Abschreibungssatz und Abschreibungsrichtsatz bei Grundmitteln

Historische Einordnung: Der Ausgangstext beschreibt den Abschreibungssatz beziehungsweise Abschreibungsrichtsatz als Verhältniszahl, die den Verschleiß eines Grundmittels auf eine Zeit- oder Leistungseinheit bezieht.

Der Satz kann als absoluter Betrag oder als Prozentsatz ausgedrückt werden. Genannt werden Begriffe wie Abschreibungsrate, Abschreibungsbetrag und Abschreibungsquote.

Bei zeitabhängiger Abschreibung wird der Werteverzehr auf eine Zeiteinheit, etwa Jahr oder Monat, bezogen. Der Satz wird nach der Quelle typischerweise in Prozent angegeben.

Daneben sind leistungsabhängige Bezugsgrößen möglich. Als Beispiele nennt der Text Tonnenkilometer und Maschinenstunden. Hier wird die Abschreibung stärker an tatsächliche Nutzung oder Leistung gekoppelt.

Die Höhe des Abschreibungssatzes ergibt sich nach der historischen Systematik aus einer technisch-ökonomisch begründeten normativen Nutzungsdauer des jeweiligen Grundmittels.

Als Verlaufsformen unterscheidet die Quelle konstante beziehungsweise lineare sowie flexible, darunter degressive und progressive Abschreibungssätze.

Die lineare zeitabhängige Methode wird im Text als Regelfall beschrieben. Dabei bleibt der periodische Abschreibungssatz grundsätzlich gleich.

Die anzuwendenden Sätze wurden nach der Quelle in einem verbindlichen Verzeichnis für Grundmittel vorgeschrieben. Das verweist auf den planwirtschaftlichen Charakter des damaligen Systems.

Auch die Schichtausnutzung konnte Einfluss haben. Bei höherem Schichtfaktor konnten nach der Quelle erhöhte Abschreibungssätze gelten, weil die Grundmittel intensiver genutzt wurden.

Für heutige Steuer- oder Handelsbilanzen sind aktuelle gesetzliche Nutzungsdauern und Methoden maßgeblich. Der Eintrag dokumentiert die historische Systematik von Nutzungsdauer, Intensität und Abschreibungssatz.

Abschreibungssatz, Abschreibungsrichtsatz - als absoluter Betrag (Abschreibungsrate, -betrag oder -quote) oder als Prozentsatz ausgedrückte Verhältniszahl, die den auf eine Zeiteinheit (Jahr, Monat) oder auf eine Leistungseinheit (tkm, Maschinen- stunde) bezogenen Verschleiß widerspiegelt. Der Abschreibungssatz wird bei der zeitabhängigen Abschreibung auf die, Zeiteinheit bezogen und in Prozent ausgewiesen. Er ergibt sich auf Grund der festgelegten technisch-ökonomisch begründeten normativen Nutzungsdauer für jedes Grundmittel. Die Abschreibungssatze können konstant (linear) oder flexibel (degressiv, progressiv) sein. In der Regel wird die lineare zeitabhängige Abschreibungsmethode angewandt. Die anzuwendenden Abschreibungssatz werden im Verzeichnis der Abschreibungssatz für Grundmittel verbindlich vorgeschrieben. In der Regel beruhen sie auf einer zweischichtigen Ausnutzung der Grundmittel. Bei Erhöhung des Schichtfaktors können die Abschreibungssatz erhöht werden. Unter bes. Bedingungen (Einfluss des moralischen Verschleißes) sind Sonderabschreibungen möglich.