die Anfrage zu stellen!

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen):

Wir fragen den Senat: Erstens: In welcher Form stellt der Senat sicher, dass bei öffentlich finanzierten Baumaßnahmen tropische Hölzer nur dann verwendet werden, wenn sie mit dem FSC-Forest Stewardship Council-Gütesiegel zertifiziert sind?

Zweitens: In welcher Form wird die Einhaltung entsprechender Vorschriften kontrolliert?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Senator Eckhoff: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Der nach der Geschäftsordnung des Senats für den öffentlichen Bau zuständige Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat mit seiner Dienstanweisung Nummer 416 vom 6. Mai 2003 Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde bestimmt: Unter 2.2.5, spezielle Produkte, findet man dort unter anderem: Tropische Hölzer dürfen verwendet werden, wenn zum Beispiel durch ein Zertifikat des Forest Stewardship Council, FSC, sichergestellt werden kann, dass das Holz

In der Dienstanweisung 397 war die Verwendung von tropischen Hölzern generell untersagt worden.

Durch die Dienstanweisung 416 können sie nunmehr bei Vorliegen des FSC-Zertifikats wieder Verwendung finden. Auch nach anderen anerkannten Zertifizierungssystemen erzeugte tropische Hölzer können verwendet werden, wenn im Einzelfall eine Gleichwertigkeit mit dem FSC-Standard erklärt wird. Die Dienstanweisung bindet die Stellen des Ressorts, die in der Regel mit der Planung und Ausführung von Bauleistungen betraut sind.

Zu zwei: Sofern Planungen an freiberuflich Tätige vergeben werden, obliegt die Kontrolle der beauftragenden Stelle. Zudem ist jede bauende Stelle einer Fachaufsicht zugeordnet, der diese Kontrolle obliegt.

Vizepräsident Ravens: Besteht der Wunsch einer Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, ist Ihnen bekannt, wie viele Maßnahmen mit dem Einsatz tropischer Hölzer im öffentlichen Bereich durchgeführt wurden, wo nicht das FSCSiegel zugrunde gelegt wurde, sondern, wie Sie sagen, angeblich gleichwertige, die es aus meiner Sicht nicht gibt?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Eckhoff: Keinen blassen Schimmer! Dazu hat man mir auch nichts aufgeschrieben. Das müsste ich Ihnen bei nächster Gelegenheit beantworten.