Abschlusskosten: Kosten für Werbung und Versicherungsvertragsabschluss

Historische Einordnung: Der Ausgangstext verwendet „Abschlusskosten“ beziehungsweise „Erwerbskosten“ für Kosten, die einem Versicherer durch Werbung und den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen.

Die Quelle unterscheidet äußere und innere Abschlusskosten.

Zu den äußeren Abschlusskosten zählen Aufwendungen für allgemeine Werbung und die Ausarbeitung von Tarifen.

Auch Kosten der individuellen Werbung durch Mitarbeiter der Außenorganisation werden der äußeren Gruppe zugerechnet.

Innere Abschlusskosten entstehen dagegen innerhalb der Verwaltung des Versicherers. Genannt werden insbesondere die Prüfung eingehender Anträge und die Ausfertigung von Versicherungsscheinen.

Auch das Anlegen von Unterlagen, die für die spätere Verwaltung des Versicherungsvertrags benötigt werden, zählt nach der Definition zu den inneren Abschlusskosten.

Für freiwillige Sach- und Haftpflichtversicherungen beschreibt der Text eine Kalkulation über einen prozentualen Zuschlag zum Nettobeitrag.

Aus der Gesamtsumme solcher Zuschläge sollen die im jeweiligen Jahr anfallenden Abschlusskosten gedeckt werden.

Für Lebens-, Renten- und teilweise Krankenversicherung nennt die historische Quelle weitere rechnungsmäßige Besonderheiten. Diese Details sollten nur im Zusammenhang des damaligen Versicherungsrechts und der damaligen Kalkulationspraxis gelesen werden.

Der sachliche Kern der Definition ist die Trennung von Kosten der Kundengewinnung und Vertragsanbahnung einerseits sowie interner Bearbeitung und Vertragsanlage andererseits.

Abschlusskosten, Erwerbskosten - dem Versicherer durch die Werbung und den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehende Kosten. Es wird zwischen inneren und äußeren Abschlusskosten unterschieden. Zu den äußeren Abschlusskosten zählen die Mittel, die für die allg. Werbung sowie für die Ausarbeitung der Tarife aufzuwenden sind. Weiter rechnen zu den äußeren Abschlusskosten die durch die individuelle Werbung der Mitarbeiter der Außenorganisation entstehenden Kosten. Zu den inneren Abschlusskosten zählen die Kosten, die durch die Prüfung der eingehenden Anträge, die Ausfertigung der Versicherungsschein und durch das Anlegen der für die Verwaltung der Versicherungsverträge notwendigen Unterlagen entstehen. In den Formen der freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherung werden die Abschlusskosten durch einen prozentualen Zuschlag zum Nettobeitrag in die Beitragskalkulation einbezogen. Aus der Gesamtsumme dieser Zuschläge werden die in einem Jahr entstehenden Abschlusskosten gedeckt. In der Lebensversicherung und Rentenversicherung, zum Teil auch in der Krankenversicherung, werden in der Regel die durch den Abschluss von Verträgen rechnungsmässig entstehenden Abschlusskosten als Forderung an die Versicherungsnehmer, über das Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung aktiviert. Durch die in den laufenden Beiträgen enthaltenen Zuschläge für Abschlusskosten wird diese Forderung verzinst und amortisiert. Den Zuschlag für Abschlusskosten nennt man nach dem Erfinder dieses Verfahrens Zillmerrate.