Die Daten werden ua in Monats und Jahresberichten veröffentlicht

Begründung zum Bebauungsplan Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II-200g

Luft

Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Das Messnetz besteht derzeit aus 15 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, von denen 5 an stark befahrenen Straßen, 5 im innerstädtischen Hintergrund (Wohn- und Gewerbegebieten) und 5 im Stadtrand- und Waldbereich liegen. In der Nähe des Plangebietes befindet sich keine Messstation. In den Messstationen werden Stickoxide, Schwefeldioxid, Schweb- oder Feinstaub (PM10), Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und Ozon gemessen.

Die Daten werden u.a. in Monats- und Jahresberichten veröffentlicht. Der letzte vorliegende Jahresbericht von 2007 zeigt beispielsweise Grenzwertüberschreitungen für Ozon und Stickstoffdioxid. Überschreitungen für Feinstaub wurden 2007 für die Jahresmittelwerte nicht gemessen. Das Jahr 2007 ist für Feinstaub aufgrund günstiger Witterungsbedingungen das am wenigsten belastete Jahr seit 2000.

Im Rahmen des Berliner Luftreinhalteplans 2005 ­ 2010 erfolgt eine jährliche Beurteilung der Luftqualität in Berlin. Als Plangebiet für den Luftreinhalteplan ist das ganze Stadtgebiet festgelegt. Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 traten in der Vergangenheit überall im Stadtgebiet insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf.

Seit 2007 wurden die PM10-Grenzwerte in Berlin nicht mehr überschritten. Allerdings trug die günstige, gegenüber dem langjährigen Mittel zu warme Witterung in den vergangenen Winterhalbjahren dazu bei, dass kaum austauscharme Hochdruckwetterlagen auftraten und deshalb die PM10-Grenzwerte deutlich seltener überschritten wurden. Hingegen wird der NO2-Grenzwert trotz günstiger Wetterlage weiterhin sehr deutlich überschritten. Durch die Umweltzone und weitere Maßnahmen ist hier langfristig eine Besserung zu erwarten.

Daten zur Immissionsbelastung des Plangebietes liegen nicht vor. Die Immissionsgefährdung des Planungsgebietes kann jedoch wegen der emissionsarmen Nutzung des Gebietes und der Umgebung sowie der grundsätzlich eher günstigen Belüftungsverhältnisse als vergleichsweise gering eingestuft werden. Auch Emissionen aus dem Straßenverkehr sind bei der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung der Straße Alt-Moabit als gering zu betrachten. Die Untersuchung zur verkehrlichen Erschließung (M+O BERLIN) geht als mittlerem Wert zwischen den Prognosedaten 2015 und 2025 von 12.000 KfZ/d aus, wobei die geplanten Vorhaben im Plangebiet eingeschossen sind.

Den Gehölzstrukturen im Plangebiet kommt eine allgemeine, lokale lufthygienische Ausgleichsfunktion zu, weil sie zum Luftaustausch und zur Staubbindung einen Beitrag leisten.

Gerüche, Erschütterungen, Strahlung Vorbelastungen durch Gerüche, Erschütterungen oder Strahlung mit entsprechenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind nicht erkennbar.

Abfall, Abwasser

Derzeit fallen im Plangebiet bedingt durch die vorhandenen Nutzungen bereits Abfälle und Abwässer an. Diese werden ordnungsgemäß behandelt und entsorgt (Müllabfuhr, zentrale Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage). Energie Vorbelastungen durch Energieaufwendung für Gebäudeheizungen u.ä. und damit einhergehende stoffliche Emissionen, die die Luftqualität und das Klima beeinflussen können, sind im Plangebiet in geringem Umfang durch den vorhandenen Gebäudebestand gegeben.

Grundlagen Freiraum-Versorgungsanalyse von Berlin (SenStadt, 2006); Umweltatlas Berlin, Karten zu Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm mit Erläuterungstext (SenStadt, 2005); Strategische Lärmkarte (SenStadt, 2005); Berliner Luftreinhalteplan 2005-2010 (SenStadt); Jahresbericht Luftgütemessdaten 2007 (SenStadt, 2008); Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan II-200g, Verkehrslärm / Schankvorgartenlärm (Acouplan, Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik, 13.07.2009); Untersuchung zur verkehrliSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan II-200g

chen Erschließung (M+O Berlin, Ingenieurgesellschft für das Bauwesen, 2009); örtliche Einschätzung

Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Die Einschätzung erfolgt teilweise auf Grundlage allgemeiner Annahmen und Analogieschlüssen. Daten zur Immissionsbelastung des Plangebietes in Bezug auf die Lüftgüte liegen nicht vor, hier musste auf allgemeine Daten für das gesamte Stadtgebiet sowie Analogieschlüssen aus Nutzungsart und Verkehrsbelastung zurückgegriffen werden.

Ziele des Umweltschutzes

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen.

Erholung

Gemäß § 1 Abs. 4 bis 6 BNatSchG ist die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen.

