Beschaffung umweltfreundlicher Büromöbel. Es sind ausschließlich PVC freie und unverchromte Büromöbel zu beschaffen

Bei den folgenden Produkten oder Leistungen soll eine Mehrpreisprüfung unter Umweltgesichtspunkten entfallen, da alle dort aufgeführten Produkte umweltfreundlich sind. Daher sollen insbesondere folgende Produktanforderungen und Vertragsauflagen, die in nächster Zeit weiter technisch und rechtlich konkretisiert sowie ergänzt werden müssen, bei den Auftragsvergaben zukünftig beachtet und angewendet werden:

· Verwendung von Recycling- und Umweltschutzpapier Graphische Papiere sowie Ordnungshilfsmittel sollen ausschließlich aus Recyclingpapier hergestellt sein. Die Produkte müssen aus 100 % Altpapier am Faserstoffeinsatz bestehen (Toleranz von 5 %). Da Recyclingpapier alle technischen Anforderungen an modernes Büropapier erfüllt, ist es für den Einsatz in Büromaschinen durchgängig geeignet. Hygienepapiere müssen aus 100 % Altpapier unterer und mittlerer Qualität bestehen und dürfen nicht gefärbt sein.

· Einsatz von Mehrweggeschirr, -besteck und -getränkeverpackungen

Die Verwendung von Einweggeschirr einschließlich Trinkbechern ist nicht zulässig. Die Verwendung von Mehrwegverpackungen ­ insbesondere bei Getränkeverpackungen ­ ist sicherzustellen. Dies gilt auch für Getränkeautomaten.

· Beschaffung umweltfreundlicher Büromöbel

Es sind ausschließlich PVC - freie und unverchromte Büromöbel zu beschaffen. Die Verwendung von Tropenhölzern ist auszuschließen. Der Hersteller hat nachzuweisen, dass die für die Herstellung der Möbel eingesetzten Holzwerkstoffe den Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel RAL-UZ 38 entsprechen. Die Reparaturfreundlichkeit sollte durch die Garantie langfristiger Verfügbarkeit von Ersatzteilen gewährleistet sein. Bei der Anlieferung von Möbeln sind grundsätzlich wieder verwendbare Transportverpackungen zu fordern.

· Beschaffung von Energiesparlampen

Für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind Energiesparlampen zu fordern.

Bei der Beschaffung im Beleuchtungsbereich sind vorrangig Lampen der Energieeffizienzklassen A mit langer Lebensdauer zu beschaffen.

· Auflagen bei Reinigungsverträgen

Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien des EGUmweltzeichens (Euro­Blume) an Allzweckreiniger und Reinigungsmittel für sanitäre Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

Reinigungsmittel sind in Mehrwegkanistern bzw. als Nachfüllpackungen mit Dosiervorrichtungen zu beschaffen. Allzweckreiniger, flüssige Sanitärreiniger und Fußbodenreiniger sind als Konzentrate einzukaufen.

Die Verwendung von Reinigungsmitteln hat sparsam zu erfolgen; chemische Rohrreiniger, WC-Beckensteine sind nicht zu verwenden. Altpapier, Altglas, sowie Leichtverpackungen ("Grüner Punkt") sind getrennt zu sammeln und den Wertstoffcontainern zuzuführen.

· Auflagen bei Verträgen mit Kantinenpächtern, Essens- und Getränkelieferanten

Bei Vertragsabschlüssen sind unter anderem folgende Auflagen zu erteilen: Wertstoffe (Küchenabfälle, Weißglas, Grünglas, Braunglas, Pappe, Papier, Leichtverpackungen („Grüner Punkt") sind gesondert zu erfassen.

Die Verwendung von Mehrweggeschirr, -besteck und ­getränkeverpackungen ist obligatorisch. Kantinen dürfen Zucker, Senf, Salz, Ketchup und Gewürze nicht in Portionsverpackungen ausgeben. Es sind waschbare Stoffservietten oder Servietten aus Recyclingpapier anzubieten. Bei der Lieferung von Waren sind Mehrwegtransportverpackungen zu bevorzugen.

Zudem sind bei Vertragsabschlüssen mit Kantinenpächtern die Berliner Qualitätskriterien des von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport herausgegebenen Leistungsverzeichnisses zur Vergabe der Verpflegungsorganisation von Ganztagsschulen an externe Dienstleister vertraglich vorzugeben.

