Abscheren: Blech trennen oder Bauteile durch Scherkraft versagen

Einordnung: Der Lexikoneintrag verwendet „Abscheren“ in zwei unterschiedlichen technischen Bedeutungen: als bewusstes Trennverfahren bei Blechen und Profilstäben sowie als Versagensart eines stabförmigen Bauteils oder Verbindungselements.

Im ersten Sinn wird Material mit einer Blech- oder Profilschere getrennt. Das Abscheren ist hier ein gezielt eingesetzter Fertigungsvorgang.

Die Schere erzeugt dabei eine Beanspruchung, durch die der Werkstoff entlang der vorgesehenen Trennlinie versagt. Der Ausgangstext erläutert keine Maschinenbauarten oder Schnittparameter.

Im zweiten Sinn ist Abscheren unerwünscht. Ein stabartiges Konstruktionsglied oder Verbindungselement bricht, weil die wirkende Scherkraft die Scherfestigkeit des Baustoffs überschreitet.

Kennzeichnend ist nach der Quelle, dass sich die Stababschnitte senkrecht zur Stabachse gegeneinander verschieben.

Diese Versagensform kann beispielsweise bei Niet-, Schrauben- und Bolzenverbindungen relevant sein. Solche Verbindungen übertragen Kräfte zwischen Bauteilen und können dabei auf Scherung beansprucht werden.

Der Text fordert deshalb einen Nachweis der Sicherheit gegen Abscheren. Die konkrete Berechnung oder zulässige Spannung wird im Eintrag nicht angegeben.

Die beiden Bedeutungen unterscheiden sich vor allem durch den Zweck: Beim Fertigungsverfahren wird die Scherwirkung absichtlich genutzt, beim Tragwerks- oder Verbindungselement muss ein unbeabsichtigtes Abscheren verhindert werden.

Für aktuelle statische Nachweise und Bemessungen gelten heutige Normen und Werkstoffkennwerte. Der historische Lexikoneintrag eignet sich vor allem zur Begriffsabgrenzung.

Zusammengefasst bezeichnet Abscheren entweder das mechanische Trennen eines Werkstücks oder das Versagen eines Bauteils unter zu hoher Scherbeanspruchung.

Abscheren: 1. Trennen von Blechen oder Profilstäben mit Hilfe einer Blech- oder Profilschere. - 2. Zubruchgehen eines stabartigen Konstruktionsgliedes oder Verbindungselements durch eine die Scherfestigkeit des Baustoffs übersteigende für Scherkraft, wobei die Stababschnitte senkrecht zur Stabachse gegeneinander verschoben werden. Die Sicherheit gegen Abscheren ist z. B. bei Niet-, Schrauben- und Bolzenverbindungen nachzuweisen.