Mietwohnungen

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006

· den Vertrag über das Management der öffentlichen Beleuchtung künftig so gestaltet, dass Ausgaben für nicht vertragsgerecht erbrachte Leistungen vermieden werden und

· alle bei der öffentlichen Beleuchtung vorhandenen Rationalisierungs- und Innovationspotenziale ausschöpft.

4. Mängel und Versäumnisse bei der Neuordnung des Facility Managements der Berliner Forsten

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat bei der Neuordnung des Facility Managements der Berliner Forsten entgegen § 7 LHO versäumt, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Zudem haben die Berliner Forsten davon abgesehen, die Verwaltung von Immobilien öffentlich auszuschreiben und damit die wirtschaftlichste Lösung im Wettbewerb zu finden. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt nur unvollständig dargestellt, sodass das Abgeordnetenhaus bei der Ausübung seines Budgetrechts beeinträchtigt wird.

Die Berliner Forsten sind eine der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachgeordnete Sonderbehörde. In ihrem Fachvermögen befinden sich 29 000 ha Waldflächen Berlins einschließlich der im Land Brandenburg gelegenen Flächen, darunter auch eine Vielzahl verschieden genutzter Immobilien wie Sportflächen, Kleingartenanlagen, Campingplätze, Erholungsgrundstücke, Gaststätten, Gewerbeflächen sowie Dienstgebäude und Wohnungen. Diese Immobilien wurden bisher von verschiedenen Verwaltungen Berlins bewirtschaftet und verwaltet. So oblag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bezirksämtern die bauliche Unterhaltung der Dienstgebäude.

Mit dem Projekt „Neuordnung des Facility Managements der Berliner Forsten" unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde insbesondere das Ziel verfolgt, „das Facility Management der Berliner Forsten unter Berücksichtigung der besonderen fachspezifischen Anforderungen (siehe Waldgesetz) an die Nutzung und Verwertung der Immobilien und Objekte zu optimieren". Das Projekt ist Bestandteil der Neuordnungsagenda des Senats zur aufgabenkritischen Neugliederung und Modernisierung der Berliner Verwaltung und Teilprojekt des von der Senatsverwaltung für Finanzen vorangetriebenen Facility Managements für Berlin. An dem Projekt waren neben den Berliner Forsten auch Vertreter der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Inneres und für Bildung, Jugend und Sport sowie der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beteiligt. Das Projekt umfasste den Zeitraum vom 15. Februar 2003 (Projektverfügung) bis zum 3. Mai 2004 (Abschlussbericht). Im Ergebnis sollen für den Forstbetrieb Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006 nicht notwendige und vermarktungsfähige Liegenschaften aus dem Verwaltungsvermögen der Berliner Forsten in Berlin über den landeseigenen Liegenschaftsfonds verwertet werden. Die sonstigen Liegenschaften sollten im Verwaltungsvermögen der Berliner Forsten bleiben, ihre Bewirtschaftung und Verwaltung (mit Ausnahme der Waldflächen) einem Geschäftsbesorger übertragen werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in ihrer Projektverfügung vorgegeben, neben einer Geschäftsprozessoptimierung auch die für eine „verbesserte Wirtschaftlichkeit vorhandenen Restriktionen außerhalb des Berliner Waldgesetzes zu identifizieren"; damit nahm sie vor allem auf die Dienstwohnungsvorschriften, das Bundeskleingartengesetz und die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften Bezug. Eine Übergabe der Bewirtschaftung und Verwaltung der bei den Berliner Forsten verbleibenden Gebäude und Grundstücke an einen externen Geschäftsbesorger (außer Waldflächen) war bereits in der Projektverfügung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehen. Die Senatsverwaltung hat in Vorbereitung des Projekts die bisherigen jährlichen Einnahmen aus der Immobilienbewirtschaftung von 2,3 Mio. den entsprechenden Ausgaben von 1,5 Mio. gegenübergestellt. Allein durch eine Geschäftsprozessoptimierung erwartete sie ein Einsparpotenzial zwischen 100 000 und 200 000. Veränderte externe Rahmensetzungen (z. B. bei der Subventionierung von Sportvereinen durch reduzierte Pachten) sollten weitere nicht näher beschriebene positive Auswirkungen auf den Haushalt der Berliner Forsten haben. Mit Abschluss des Projekts wies die Senatsverwaltung Einsparungen von jährlich 100 000 aus; die Personal- und Sachkosten für das Projekt betrugen insgesamt mehr als 200 000.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die für das Projekt verantwortliche Senatsverwaltung für Stadtentwicklung versäumt hat, die nach § 7 Abs. 2 LHO erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Bereits bei der Projektplanung hat die Senatsverwaltung wesentliche Anforderungen für eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt, da eine aussagekräftige Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs sowie eine Darstellung verschiedener relevanter Lösungsmöglichkeiten einschließlich deren Nutzen und Kosten fehlen. Es mangelt zudem an nachvollziehbaren Aussagen, welche finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt Berlins sich gegenüber dem ursprünglichen Zustand ergeben, sowie an geeigneten Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen. So hat die Senatsverwaltung das Projektziel nur unzureichend mit geeigneten und messbaren Indikatoren zur Erfolgsbewertung unterlegt und Vorgaben erteilt, die sie nicht näher dargelegt und nicht begründet hat (z. B. „Bündelung geeigneter Objekte in der Hand von externen Geschäftsbesorgern"). Infolge der unterbliebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist nicht sichergestellt, dass die Bewirtschaftung und Verwaltung der Immobilien der Berliner Forsten durch einen externen Geschäftsbesorger die wirtschaftlichste Lösung für Berlin ist.

