Auf der Ackerfläche wird überwiegend Viehfutter angebaut das der Pächter zur Mischbewirtschaftung seines Hofes benötigt

A. Begründung:

I. Veranlassung des Planes und Erforderlichkeit

Das Heiligenseer Südfeld ist weitgehend von Einfamilienhausbebauung sowie Kleingärten und Dünengelände umschlossen; öffentliche Straßen und Gräben bilden die bauliche und natürliche Begrenzung. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

Auf der Ackerfläche wird überwiegend Viehfutter angebaut, das der Pächter zur "Mischbewirtschaftung" seines Hofes benötigt. Entlang des Wiesengrabens befindet sich ein Weg, eingebettet in eine vielfältige Vegetation. Der Wanderweg 5 von Tegel nach Frohnau verläuft entlang des Wiesengrabens und des Elchdamms und wird von Erholungssuchenden rege frequentiert.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, um die gegenüber früheren Planungen geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen im Geltungsbereich planungsrechtlich zu sichern.

Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes XX-205 wird das Ziel verfolgt, die landwirtschaftlich genutzten Flächen als solche zu erhalten; das Nordfeld (Bebauungsplan XX-204) wurde bereits mit diesem Planungsinhalt festgesetzt.

Mit der Beschränkung der Landwirtschaft auf Ackerbau und Wiesen-/Weidewirtschaft wird vermieden, dass in die Vielfalt der Landschaftselemente, die mit ihren unterschiedlichen Biotopen einer großen Zahl von Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten, durch andere Landwirtschaftsformen verändernd eingegriffen wird.

Nachteilige Auswirkungen für den Privatpächter der landeseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind nicht zu erwarten, da die Bebauungsplanfestsetzungen überwiegend der hier bereits vorhandenen Grundstücksnutzung entsprechen.

Die in Heiligensee noch vorhandenen natur- und kulturräumlichen Elemente sind aufgrund ihrer Typologie als märkische Landschaft "Anschauungsprojekt" und vermitteln so den Bezug zu den Gebieten außerhalb der Stadtgrenzen. Die für diesen Raum typische Kulturlandschaft hat für Berlin - trotz Öffnung der Grenzen - weiterhin exemplarischen Wert und befriedigt die Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung innerhalb des Stadtgebietes. Einer Veränderung beziehungsweise Zerstörung kulturhistorisch wertvoller Strukturen muss daher unbedingt Einhalt geboten werden. Unter den gegenüber früheren Vorstellungen veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. mehr Freizeiterwartungen und ein gestiegenes Umweltbewußtsein der Bevölkerung, ist die Sicherung bestehender Erholungsgebiete wesentliche Voraussetzung für eine gute Lebensqualität in dieser Stadt. Der Sicherung der letzten beiden Heiligenseer Felder kommt somit bezirksübergreifende Bedeutung zu. Die Zielplanung folgt inhaltlich der seinerzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Auftrag gegebenen räumlichen Bereichsentwicklungsplanung für den Ortsteil Heiligensee.

Schon allein aus diesen städtebaulichen Gründen ist der beabsichtigten Festsetzung der planerische Vorzug gegenüber einer Bebauung zu geben.

Zudem würden die durch eine Bebauung (die anhand des noch geltenden Rechts möglich wäre) bedingten negativen Auswirkungen (Grundwasserabsenkung, Absenkung des Heiligensees, Klimaveränderung, infrastrukturelle Überlastungen, Verdrängung bedrohter Lebewesen und Pflanzenarten) würden, gegenüber einer Nichtbebauung, bei weitem überwiegen. In der Vergangenheit wurde der Lebensraum der Pflanzen- und Tierwelt über das ihr zuträgliche Maß hinaus drastisch eingeschränkt. Dies resultiert aus den zahlreichen Umweltbelastungen, insbesondere auch aus der Zerstörung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung des Bodens.

In Berlin sind - nach Aussage des Artenschutzprogramms der Abt. I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - infolgedessen bereits eine Vielzahl von Pflanzen gänzlich ausgerottet (203 Farn- und Blütenpflanzen); weitere Arten (zur Zeit 482) sind als gefährdet eingestuft. Somit ist die Hälfte aller hier wildwachsenden Pflanzenarten (44 %) gefährdet. Noch drastischer fallen diese statistischen Werte bezüglich der Tierwelt aus; von den in Berlin ehemals beheimateten Säugetieren sind 55 % bereits ausgestorben oder gefährdet, bei den Brutvögeln sogar 57 %. Pflanzen, Tiere (und Menschen) leben in Lebensgemeinschaften zusammen, in denen einer auf den anderen angewiesen ist; stirbt eine Pflanzenart aus, so sind durchschnittlich 10 bis 20

Tierarten ihrer Nahrungsgrundlage beraubt, in Extremfällen sogar erheblich mehr. Erst wenn alle, oder zumindest die meisten Arten erhalten bleiben - und das geschieht nur, wenn ihre natürlichen Lebensräume weiterhin bestehen - sind Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Nutzungsfähigkeit der Naturgüter auch zukünftig gewährleistet.

Durch die Freihaltung großer Freiflächen - wie hier der Heiligenseer Felder - wird einer zusätzlichen Verschlechterung für den gesamten Naturhaushalt großer Teile der Stadt vorgebeugt. Die Felder dienen auch als Austauschflächen, die wesentliche Einflüsse auf die Luftzirkulation haben; nachts bildet sich dort Kaltluft aus, die, die am Tage erwärmten Siedlungsflächen belüftet. Aber auch andere Komponenten des Naturhaus6 halts wären durch eine Bebauung der Felder einer schwerwiegenden - zum Teil sogar irreparablen - Beeinträchtigung ausgesetzt. Bereits zum heutigen Zeitpunkt liegen die Grundwasserstände niedriger als vor 50 Jahren. Da die Heiligenseer Feuchtgebiete vorrangig vom Grundwasser gespeist werden, hat ohnehin schon eine erhebliche Flächenreduzierung stattgefunden. Eine Bebauung der Felder würde zwangsläufig zu einer weiteren Verschlechterung der bestehenden Situation führen und mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die verbliebenen Gräben, Pfuhle und Wiesen haben, aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf die Wasserqualität des Heiligensees und des Nieder-Neuendorfer Sees.

Weitere detaillierte Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in dem am 19. April 1997 festgesetzten Landschaftsplan XX-L-7 dargelegt.

Der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (ABl. 1961, S. 742) weist den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/2 aus.

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08.Januar 2004 (ABl. 95 stellt für den in Rede stehenden Bereich Landwirtschaftsfläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dar.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

II. Verfahren

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin fasste am 21. August 1985 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesbaugesetzes.

Der Beschluss des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes im Amtsblatt für Berlin 1985 S. 1777 bekanntgemacht.

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Anhörung der Bürger nach § 2 a Abs. 2 des Bundesbaugesetzes fand in der Zeit vom 2. Juni 1986 bis 30. Juni 1986 statt.