Namensschildes an der Uniform der Polizeibeamtinnen und ­beamten

„Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum Beginn des Jahres 2008 über die Erfahrungen der Berliner Polizei hinsichtlich des Programms zu berichten, mit dem Tragen eines Namensschildes an der Uniform der Polizeibeamtinnen und ­beamten die Anonymität gegenüber der Bevölkerung abzubauen und somit die Bürgernähe zu erhöhen. Ebenso ist zu berichten, ob durch die Kenntlichmachung der Gruppe, der einzelne Polizeibeamtinnen und ­beamte in geschlossenen Einsätzen angehören, die Überprüfung von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden kann. In diese Berichte sind Hinweise und Stellungnahmen von Betroffenen und entsprechenden Initiativen aufzunehmen."

Hierzu wird berichtet:

Den aus der 17. Sitzung des Abgeordnetenhauses hervorgegangenen Berichtsauftrag hat der Polizeipräsident zum Anlass genommen, die Erfahrungen mit der innerbehördlichen Regelungslage und ihrer praktischen Umsetzung umfassend zu erheben und unter Beteiligung der Dienststellen zu bewerten.

Im Rahmen dieser Erhebung wurde nicht nur die Verwendung von Namensschildern, Dienstkarten und Visitenkarten hinterfragt, sondern es wurden auch Ermittlungsverfahren mit der Fragestellung geprüft, ob und inwieweit eine fehlende Individualkennzeichnung von Angehörigen der Einsatzeinheiten die Identifizierung der an einem von Bürgerinnen und Bürgern angezeigten Geschehen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmöglich gemacht hat.

Dem Beschluss des Abgeordnetenhauses entsprechend wurden darüber hinaus Eingaben und Beschwerden ausgewertet.

Die Auswertungen haben ergeben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offen auftreten und aus einem gereiften Selbstverständnis heraus ihre persönliche Identität auch angeben.

In den Standardsituationen des Täglichen Dienstes wird daher das Namensschild getragen und auch die Visitenkarte genutzt. Auf Verlangen werden der Dienstausweis, die Kriminaldienstmarke oder auch die Dienstkarte vorgezeigt bzw. ausgehändigt.

Eine besondere Situation ergibt sich beim Spezialeinsatzkommando. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort versehen ihre Einsätze in der Regel mit einem sogenannten Identitätsschutz, der in Einzelfällen dazu geführt hat, dass eine Aufklärung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt nicht erfolgen konnte. Daher hat der Polizeipräsident im November 2006 die individuelle Kennzeichnung beim SEK angeordnet.

Die Maßnahme wird zur Zeit organisatorisch umgesetzt. Erfahrungen liegen daher noch nicht vor.

Im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren bei Einsätzen aus besonderem Anlass hat das Landeskriminalamt insgesamt 183 Ermittlungsverfahren aus dem Zeitraum Mai 2005 bis Ende 2007 ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die Ermittlung der an einem Geschehen beteiligten Dienstkräfte selten Schwierigkeiten bereitet.

Aufgrund der Gruppenkennzeichnung und umfangreicher Einsatzdokumentationen (Wachbücher, Funkbücher, Videoaufzeichnungen etc.), die standardmäßig erfolgen, kann in Verbindung mit Zeugenaussagen auch über einen längeren Zeitraum rückwirkend festgestellt werden, welche Dienstkräfte an welchem Ort und zu welcher Zeit im Einsatz waren.

Der Polizeipräsident beabsichtigt, die polizeiinterne Auswertung der Ermittlungssachverhalte durch ein unabhängiges Gutachten auf der Basis der staatsanwaltschaftlichen Akten ergänzen zu lassen. Die Auftragserteilung wird zurzeit vorbereitet.

Der Senat wird sich bis Mitte des Jahres 2008 unterrichten lassen, ob nach Auswertung der polizeilichen Untersuchungen und des ergänzenden Gutachtens Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die eine individuelle Kennzeichnung der Polizeibeamten erforderlich erscheinen lassen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.