Erschließungsmaßnahmen

Bei der Betrachtung der nach § 34 BauGB zu beurteilenden Flächen des Reichstages und seiner unmittelbaren Umgebung für die lediglich der Bestand festgeschrieben wird, ergibt sich im Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur und Landschaft, dass gegenüber dem bestehenden Baurecht kein Eingriff erfolgt.

Lediglich Teilflächen der geplanten Erschließungsmaßnahmen, die erstmals durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes planungsrechtlich ermöglicht werden, sind bei der Eingriffsbetrachtung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-200 d in der Abwägung zu berücksichtigen.

Dazu gehören:

- geringe zusätzliche Bodenversiegelung von 0,4 ha durch den Neubau und die teilweise Erweiterung von Verkehrsflächen mit allen negativen Folgen für den Bodenschutz

- Verschiebung und damit Verschlechterung stadtklimatischer Zonen durch die zusätzliche Versiegelung im Geltungsbereich sowie großräumige Veränderungen in unmittelbarer Umgebung

- Landschaftsbildveränderung durch Erweiterung von Verkehrsflächen und damit verbundenem Vegetationsverlust

Auf Basis des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan II-200 d (Platz der Republik, Reichstag) wird unter Berücksichtigung des der Planung zugrunde liegenden städtebaulichen Konzeptes von Schultes Architekten ein Höchstmaß an Eingriffsvermeidung und -minderung gesichert. Die dennoch entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen durch folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die durch Planzeichnungen und textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, kompensiert werden:

- Herstellung der Grünflächen vor dem Reichstag von ca. 4,3 ha

- Bepflanzungsfestsetzungen in der Paul-Löbe-Allee.

Ergebnis

Die Gegenüberstellung der zur betrachtenden Schutzgüter vor und nach der durch den Bebauungsplan ermöglichten Erschließungsmaßnahmen zeigt in sektoraler Betrachtungsweise, dass erhebliche und nachhaltige Eingriffe nur für das Schutzgut Klima verbleiben. Für das Schutzgut Wasser / Grundwasser wurde keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und damit kein Eingriff festgestellt. Die Eingriffe in die Schutzgüter Boden sowie Biotop- und Artenschutz werden durch die geplanten Maßnahmen vollständig kompensiert, die Situation wird darüber hinaus sogar verbessert. Das Landschaftsbild ist durch die Neugestaltung nicht nur wiederhergestellt, sondern wird ebenfalls verbessert.

Die schutzgutübergreifende Bilanzierung zeigt, dass die festgesetzten Maßnahmen eine vollständige Kompensation der Eingriffe bezogen auf eine wertgleiche Situation vor / nach Umsetzung der Festsetzungen im Geltungsbereich II-200 d erzielt wird.

Über eine vollständige Kompensation hinaus wird die Situation von Natur und Landschaft und hier insbesondere für die Schutzgüter Boden, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung deutlich verbessert. Die umfangreichen Maßnahmen bewirken eine derart nachhaltige Verbesserung der vorhandenen Situation, dass diese auch für die Abwägung bei den benachbarten Bebauungsplänen II-200 a, c, g, i und I-210, I-211 positiv herangezogen werden können.

Dieser Bebauungsplan sichert demzufolge Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf die Eingriffsregelung des Gesamtgeltungsbereiches des II-200. Ergebnis der detaillierte Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung insgesamt war, dass eine 72 %ige Kompensation umsetzbar ist.

Diese Kompensationsrate stellt für alle weiteren Verfahren nach Abwägung mit allen anderen Belangen die Grundlage dar.

Auf eine Zuordnung der nach Abwägung in den Bebauungsplan aufgenommenen Kompensationsflächen und -maßnahmen zu den Flächen, auf denen Eingriffe auf Grund von Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erwarten sind, kann verzichtet werden. Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin, Parlaments- und Regierungsviertel, wird deren Durchführung sichergestellt.

Altlasten

Im Geltungsbereich wurden parallel zum Bebauungsplanverfahren die Planungen und Arbeiten für unterirdische Verkehrsanlagen durchgeführt. Nachrichtlich wurde übernommen, dass im Geltungsbereich des Planfeststellungsverfahrens einerseits orientierende Altlastenerkundungen und andererseits geophysikalische Untersuchungen zur Feststellung möglicher unterirdischer Baugrundanomalien durchgeführt wurden.

Bei den Baugrundanomalien handelt es sich auch um einen Teil des so genannten PaulLöbe-Tunnels - ein Vorbereitungsbauwerk für den ehemals geplanten Spreedurchstich sowie um abgesenkte Probefundamente. Diese wurden ebenso wie die Bodenkontaminationen im Bereich der Verkehrsanlagen im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Bauen,

Wohnen und Verkehr bereits entfernt. Der nördlich des Reichstaggebäudes unter der PaulLöbe-Allee verlaufende Restabschnitt des Tunnels wurde im Zuge von Ordnungsmaßnahmen ebenfalls entfernt. Die im Bereich Platz der Republik gefundenen Altlasten wurden im Zuge der Baumaßnahmen beseitigt.

Nach Beendigung der Verkehrsbaumaßnahmen sind die Bodenkontaminationen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme beseitigt worden.

Luft/Lärm

Durch Verlagerung von Kfz-Durchgangsverkehr in den Tiergartentunnel ergibt sich eine Verbesserung der Luft- und Lärmsituation im Bereich der Heinrich-von-Gagern-Straße - WillyBrandt-Straße.

IV. Verfahren Übersicht

1. 31.10.1992 Senatsbeschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne II-200 und I-200

2. 13.11.1992 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin

3. 01.10.1993 Beschluss der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen über die Aufteilung der Bebauungspläne I-200 und II-200 in die Bebauungspläne II-200 Innerer Spreebogen, II-201 Lehrter Bahnhof und I-200 Pariser Platz bei gleichzeitiger Korrektur der Geltungsbereichsgrenzen

4. 13.11.1993 Bekanntmachung des Aufteilungsbeschlusses im Amtsblatt von Berlin

5. 12.11.1993 Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in den Berliner Tageszeitungen

6. 15.11.1993 Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis 10.12.

7. 16.11.1993 Durchführung einer zusätzlichen öffentlichen Erörterungsveranstaltung

8. 05.09.1994 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis 17.10.1994 verlängert bis 20.03.