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2006

202 Die Senatsverwaltung hat entgegnet, dass es sich bei dem Teilprojekt nicht um eine finanzwirksame Maßnahme im Sinne des § 7 LHO gehandelt habe. Das Projekt sei vielmehr nur darauf angelegt gewesen, die beteiligten Verwaltungen an einen Tisch zu bringen und effizient die Klärung der aufgeworfenen Fragen herbeizuführen. Zudem habe es während der Projektlaufzeit politisch geprägte Entscheidungen gegeben, die durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht zu erfassen seien. Die Senatsverwaltung hält die Wirtschaftlichkeit des Projektergebnisses für offenkundig, da die Einschaltung eines Geschäftsbesorgers mindestens „haushaltsneutral" bei den Sachmitteln zu erfolgen habe und darüber hinaus bei den Berliner Forsten zwei Stellen hätten eingespart werden können. Insgesamt ist die Senatsverwaltung der Auffassung, sie habe den Anforderungen an ein wirtschaftliches Vorgehen bereits im Rahmen des Projekts in angemessener Weise Rechnung getragen.

Die Ausführungen der Senatsverwaltung widerlegen die Beanstandungen des Rechnungshofs nicht. Die Ergebnisse des Projekts waren Grundlage eines Senatsbeschlusses über die Neuordnung des Facility Managements der Berliner Forsten und stellten somit (empfohlene) finanzwirksame Maßnahmen dar. Daher ist die Äußerung der Senatsverwaltung über eine (ursprüngliche) Zielrichtung des Projekts in der Sache unbeachtlich. Angesichts nur einer bei den Berliner Forsten tatsächlich entfallenen Stelle (die zweite Stelle wurde dort in das Justitiariat verlagert) ist die Wirtschaftlichkeit der Ergebnisse nicht offenkundig, da durch die Beauftragung eines Geschäftsbesorgers auch Kosten anfallen bzw. bisher erzielte Einnahmen nicht mehr (in voller Höhe) zur Verfügung stehen. Im Übrigen geht der Hinweis auf „politisch geprägte Entscheidungen" schon deshalb fehl, weil dadurch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen keinesfalls ausgeschlossen sind; lediglich ihre Ergebnisse können ggf. beeinflusst werden. Da die Senatsverwaltung auch nicht bereit ist, die versäumten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Wege der Erfolgskontrollen durchzuführen, fehlt weiterhin der Nachweis, dass sie mit den erzielten Projektergebnissen die wirtschaftlichste Lösung für das Facility Management der Berliner Forsten gefunden hat.

Die Berliner Forsten haben die Bewirtschaftung und Verwaltung der ihr verbleibenden Gebäude und Grundstücke einem externen Geschäftsbesorger übertragen, ohne vorher eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt zu haben. Sie haben sogar davon abgesehen, Vergleichsangebote einzuholen. Gründe für dieses Verfahren sind nicht aktenkundig. Die Berliner Forsten begründeten ihre Auswahl insbesondere damit, dass die beauftragte Gesellschaft bereits seit 1995 mehrere Immobilien (Werkmietwohnungen) aus ihrem Fachvermögen verwaltet und daher mit den spezifischen fachlichen Anforderungen vertraut sei. Außerdem verfüge sie über die personelle und sonstige Ausstattung, um die verstreut gelegenen, verschiedenartigen Liegenschaften zu bewirtschaften, sodass auf eine Ausschreibung der Leistungen verzichtet worden sei. Ein schriftlich vorliegender Geschäftsbesorgungsvertrag war bis zum Abschluss der örtlichen Prüfung noch nicht unterzeichnet, da die Berliner Forsten und die Gesellschaft sich bis dahin nicht über die Vergütung geeinigt hatten.