Lärm

Die DIN 18005 ­ Schallschutz im Städtebau ­ ordnet verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (Baugebieten) Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zu, deren Einhaltung oder Unterschreitung bei der Bauleitplanung angestrebt werden soll, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen:

b) allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet, Campingplatzgebiet tags 55 dB(A) nachts 45 bzw. 40 dB(A)

f) Kerngebiet tags 65 dB(A) nachts 55 bzw. 50 dB(A)

g) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 bis 65 dB(A) nachts 35 bis 65 dB(A)

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Luft

Bei Luftverunreinigungen sind die Immissionsschutzwerte der 22. BImSchV einzuhalten.

Darüber hinaus gelten die Ziele des Berliner Luftreinhalteplans 2005 ­ 2010. Maßnahmenschwerpunkt ist hier der Bereich Verkehr.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung kann für die Flächen südöstlich der Elisabeth-AbeggStraße sowie für das Grundstück der Polizei- und Feuerwache bis an die Straße Alt-Moabit von einer möglichen baulichen Entwicklung auf Grundlage von § 34 BauGB ausgegangen werden.

Begründung zum Bebauungsplan Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II-200g

Auswirkungen auf eine Wohnnutzung sind an diesem Standort auszuschließen. Eine Beeinträchtigung der Erholungsnutzung ist nicht zu erwarten, da die 2005 fertig gestellte Uferpromenade sowie die Kastanienallee nicht von einer baulichen Nutzung betroffen wären.

Wesentliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und die Lärmbelastungssituation sind bei einer Bebauung von Teilfläche des Plangebietes im Rahmen der Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB nicht zu erwarten. Emittierende Nutzungen können aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten (öffentliche Einrichtungen sowie Verwaltungen, Büround Dienstleistungen, Hotel, Gastronomie und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbenutzungen) ausgeschlossen werden. Zusätzliche stoffliche- oder Lärm- Belastungen ließen sich allein über die Zunahme von Verkehrsbewegungen zum und vom Plangebiet ableiten.

Die Überschreitung von Erheblichkeitsschwellen für eine Bebauung von Teilen des Plangebietes gemäß § 34 BauGB scheint jedoch wenig wahrscheinlich.

Ebenso sind erhebliche Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen im Hinblick auf Geruch, Erschütterung, Strahlung, Abfall, Abwasser und Energieversorgung nicht erkennbar.

Die übrigen Flächen des Geltungsbereiches blieben ohne Durchführung der Planung mangels rechtlicher Grundlage unbebaut und voraussichtlich auch ungenutzt. Negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sind für diese Teilflächen nicht zu erwarten.

Entwicklungsprognose und Bewertung bei Durchführung der Planung Wohnnutzung Erhebliche negative Auswirkungen auf bestehende Wohnnutzungen sind nicht zu erwarten.

Im Plangebiet gibt es derzeit keine entsprechenden Nutzungen. Einzige Wohnnutzung im möglichen Wirkbereich der Planung stellt die Bebauung nördlich des Plangebietes, jenseits der Stadtbahntrasse an der Lüneburger Straße dar. Der Abstand zwischen bestehender Wohnbebauung und geplantem Sondergebiet beträgt etwa 30 m. Die Baugrenze im Sondergebiet garantiert einen zusätzlich Abstand von 10 m (für die geplante interne Erschließung des Grundstücks) zu dem Gebäudes des künftigen Innenministeriums.

Stoffliche, akustische, geruchliche oder sonstige Emissionen durch die Nutzung des Sondergebietes als Bundesinnenministeriums mit Wirkung auf die vorhandenen angrenzende Wohnnutzung, wie auch die geplante Wohnnutzung im Geltungsbereich sind auszuschließen. Der Abstand des geplanten Gebäudekomplexes mit bis zu 9 Geschossen, die entsprechend dem städtebaulichen Entwurf nur im Süden ausgenutzt werden und nach Norden bis auf 4 Geschosse gestaffelt sind, ist mit insgesamt mindestens 40 m ausreichend, um negative Auswirkungen durch Verschattung von bestehenden Wohnungen zu vermeiden, zudem der Gebäudeentwurf ein Vor- und Rückspringen von zusätzlich bis zu 20 m vorsieht. Der Abstand zur geplanten Wohnbebauung von über 70 m ist ebenfalls ausreichend, um negative Auswirkungen durch Verschattung auszuschließen.

Erholung

Für den Bereich der Erholung sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die schon heute als Erholungsflächen genutzten Teilbereiche Kastanienrampe und Uferpromenade werden als öffentliche Parkanlagen festgesetzt und damit langfristig gesichert. Ihre Verbindungsfunktion entlang der Spree und über das Gelände wird durch die planungsrechtliche Sicherung gestärkt.

Östlich der Kastanienrampe wird die bestehende Grünverbindung um Flächen erweitert, die im Bestand derzeit eingeschränkte Erholungsfunktion erfüllen. Sie dienen der Anbindung einer Unterführung der Straße Alt-Moabit, die eine Verbindung des ehemaligen ULAPGeländes mit den Grünflächen im Plangebiet und südlich anschließen herstellt. Die westliche Straßenunterführung mit den gleichen Verbindungspotenzialen wird über die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich" und über eine geplante Treppenanlage mit dem Straßenniveau verbunden.

Die öffentliche Parkanlage zwischen geplantem Kerngebiet und vorhandener Polizei- und Feuerwache eröffnet für die heute eingezäunte Fläche eine öffentliche Nutzung.