Absolventenförderungsvertrag für Hochschul- und Fachschulabsolventen

Historische Einordnung: Der Absolventenförderungsvertrag ist ein Begriff aus dem Bildungs- und Arbeitskräftesystem der DDR.

Nach der Quelle sollten Betriebe oder Einrichtungen mit jedem neu einzustellenden Absolventen eines Direktstudiums an einer Hoch- oder Fachschule eine individuelle Vereinbarung abschließen.

Ziel war es, den Übergang vom Studium in die berufliche Tätigkeit zu erleichtern.

Der Vertrag sollte außerdem Maßnahmen festlegen, durch die das fachliche und gesellschaftliche Wirksamwerden der neuen Kader beschleunigt werden sollte.

Die Formulierung „Kader“ ist typisch für den damaligen institutionellen Sprachgebrauch und verweist auf die systematische Personalentwicklung in Betrieben und staatlichen Einrichtungen.

Der Absolventenförderungsvertrag war nach dem Text Bestandteil einer langfristigen Einsatzvorbereitung.

Er konnte bereits vor Abschluss des eigentlichen Arbeitsvertrages abgeschlossen werden. Förder- und Einsatzplanung mussten also nicht erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen.

Die Quelle spricht von beiderseitigen Maßnahmen. Sowohl Betrieb als auch Absolvent sollten demnach bestimmte Aufgaben oder Unterstützungsleistungen übernehmen.

Grundsätze für Einsatz und Förderung wurden durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung war daher in ein staatlich geregeltes System eingebunden.

Der historische Vertrag ist nicht mit heutigen Trainee-, Mentoring- oder Nachwuchsförderverträgen gleichzusetzen. Er dokumentiert vielmehr eine spezifische Form der Übergangs- und Personalplanung im DDR-Bildungs- und Beschäftigungssystem.

Absolventenförderungsvertrag - von den Betrieben (Einrichtungen) mit jedem neu einzustellenden Absolventen des Direktstudiums einer Hoch- oder Fachschule individuell abzuschließende Vereinbarung über beiderseitige Maßnahmen, die den Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit erleichtern sowie das fachliche und gesellschaftliche Wirksamwerden der neuen Kader beschleunigen sollen. Der Absolventenförderungsvertrag ist Bestandteil der langfristigen Einsatzvorbereitung der Absolventen und kann bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages abgeschlossen werden. Grundsätze für den Einsatz und die Förderung der Absolventen werden durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt.