Absatzmonopol: Marktbeherrschung auf der Verkaufsseite
Historische Einordnung: Der Begriff „Absatzmonopol“ wird im Ausgangstext in einer deutlich marxistisch geprägten wirtschaftswissenschaftlichen Sprache erklärt. Aussagen über „kapitalistische Unternehmen“, „Monopolprofit“ und „freie Konkurrenz der Kapitale“ gehören zur damaligen theoretischen Perspektive und sind nicht als neutrale heutige Wettbewerbsanalyse zu lesen.
Im fachlichen Kern bezeichnet Absatzmonopol eine sehr starke Beherrschung des Marktes für eine Ware oder Warengattung durch ein oder mehrere Unternehmen oder Unternehmensverflechtungen.
Die Beherrschung muss nach der Quelle so weit reichen, dass die beteiligten Unternehmen Angebotspreise und angebotene Warenmengen wesentlich bestimmen können. Entscheidend ist also die Marktmacht auf der Verkaufsseite.
Der Ausgangstext nennt Unternehmen, Kartelle, Konzerne und Interessengemeinschaften als mögliche Träger eines solchen Absatzmonopols. Damit kann die Marktbeherrschung sowohl von einem einzelnen Unternehmen als auch von mehreren miteinander verbundenen Marktteilnehmern ausgehen.
Nach der Quelle liegt einem Absatzmonopol häufig bereits ein Monopol in der Produktion zugrunde. In manchen Fällen kann eine entsprechende Stellung auch aus dem Import entstehen. Der Text verknüpft daher Produktions-, Import- und Absatzseite miteinander.
Die historische Darstellung leitet aus der Marktbeherrschung eine besondere Preisbildung ab. Preise und Angebotsmengen würden danach nicht mehr unter den Bedingungen freier Konkurrenz entstehen, sondern gezielt von den monopolistisch handelnden Unternehmen beeinflusst.
Der Text beschreibt außerdem eine Kalkulation, bei der Preissteigerungen gegen mögliche Käuferverluste abgewogen werden. Ziel sei nach der Quelle die Maximierung von Profitmasse und Profitrate. Diese Erklärung gehört zur historischen Theorie des Monopolpreises.
Für eine heutige wettbewerbsrechtliche Beurteilung reicht die Definition nicht aus. Marktbeherrschung, Kartellrecht und Missbrauchskontrolle werden heute anhand konkreter gesetzlicher Kriterien und Marktanalysen beurteilt.
Der Lexikoneintrag ist daher vor allem begriffsgeschichtlich nützlich. Er zeigt, wie Absatzmonopol als Verbindung von hoher Marktmacht, Einfluss auf Preis und Menge sowie Konzentration auf der Produktions- oder Importseite verstanden wurde.
Absatzmonopol - Beherrschung des Marktes für eine Ware oder Warengattung durch ein oder mehrere kapitalistische Unternehmen oder Kartelle bzw. Unternehmensverflechtungen (Konzerne, Interessengemeinschaften usw.), und zwar vollständig oder so weitgehend, dass sie Angebotspreise und Menge der angebotenen Waren wesentlich bestimmen. Dem Absatzmonopol liegt in der Regel das Monopol in der Produktion zugrunde, mitunter auch im Import u. a. Auf Grund des Absatzmonopol erfolgten Preisbildung und Warenangebot nicht mehr nach den Gesetzen der freien Konkurrenz der Kapitale. Der Preis ist regelmäßig höher als der Produktionspreis, weil außer dem Durchschnittsprofit noch ein zusätzlicher Monopolprofit erzielt wird. In entwickelter Form, bes. bei Bestehen organisierter Marktbeobachtungsstellen der Monopolisten, wird der Preis so kalkuliert, dass er - unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Käuferausfalls bei Preiserhöhungen - ein Maximum an Profitmasse und Profitrate ermöglichen soll. Monopol, Monopolpreis, Monopolprofit.