Abschlussvergütung bei der Staatlichen Versicherung der DDR
Historische Einordnung: Der Begriff „Abschlussvergütung“ gehört in dieser Quelle zum Vergütungssystem der Staatlichen Versicherung der DDR. Er bezeichnet eine materielle Anerkennung für Mitarbeiter, die neue Versicherungsverträge abschließen oder Vertragsänderungen bewirken, durch die höhere Beiträge entstehen.
Die Vergütung knüpft somit unmittelbar an erfolgreiche Werbe- und Abschlusstätigkeit an. Nicht die bloße Kontaktaufnahme, sondern ein neuer Vertrag oder eine beitragserhöhende Änderung bildet nach der Quelle den maßgeblichen Anlass.
Für Sach- und Haftpflichtversicherungen nennt der Text in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Neu- oder Mehrbeitrags. Die Höhe der Vergütung richtet sich damit nach dem wirtschaftlichen Umfang des neu gewonnenen oder erweiterten Versicherungsgeschäfts.
Bei Personenversicherungen beschreibt die Quelle dagegen einen festen Betrag, der vom vereinbarten Monatsbeitrag abhängig sein kann. Damit werden unterschiedliche Vergütungsmodelle je nach Versicherungsart dokumentiert.
Als rechtliche Grundlage nennt der Ausgangstext eine Abschlussvergütungsordnung der Staatlichen Versicherung. Die Zahlung war daher in ein geregeltes betriebliches System eingebunden und nicht lediglich eine frei ausgehandelte Einzelprämie.
Der Eintrag bezeichnet die Abschlussvergütung als wichtigsten materiellen Anreiz für die Werbetätigkeit der Mitarbeiter der Außenorganisation. Die Vergütung sollte also gezielt vertriebliche Aktivität fördern.
Auch Oberinspektoren und Inspektoren konnten nach der Quelle über eine Erfolgsbeteiligung einbezogen werden. Deren Vergütung konnte als Festbetrag oder abhängig von den Abschlussvergütungen der unterstellten Mitarbeiter ausgestaltet sein.
Der Text grenzt die sozialistische Terminologie von der im kapitalistischen Versicherungswesen verwendeten „Abschlussprovision“ ab. Diese Gegenüberstellung ist zeittypisch und wirtschaftspolitisch geprägt.
Für heutige Versicherungsvertriebe ist die historische Regelung nicht maßgeblich. Aktuelle Vergütungsmodelle, Compliance-Anforderungen und arbeits- oder vertriebsrechtliche Regeln müssen gesondert betrachtet werden.
Als historische Quelle zeigt der Eintrag, wie Abschlussanreize innerhalb der Staatlichen Versicherung organisiert und sprachlich von der klassischen Versicherungsprovision abgegrenzt wurden.
Abschlussvergütung - materielle Anerkennung der Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung für den Abschluss neuer Versicherungsverträge und für Vertragsänderungen, aus denen sich höhere Versicherungsbeiträge ergeben. Als Abschlussvergütung wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Neu- oder Mehrbeitrages (bei Sach- und Haftpflichtversicherungen) oder ein fester Betrag in Abhängigkeit vom vereinbarten Monatsbeitrag (von Personenversicherungen) gewährt. Rechtliche Grundlage für die Gewährung der Abschlussvergütung bildet die Abschlussvergütungsordnung der Staatlichen Versicherung. Die Abschlussvergütung ist der wichtigste materielle Anreiz für die Werbetätigkeit der Mitarbeiter der Außenorganisation. Um die Oberinspektoren und Inspektoren an der Werbetätigkeit der ihnen unterstellten Mitarbeiter der Außenorganisation materiell zu interessieren, erhalten sie neben dem Gehalt eine Erfolgsbeteiligung als Festbetrag bzw. in Abhängigkeit von der Abschlussvergütung der unterstellten Mitarbeiter. - Im kapitalistischen Versicherungswesen wird die materielle Anerkennung für die Werbung neuer Versicherungen als Abschlussprovision gewährt. (Abschlusskosten, Versicherungsaußendienst)