Der rot-rote Senat und die Weiterentwicklung der Wohnungslosenpolitik

Wir fragen den Senat:

1. Wie und durch wen erfolgt im Land Berlin die Ermittlung der Anzahl der wohnungslosen Menschen zur Bedarfsplanung von Angeboten? Wann wurde die letzte Erhebung durchgeführt und kann dabei von wirklich validen Daten gesprochen werden? Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele wohnungslose Menschen leben entsprechend der letzten Erhebung in Berlin? Wie viele davon sind Männer, wie viele Frauen, wie viele junge Menschen bis 18 Jahre und wie viele Familien mit minderjährigen Kindern? Welche Erkenntnisse gibt es dabei über die Anzahl von Betroffenen mit Migrationshintergrund und deren speziellen Problemlagen?

3. Sind im Vergleich der letzten 5 Jahre gravierende Unterschiede in der zahlenmäßigen Entwicklung wohnungsloser Menschen zu erkennen? Reichen die zur Zeit existierenden Betreuungs- und Beratungsangebote für wohnungslose Menschen in Qualität und Quantität aus? Welche Überlegungen gibt es dazu im Senat und bei den Trägern der Angebote?

4. Wie viele der wohnungslose Frauen, Männer und Familien mit Kindern leben derzeit in stationären Einrichtungen mit sozialer Betreuung, wie viele in Übergangshäusern (bitte aufschlüsseln mit und ohne Betreuung) und wie viele auf der Straße? Welche stationären und ambulanten Angebote gibt es, die ihre Arbeit insbesondere auch auf Menschen mit Migrationshintergrund spezialisiert haben?

5. Wie hoch ist der Bedarf an Krankenwohnungen für wohnungslose Menschen und ist dieser bisher gedeckt worden? Wenn nein, warum nicht? Welche Pläne verfolgt der Senat in diesem Segment?

6. Wie lange verbleiben wohnungslose Menschen durchschnittlich in Übergangshäusern bzw. in stationären Einrichtungen? Sind die dort vorhandenen Angebote gendergerecht und interkulturell ausgerichtet? Wenn nein, warum nicht? Welche Probleme ergeben sich vor diesem Hintergrund bei der notwendigen psychosoziale Betreuung der Betroffenen und reichen die Kapazitäten der Träger sowie deren Finanzierung dafür aus? Wo muss nachgebessert werden?

7. Wie viele Betroffene können jährlich reintegriert werden? Welche Rolle spielt dabei die qualifizierte Betreuung durch Fachkräfte, adäquate Arbeitsangebote, Ausbildung sowie das Geschützte Marktsegment? Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um die Reintegrationsperspektiven wohnungsloser Menschen weiter zu verbessern? Welche Vorschläge gibt es in diesem Zusammenhang von den Trägern der Wohnungslosenhilfe?

8. Wie viele Wohnungslose werden entsprechend SGB II von den JobCentern und wie viele entsprechend SGB XII von den Bezirksämtern betreut und wie erfolgt die notwendige Kooperation zwischen JobCentern und Bezirksämtern zur Betreuung wohnungsloser Menschen? Wie schätzt der Senat die Zusammenarbeitsstrukturen und deren Qualität ein? Was muss dringend verändert werden?

9. Gibt es einheitliche Verfahrensweisen in den JobCentern zur Prävention von Wohnungsverlust bzw. Wohnungsnotfällen oder in erster Linie nur eine Ermessensausübung? Wie können die immer noch zu verzeichnenden großen Unterschiede in Fragen der Übernahme von Miet- und Energieschulden zu einer für alle verlässlichen Praxis gestaltet werden, in die auch die Bezirksämter, z. B. das Fachpersonal der Sozialen Wohnhilfen, systematisch zur sachgerechten Beurteilung und Lösung der vorliegenden Sachverhalte einbezogen werden?

10. Welche Nah- und Fernziele verfolgt der Senat im Zusammenhang mit dem Ausbau der unterschiedlichen Hilfearten, der Überwindung starrer Ressortgrenzen, der Implementierung weitgehend einheitlicher Verwaltungsstrukturen und Hilfegewährung sowie der Aufnahme bisher noch nicht einbezogener Zielgruppen? Welche Empfehlungen gibt es hierbei von den Trägern der Wohnungslosenhilfe?

11. Wird der Senat die alten Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik durch eine Neufassung ersetzen? Wenn ja, wann wird der Entwurf zur Abstimmung mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe vorliegen? Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt der Senat eine Neufassung der Leitlinien ab?