Abschreibung: Wertübertragung und Verschleiß von Grundmitteln

Historische Einordnung: Der Ausgangstext erklärt Abschreibung im Sprachgebrauch der DDR-Rechnungsführung. Sie wird als Kostenbestandteil verstanden, der den Geldwert des auf neue Produkte übertragenen Wertes von Grundmitteln widerspiegelt.

Grundmittel behalten nach der Quelle über viele Produktionszyklen hinweg ihre körperliche Form, während ihr Gebrauchswert durch Verschleiß abnimmt. Ihr wirtschaftlicher Wert wird deshalb schrittweise den hergestellten Produkten zugerechnet.

Der Text beschreibt diese Übertragung bildhaft als „tropfenweise“. Gemeint ist, dass der Wert eines langlebigen Produktionsmittels nicht vollständig in einem einzigen Produktionsvorgang verbraucht wird, sondern über seine Nutzungsdauer verteilt.

Abschreibungen gehören aus volkswirtschaftlicher Sicht nach der Quelle zum Produktionsverbrauch. Sie machen sichtbar, welcher Teil des Wertes langfristig genutzter Anlagen in einer bestimmten Periode beziehungsweise Produktion als verbraucht gilt.

Der Abschreibung unterliegen nach dem historischen System aktivierte Grundmittel wirtschaftlich rechnender Betriebe. Auch zeitweilig nicht genutzte Ersatz-, Reserve- oder Reparaturgrundmittel werden ausdrücklich erwähnt.

Als erste Funktion nennt der Eintrag die Gewährleistung der Wertübertragung. Die Kostenrechnung soll also den schrittweisen Werteverzehr der Produktionsmittel erfassen.

Eine zweite Funktion betrifft die Finanzierung der Reproduktion von Grundmitteln. Über den Verkauf der Erzeugnisse fließen die in den Kosten enthaltenen Abschreibungsbeträge als finanzielle Mittel zurück.

Diese Mittel konnten nach der historischen Darstellung als Finanzierungsquelle für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen genutzt werden. Abschreibung verbindet damit Kostenrechnung und Investitionsfinanzierung.

Der Eintrag ist stark in die damalige volkswirtschaftliche Terminologie eingebettet. Begriffe wie Grundmittel, einfache Reproduktion und wirtschaftliche Rechnungsführung sollten historisch verstanden werden.

Für heutige handels- und steuerrechtliche Abschreibungen gelten andere gesetzliche Regeln und Begriffe. Der Quellenwert dieser Seite liegt vor allem in der Darstellung der damaligen ökonomischen Funktion der Abschreibung.

Abschreibung - Kostenbestandteil, der den Geldausdruck des auf das neue Produkt übertragenen Wertes der Grundmittel widerspiegelt. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt ausgehend sind die Abschreibung Bestandteil des Produktionsverbrauchs. Die Grundmittel behalten in vielen aufeinander folgenden Produktionszyklen ihre Gebrauchsform bei, ihr Gebrauchswert mindert sich jedoch durch den Verschleiß. Der Wert der Grundmittel wird in Form der Abschreibung tropfenweise auf das neue Produkt übertragen. Die alte Form ihres Gebrauchswertes vergeht, aber nur, um in einer neuen Form von Gebrauchswert aufzugehen. Der Abschreibung unterliegen alle aktivierten Grundmittel der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe. Das gilt auch für zeitweilig ungenutzte Grundmittel (Ersatzgrundmittel, Reservegrundmittel, in Reparatur befindliche Grundmittel). Die Funktionen der Abschreibung bestehen a) in der Gewährleistung der Wertübertragung; b) in der finanziellen Sicherung der einfachen Reproduktion der Grundmittel, indem die als Amortisationen über den Verkauf der Erzeugnisse zurückgeflossenen Abschreibung als Finanzierungsquelle für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen genutzt werden, c) in der Stimulierung einer hohen Grundfondsausnutzung und - Grundfondsreproduktion - letzteres wird u. a. durch die Abschreibung Betrieb verfügbaren Grundmittel sowie durch Zugrundelegen einer normativ bestimmten Schichtauslastung der Grundmittel erreicht. Die Exaktheit der Bemessung der Abschreibung beeinflusst wesentlich die Aussagefähigkeit solcher betriebs- und volkswirtschaftlichen Kategorien und Kennziffern wie Kosten, Preis, Gewinn, Nettowert, Nationaleinkommen, Ersatzfonds. Abschreibungsgründe: a) natürlicher Verschleiß (klimatische Bedingungen, Standortbedingungen, Qualität des Grundmittels usw.), b) technischer Verschleiß (extensive und intensive Ausnutzung der Grundmittel für die Produktionsleistung), c) moralischer Verschleiß (verbilligte Herstellung und Herstellung produktiver Grundmittel). Es werden zeitabhängige und leistungsbedingte Abschreibungsmethoden unterschieden. Die zeitabhängige Abschreibung wird unterteilt in lineare, degressive und progressive Abschreibung.