Konsequenzen aus dem Bürgerbegehren zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf ziehen

Der Senat wird aufgefordert, aus dem Bürgerbegehren zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf Konsequenzen zu ziehen, die insbesondere folgendes beinhalten:

1. Neuausweisung oder Erweiterung von Parkraumbewirtschaftungszonen nur noch in Ausnahmefällen und unter wirklich ausgewogener Beachtung der Belange der Anwohner und Gewerbetreibenden in den betroffenen Gebieten,

2. Rückführung der bestehenden Parkraumbewirtschaftungszonen auf die Zentrumsbereiche, in denen ein intensiviertes Parkraummanagement die jeweiligen Zentrenfunktionen unterstützt und die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete entlastet; berlinweit einheitliche Beschränkung der Bewirtschaftung auf die Zeit zwischen 9 und 19 Uhr; Entgelterhebung nur für eine Parkdauer länger als 15 Minuten („Brötchentaste") und mit minutengenauer Abrechnung,

3. Koppelung der in diesem Rahmen fortbestehenden Parkraumbewirtschaftung an ein leistungsfähiges Verkehrsmanagementsystem, das den Pkw-Benutzern die Auslastung des Parkraumangebotes in den jeweiligen Zentren möglichst frühzeitig mitteilt und die Möglichkeit gibt, sich durch eine geeignete Ziel- und Verkehrsmittelwahl auf die jeweilige Verkehrssituation einzustellen.

Begründung:

Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist unter der Rubrik „Parkraumbewirtschaftung" zu lesen, dass diese „in erster Linie den Bewohnern, aber auch den Kunden, Besuchern und Lieferanten des bewirtschafteten Gebietes nützt". Dass diese Feststellung so nicht zutrifft, hat der Ausgang des Bürgerbegehrens gegen die geplante massive Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf klar gezeigt. Die Bürgerinnen und Bürger beurteilen dort die Parkraumbewirtschaftung offenbar weniger optimistisch und es ist anzunehmen, dass in anderen Gebieten ähnlich lautende Bürgervoten erwartet werden können. Dies verwundert nicht, denn das Instrument Parkraumbewirtschaftung „nützt" den Bürgerinnen und Bürgern nur bei zurückhaltender und sachgerechter, nicht jedoch bei flächendeckender Anwendung, wie sie sich in Berlin zunehmend abzeichnet. Die Parkraumbewirtschaftung artet hier immer mehr zu einer Art Wegelagerei aus, mit der die öffentliche Hand ihre leere Kasse füllt. Hinzu treten Ziele einiger mit der Verkehrsplanung befasster Stellen, die ihre autofeindlichen Absichten auch mit Hilfe des Parkscheinautomaten durchsetzen wollen. Dem allen ist jetzt ein Riegel vorzuschieben und die Parkraumbewirtschaftung wieder auf ein vernünftiges, bürger-, stadt- und wirtschaftsverträgliches Maß zurück zu führen.