· Auflagen bei Genehmigungen für Großveranstaltungen Getränke sind ausschließlich in Mehrwegverpackungen, -gläsern oder -tassen, Speisen ausschließlich auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck anzubieten.

Zucker, Salz, Senf, Mayonnaise, Ketchup etc. dürfen nicht in Portionsverpakkungen angeboten werden. Küchenabfälle, Altglas, Pappe/Papier und Leichtverpackungen ("Grüner Punkt") sind der Wertstoffsammlung zuzuführen.

· Auflagen für die Grünflächenpflege

Auf den Einsatz von Torf bzw. torfhaltigen Substraten ist zu verzichten. Bei Maßnahmen im Garten- und Landschaftsbau sind vorwiegend qualtitätsgesicherte Bioabfallkomposte nach den Vorgaben der gültigen Bioabfallverordnung oder des Gütezeichens RAL-GZ 2451 einzusetzen. Des Weiteren sind auch die entsprechenden Vorschläge des UBA-Handbuches „Umweltfreundliche Beschaffung" für den Bereich Garten- und Landschaftsbau zu beachten.

· Beschaffung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen

Im Rahmen eines EU-Projektes GreenLabelsPurchase, an dem die Berliner Energieagentur sowie die Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH beteiligt sind, wurden umfangreiche Leitfäden für die Beschaffung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Produkten sowie Dienstleistungen erarbeitet. Das Projekt wurde u.a. vom Bundesumweltministerium finanziell gefördert.

Bisher wurden folgende Leitfäden erarbeitet:

· Leitfaden Allgemeiner Teil

· Leitfaden Bürogeräte/IT

· Leitfaden Haushaltsgeräte

· Leitfaden energieeffiziente Beleuchtung

· Leitfaden Grüner Strom

· Leitfaden Fahrzeuge

Unter der Webadresse www.greenlabelspurchase.net/de können diese Leitfäden heruntergeladen werden.

Die Leitfäden enthalten Ausschreibungs- und Berechnungshilfen und sind daher eine äußerst nützliche Hilfe für eine umweltfreundliche Beschaffung des

Landes Berlin. Neben allgemeinen und spezifischen Erläuterungen über die jeweiligen Produkte befinden sich in den Anhängen Muster für Leistungsblätter. Darin werden Anforderungen definiert, mit denen sichergestellt wird, dass energieeffiziente bzw. energieeffizienteste Produkte erworben werden.

Insbesondere für die Beschaffung von Bürogeräten ist der Leitfaden von Bedeutung, da es für derartige Geräte bisher keine verpflichtenden Labels gibt.

Laut Leitfaden muss das auszuwählende Gerät mindestens die Kriterien des Energy-Star-Labels erfüllen. Das bedeutet, dass das Bürogerät zu den 25% effizientesten Geräten seiner Klasse gehört.

Zu beschaffende Haushaltsgroßgeräte müssen mindestens das EU-Label der zweithöchsten Klasse haben, das für die Geräteklasse verfügbar ist. Zum Beispiel bei Kühl- und Gefriergeräte gegenwärtig A+ statt A++.

Bisher gibt es zur energiesparsamen Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Klimatisierung sowie zum Wärmeschutz keine entsprechenden Leitfäden für die umweltverträgliche Beschaffung. In diesen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf.

Grundsätzlich müssen die o.g. Leitfäden hinsichtlich der Übertragung auf die berlinspezifischen Belange noch überprüft werden. Zudem sollen hinsichtlich der Anforderungen an die Energieeffizienz an bzw. in Gebäuden demnächst verbindliche Energiestandards erarbeitet und verbindlich definiert werden.

Der Einsatz von Heizpilzen ist bei öffentlichen Einrichtungen und Gründstükken grundsätzlich verboten. Auch bei der Vermietung oder Verpachtung von Einrichtungen oder Grundstücken ist vertraglich sicherzustellen, dass keine Heizpilze zur Anwendung kommen.

· Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen

Die Rundschreiben BauWohnV VI 10/1998 sowie SenStadt VI A 14/2004 und VI D 1/2002 sind anzuwenden. So sollen bei der Planung und Bauausführung nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein.

Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z. B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden.

Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.

Dies gilt für:

- asbesthaltige Baustoffe,

- Baustoffe, die voll halogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,

- Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz bzw. Tropenholzprodukt ist gemäß Forest Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert.

- Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC)