Integration

Empfehlungen zur qualitätvollen Gestaltung

Um die gestalterische Integration von Einzelhandelsvorhaben zu verbessern, beabsichtigt der Senat, Empfehlungen zur baulich-räumlichen Qualität von konkreten Projekten im Berliner Baukollegium (Gestaltungsbeirat) zu entwickeln. Damit soll ein frühzeitiges gemeinsames Handeln der unterschiedlichen Verwaltungsebenen in Gestaltungsfragen ermöglicht werden.

5. Erarbeitung bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte Ziel des Senats ist es, dass alle Bezirke zur zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung entsprechende Konzepte erstellen. Sie ergänzen die gesamtstädtische Zentrenstruktur durch die Bestimmung der Nahversorgungszentren sowie Festlegung der zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung angestrebten Einzelhandelsausstattung im Bezirk.

Aufgaben bezirklicher Zentrenkonzepte sind, zentrale Versorgungsbereiche festzulegen, die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) zu stärken, Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung dieser Zentren zu benennen und, soweit erforderlich, Flächenpotenziale für ergänzende Standorte und Nutzungen auszuweisen.

Dazu sind der Bestand und die zu erwartende künftige Entwicklung zu analysieren und darzustellen.

Im Juli 2009 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte ­ AV Zentrenkonzepte (ABl. S. 2135) erlassen. Die Verwaltungsvorschriften sind am 1. September 2009 in Kraft getreten. Sie haben zum Ziel, für Berlin eine einheitliche Planungs- und Genehmigungspraxis zum Schutz der Nahversorgung und zur Erhaltung und Stärkung zentraler Versorgungsbereiche sicherzustellen.

Dazu haben alle Bezirke untereinander abgestimmte Zentrenkonzepte zu erstellen, die gleiche Ziele, Leitlinien und Steuerungsgrundsätze enthalten und diese den besonderen teilräumlichen Erfordernissen entsprechend konkretisieren. Die Zentrenkonzepte sollen einer einheitlichen Darstellungsweise folgen, dieselbe Begrifflichkeit benutzen und in den wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkten vergleichbar sein.

Es gelten gemeinsame Leitlinien, nach denen stadtweit

- die bezirklichen Zentren (Haupt-, Stadtteil-, Ortsteil- und Nahversorgungszentren) in ihrer Funktion zu sichern und als attraktive, multifunktionale Zentrumsbereiche auszubauen sind,

- zentrenrelevante Sortimente auf die ausgewiesenen Zentren zu konzentrieren sind,

- die Verkaufsfläche mit der Versorgungsfunktion des jeweiligen Zentrums übereinstimmen muss,

- Nahversorgungsangebote außerhalb von Zentren keine schädlichen Auswirkungen auf die benachbarten Zentren haben dürfen,

- Einzelhandel auf Gewerbeflächen zu vermeiden ist,

- die Anzahl der Stellplätze auf das erforderliche Maß begrenzt wird,

- neue Einzelhandelsbetriebe sich in die städtebaulichen Strukturen ihres Umfeldes einzufügen haben,

- kommunale, kulturelle und gastronomische Einrichtungen vorrangig in städtischen Zentren anzusiedeln sind.

Die Inhalte bezirklicher Zentrenkonzepte sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie sind maßgebliche Grundlage für die planerische Beurteilung von Einzelhandelsprojekten.

Stand der Erarbeitung in den Bezirken

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich kontinuierlich dafür eingesetzt, dass die Bezirke Einzelhandelskonzepte erstellen oder vorhandene Konzepte aktualisieren und sie durch Beschlüsse des Bezirksamtes sowie der Bezirksverordnetenversammlung zur Grundlage ihres Handelns erheben. Ebenso kontinuierlich weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass die bezirklichen Konzepte nur dann ihre Wirkung als Instrumente der Einzelhandelssteuerung wirksam entfalten können, wenn sie konsequent angewendet, d.h. in der Planungs- und Genehmigungspraxis umgesetzt werden.

Fast alle Bezirke haben inzwischen ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen oder erarbeiten zurzeit einen Entwurf. Lediglich zwei Bezirksämter haben keine entsprechenden Schritte eingeleitet.

Reinickendorf hält eine Steuerung über Bebauungspläne auf der Grundlage noch zu beschließender Leitlinien zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel für ausreichend. Für alle noch nicht qualifiziert beplanten Industrie- und Gewerbegebiete des Bezirks wurde ein einfacher Bebauungsplan festgesetzt, der diese Bereiche auf die aktuelle planungsrechtliche Grundlage (BauNVO 1990) umstellt und damit dort großflächigen Einzelhandel ausschließt (Bebauungsplan 12-7 B vom 02.08.2005; GVBl, S. 438). Auf den übrigen Bauflächen wird großflächiger Einzelhandel ­ wo erforderlich ­ über städtebauliche Kriterien (z.B. Geschossigkeit) im Rahmen eines Bebauungsplans ausgeschlossen bzw. begrenzt. Damit verhindert der Bezirk zwar grobe Fehlentwicklungen. Eine planerisches Konzept, das feststellt, wie sich der Einzelhandel im Bezirk verteilt, wo Nahversorgungszentren bestehen und gefördert werden sollen und wo Handlungsbedarf zum Schutz und zur Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche erforderlich ist, fehlt allerdings.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sieht aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen keine Möglichkeit, ein bezirkliches Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu erarbeiten.

Zukünftig wird der Bestimmung bezirklicher Nahversorgungszentren im Rahmen der Erarbeitung und Aktualisierung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten eine wachsende Bedeutung zukommen. Denn nur in den Nahversorgungszentren wird, ergänzend zu den städtischen Zentren, die der Flächennutzungsplan darstellt, noch großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel in verträglichem Umfang möglich sein.

Stand der Erarbeitung bezirklicher Zentren- und Einzelhandelskonzepte Bezirk Konzept Stand TreptowKöpenick Bezirksamt 19.05.

(BA-Vorlage 336/09) BVV 16.07.2009 (Drs.-Nr. VI/1126) (bereits erste Aktualisierung des Konzeptes von 2004) Lichtenberg BVV-Beschluss 17.07.2008 (ABl. S. 2051) Pankow Bezirksamt 6.12.2005 (BA-Vorlage V-1193/2005) BVV z. K. 14.12.2005 (Drs. Nr. V-159) Aktualisierung in Erarbeitung SteglitzZehlendorf Bezirksamt 8.1.2008 BVV z.K. 30.01.

(bereits erste Aktualisierung des Konzeptes von 2005) MarzahnHellersdorf Bezirksamt 15.04.2008 BVV 22.05.

TempelhofSchöneberg BA-Beschluss v. 20.10.2009 BVV-Beschluss v. 17.02.

Neukölln BA-Beschluss v. 20.4. BVV-Beschluss vom 2.6.2010 (ABl. S. 1051) Mitte BA-Beschluss v. 11.05.2010 (Beschluss-Nr. 1000) BVV-Beschluss v. 18.11.2010 (Drs.-Nr. 1701/III) FriedrichshainKreuzberg Erarbeitung des Konzeptes in zwei Phasen Erste Phase: Analyse (in Erarbeitung) Zweite Phase: Konzept Spandau Erarbeitung eines Konzeptes ist vorgesehen.

Reinickendorf Steuerung über B-Pläne auf der Grundlage noch zu beschließender Leitlinien CharlottenburgWilmersdorf Kein Konzept vorgesehen

6. Änderung bundesrechtlicher Regelungen (insbesondere der Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Die durch die Dynamik im Einzelhandel hervorgerufenen Entwicklungen, wie Konzentration, Filialisierung, Bau von Factory-Outlet-Centern sowie die ständig wachsende Zahl von Discountern, die zu einer zunehmenden Gefährdung der Zentren und der Grundversorgung der Bevölkerung führen, sind ein bundesweites Phänomen und werden entsprechend auf einer breiten Fachebene behandelt.