Abzugsfähige Ausgaben und steuerlicher Gewinn
Historische steuerliche Einordnung: Der Ausgangstext definiert abzugsfähige Ausgaben als betrieblich bedingte Aufwendungen, die von den Abgabenbehörden als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden.
Ihre Wirkung besteht nach dieser Definition darin, den steuerlichen Gewinn zu mindern.
Der Begriff verbindet somit zwei Voraussetzungen: Eine Ausgabe muss einen betrieblichen Bezug besitzen und nach dem maßgeblichen Steuerrecht tatsächlich zum Abzug zugelassen sein.
Nicht jede Zahlung eines Unternehmens führt automatisch zu einer entsprechenden Minderung des steuerpflichtigen Gewinns.
Welche Betriebsausgaben heute abzugsfähig, nur teilweise abzugsfähig oder vom Abzug ausgeschlossen sind, richtet sich nach dem aktuellen Steuerrecht und dem konkreten Sachverhalt.
Die kurze Quellenbeschreibung ist daher eine allgemeine historische Begriffsdefinition und keine heutige Steuerberatung.
abzugsfähige Ausgaben - Ausgaben, die betrieblich bedingt sind und deshalb von den Abgabenbehörden als (steuerlich abzugsfähige) Betriebsausgaben anerkannt werden; sie mindern den steuerlichen Gewinn.